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Kann man als Rentner von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche wechseln?

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Susanne Schimke
2. Februar 2026
Kann man als Rentner von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche wechseln?

Angesichts eines geringeren Einkommens und der kontinuierlich steigenden PKV-Beiträge im Alter fragen sich viele privatversicherte Rentnerinnen und Rentner, ob für sie die Möglichkeit besteht, aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Ein Gesetz aus 2017 zur Neuregelung der Vorversicherungszeiten eröffnet tatsächlich einigen privatversicherten Rentnern die Möglichkeit, in die GKV zu wechseln. Davon erhoffen sie sich stabilere und vor allem bezahlbare Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung. Wir klären auf, welche Chancen bestehen, als privatversicherter Rentner in die gesetzliche Krankenkasse zurück zu wechseln, ob und für wen dieser Schritt überhaupt ratsam und lohnend wäre und welche guten Alternativen es gibt.

Unbezahlbare PKV-Beiträge im Alter? Was ist dran?

Aktuell sind etwa 8,7 Millionen Menschen in Deutschland privat krankenversichert. Die Rentner und Rentnerinnen machen weniger als 10 Prozent aus. Viele davon sind Pensionäre, also Rentnerinnen und Rentner mit Beamtenstatus, die eine Pension erhalten, welche meist eine überdurchschnittlich gute Versorgung bietet. Doch wie sieht es für „normale“ Ruheständler aus: Kann die private Krankenversicherung für sie zur Existenzfrage werden? Die Grafik des PKV-Verbands zeigt die durchschnittliche – stabile – Beitragsentwicklung im Alter:  

Keine Panik! PKV-Beiträge bleiben auch durch das gebildete Vorsorgekapital im Ruhestand bezahlbar!

Welche Nachteile hat die private Krankenversicherung im Alter?

Inwiefern die private Krankenversicherung im Alter zur Kostenfalle werden kann, ist ein vieldiskutiertes Thema. Tatsache ist, dass sich – im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten – der Beitrag im Alter nicht an die meist geringeren Alterseinkünfte anpasst. Aber es gibt verschiedene obligatorische (Altersrückstellungen, gesetzlicher Zuschlag) und optionale Maßnahmen (Beitragsentlastungstarif), die dafür sorgen, dass die Kosten für die PKV im Alter stabil bleiben bzw. sinken. Die angesparten Finanzpolster werden gezielt eingesetzt, um die monatlichen Raten zu reduzieren. Zudem sind die PKV-Kosten im Alter durch den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung quasi gedeckelt. Alle Versicherten können nämlich in den Basistarif wechseln, für den diese Grenze gilt.

Was ist, wenn ich als Rentner meine private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann?

Stabile und bezahlbare PKV-Beiträge im Alter sind kein Selbstläufer. Mit den gesetzlich vorgeschriebenen Altersvorsorge durch die Bildung von Altersrückstellungen und dem 10-Prozent-Zuschlag, der bis 60 Jahre zu zahlen ist, bauen die meisten Privatversicherten jedoch bereits solide Rücklagen auf. Vor allem dann, wenn sie nicht ausreichend vorgesorgt haben und ein zu geringes Alterseinkommen den PKV-Beiträgen im Alter gegenübersteht, kann es eng werden.

So können hohe PKV-Beiträge im Alter gesenkt werden:

  • Ausreichende Vorsorge durch gezahlte Altersrückstellungen, gesetzlicher Zuschlag (10 %), Beitragsentlastungstarif
  • Zuschuss zur PKV bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen
  • Interner Tarifwechsel: Durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif beim Versicherer sind bei gleichen Leistungen Einsparungen von im Schnitt 43 Prozent möglich
  • Wechsel in den Basistarif: Versicherte können in den Basistarif wechseln, der Leistungen auf dem Niveau der GKV bietet und in der Regel günstiger ist
  • Risikozuschläge überprüfen lassen: Sind Erkrankungen ausgeheilt wie z. B. Rückenleiden, kann ein Risikozuschlag ggf. entfallen oder reduziert werden
  • Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung: Dieser wird streng begrenzt und ist für Menschen ab 55 Jahre beinahe ausgeschlossen. Ggf. macht die Anrechnung von Erziehungszeiten hier den entscheidenden Unterschied!

Durch Erziehungszeiten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? 

Zumindest für diejenigen mit Kindern eröffnet sich mit der Neuregelung der Vorversicherungszeiten eine Option, im Ruhestand in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Möglich macht es eine Gesetzesänderung. Nach dieser werden Erziehungszeiten -pauschal drei Jahre pro Kind – als Vorversicherungszeit angerechnet. Für einige, die bisher die erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllten, kann die Neuberechnung die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ermöglichen.

Durch eine Gesetzesänderung werden auch Erziehungszeiten auf die erforderliche Mitgliedzeit angerechnet. Nachzulesen im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG)

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in die GKV für Rentner möglich?

Die Vorversicherungszeit entscheidet

Ob man auch als bislang privatversicherter Rentner noch in die gesetzliche Pflichtversicherung für Rentner (KVdR) wechseln kann, hängt vorrangig von der Vorversicherungszeit ab. Bei der Krankenversicherung der Rentner handelt es sich nicht wie der Name vermuten lässt um eine Krankenkasse, sondern um einen Status: KVdR-Versicherte gelten als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Entscheidend war hier bislang die 9/10-Regelung. Diese besagt, dass für den Status der Pflichtversicherung der angehende Rentner in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein muss. 

Beispiel: Vorversicherungszeit bisher

Ein Versicherter startete im Alter von 20 in sein Berufsleben. Mit 65 will er in Rente gehen. 

Berufsjahre: 45 Jahre (65-20 Jahre) 
Hälfte der Berufsjahre: 22,5 Jahre (= 45 Jahre / 2, da nur die für die 9/10-Regel entscheidend sind)

90 % der Hälfte der Berufsjahre: 20,25 Jahre

Der Versicherte muss dementsprechend 20,25 Jahre, also 90 Prozent seiner zweiten Hälfte des Erwerbslebens, in der GKV pflichtversichert gewesen sein. Das heißt, dass diese bisherige Regelung es auch freiwillig gesetzlich Versicherten erschwert, als Rentner in der GKV zu bleiben.

Die Versicherungszeit wird taggenau ausgerechnet: Beginnend mit dem ersten Tag der Beschäftigung bis zum beabsichtigten Renteneintritt. Diese strenge Regelung der Vorversicherungszeiten bot nur wenigen Privatversicherten die Möglichkeit, als Rentner von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche zu wechseln. Mit der Neuregelung der Vorversicherungszeiten wird das geändert.

Neuregelung der Vorversicherungszeiten

Seit dem 1. August 2017 können privat krankenversicherte Ruheständler leichter in die gesetzliche Pflichtversicherung für Rentner zurückkehren. Denn ab diesem Datum greift die Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HVG). Damit sollen die Rentnerinnen und Rentner mit Nachwuchs entlastet werden. Die Neuregelung begünstigt vor allem Frauen, die in der Vergangenheit privat versichert waren, zum Beispiel über den verbeamteten Ehemann und später wieder in sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis zurückgekehrt sind. Neu ist, dass Zeiten, die für die Erziehung der Kinder aufgebracht wurden, zu den Jahren der Mitgliedschaft in einer GKV hinzugezählt werden. Pro Kind werden drei Jahre gutgeschrieben. Wer also zum Beispiel zwei Kinder erzogen hat, bekommt sechs Jahre, als zwei mal drei Jahre, Mitgliedszeit in der GKV gutgeschrieben.

Mit der neuen Regelung können sie also ihren Nachwuchs auf die Vorversicherungszeit anrechnen lassen, bei erfüllter 9/10-Regel in die GKV wechseln beziehungsweise zurückkehren und zukünftig Beitragskosten einsparen. Das neue Gesetz gilt rückwirkend und gilt auch für verstorbene Kinder.

Beispiel: Neugeregelte Vorversicherungszeit unter Einbeziehung von Erziehungszeiten

Berufsjahre: 45 Jahre (65-20 Jahre) 
Hälfte der Berufsjahre: 22,5 Jahre (= 45 Jahre / 2, da nur die für die 9/10-Regel entscheidend sind)

Bisher galt, dass er 90 % der Hälfte der Berufsjahre, also 20,25 Jahre gesetzlich versichert sein musste, um als Rentner gesetzlich krankenversichert werden zu können.

Da er zwei Kinder hat, werden sie mit der Neuregelung auf die Vorversicherungszeit angerechnet und reduzieren diese. 

Anrechenbare Erziehungszeiten für die Vorversicherungszeit: 6 Jahre (2 x 3 Jahre) 
20,25 – 6 Jahre = 14,25 Jahre

Nach der Neuregelung der Vorversicherungszeiten müsste der Versicherte nur insgesamt mindestens 14,25 der 22,5 der zu betrachtenden Jahre in der GKV gewesen sein und dürfte trotzdem in die KVdR wechseln.

Gute Nachrichten auch für freiwillig gesetzlich Versicherte. Mit der Neuregelung muss der freiwillig krankenversicherte Rentner in der Vergangenheit nicht mehr pflichtversichert gewesen sein. Es genügt, wenn er Mitglied in der GKV gewesen ist, unabhängig davon, ob der Status pflicht-, freiwillig oder familienversichert lautete.

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Warum gibt es für Rentner quasi ein Wechselverbot in die GKV?

Nach dem vollendeten 55. Lebensjahr ist ein Wechsel von der PKV in die GKV quasi nicht mehr möglich ist. Diese rigorose Regelung liegt in den unterschiedlichen Systemen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung begründet. Die GKV funktioniert nach dem Solidarprinzip. Das bedeutet, dass alle Mitglieder gemäß ihres Einkommens Beiträge bezahlen und somit zum Beispiel jüngere und gesündere Mitglieder Beiträge bezahlen, die sie eigentlich selbst nicht in Anspruch nehmen. Im Sinne einer Solidargemeinschaft kommen alle gemeinschaftlich für die höheren Gesundheitskosten von Mitgliedern auf, die beispielsweise aufgrund ihres Alters höhere medizinische Kosten verursachen.

Wenn nun PKV-Kunden erst die Vorteile der PKV mit niedrigen Beiträgen nutzen und dann in das Solidarsystem zurückkehren können, würde das Solidarprinzip ausgehöhlt werden, da sie als neue Mitglieder mit hohen Gesundheitsausgaben der Gemeinschaft beitreten, ohne im Vorfeld Gelder in das System einbezahlt zu haben. So ist es nachvollziehbar, dass ein später Wechsel grundsätzlich nur im Ausnahmefall möglich ist.

Welche private Krankenversicherung ist die beste für Rentner?

Die Frage klingt simpel, die Antwort ist es nicht. Es kommt immer auf die individuellen Faktoren an, welche private Krankenversicherung für Sie als Rentnerin oder Rentner geeignet ist. Gut ist es, genau zu wissen, was man aus medizinischer Sicht an (besonderen) Leistungen braucht und was man sich aus finanzieller Sicht an Leistungen leisten möchte. Eine große Rolle spielen die bisher aufgebauten Rücklagen. Die beste PKV im Ruhestand ist häufig die, bei der man schon lange versichert ist. Ein Wechsel der PKV im Alter wird teuer, weil Altersrückstellungen verlorengehen und eine Gesundheitsprüfung Risikozuschläge zur Folge haben kann. Rentnerinnen und Rentner können jedoch mit einem internen Tarifwechsel problemlos wechseln – und sparen.

Was ist der Basistarif in der PKV für Rentner?

Auch, wenn vielfach ein anderer Eindruck entsteht, müssen nur wenige Versicherte, nämlich 2 Prozent, aus Geldsorgen in die PKV-Sozialtarife wechseln. Neben dem Notlagentarif und dem Standardtarif gehört dazu auch der Basistarif. Während der Notlagentarif nur eine Minimalabsicherung bietet, liegen Standard- und Basistarif auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen. Der Standardtarif ist meist etwas günstiger und nur für ältere Versicherte zugänglich, die vor 2009 eine Versicherung abgeschlossen haben. Versicherte mit neueren Verträgen können zur (vorübergehenden) Beitragsreduktion in den Basistarif wechseln. Der Höchstbeitrag für den Basistarif beträgt monatlich 1.017,18 Euro zzgl. Pflichtpflegeversicherung. Da die meisten Versicherten im Basistarif hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind, übernimmt der Sozialhilfeträger dien Hälfte oder mehr bzw. sogar den kompletten Beitrag.

Wie lange dauert der Wechsel von GKV zu PKV?

Hier ist zu unterscheiden, ob die Wechselwilligen bisher freiwillig krankenversichert waren (wie Selbstständige) oder pflichtversichert (wie Angestellte).

Freiwillige Mitglieder der GKV wie Selbstständige können jederzeit in die PKV wechseln

Selbständige und freiberuflich Tätige sind in alle Regel nicht in der GKV pflichtversichert. Sie können mit der Existenzgründung frei wählen, wo sie sich versichern und diese Entscheidung mit Einschränkungen im Alter flexibel ändern. Das heißt, sie können sich auch noch später (bis 55 Jahre ist es unkompliziert) entscheiden, zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Die Kündigung der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse ist zum Ablauf des übernächsten vollen Kalendermonats möglich.

Versicherte mit bisheriger Versicherungspflicht können zum Jahresende wechseln

Wer bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert war – und deren Bruttoarbeitsentgelt die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, kann mit Ablauf des Kalenderjahres wechseln. Vorausgesetzt, das Einkommen übertrifft auch im folgenden Kalenderjahr die dann geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die Krankenkasse weist ihre betreffenden Versicherten rechtzeitig auf das Ende der Versicherungspflicht und die damit bestehende Austrittsmöglichkeit hin. Jetzt haben die Versicherten zwei Wochen Zeit, gegenüber der Krankenkasse ihren Austritt zu erklären und in eine private Krankenversicherung zum neuen Jahr wechseln. Auch, wer sich zunächst entscheidet, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben, kann später wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate zum Monatsende. Wer am 20. April kündigt, kann sich ab dem 1. Juli privat krankenversichern.

Wie sieht es umgekehrt aus? Kann man als Rentner von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche wechseln? Lesen Sie hier mehr dazu!

Welche Fristen gelten für den Wechsel von der GKV in die PKV?  

Sobald eine Pflichtversicherung besteht, beispielsweise, weil das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze gefallen ist, können Versicherte von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ohne Einhaltung der sonst üblichen Kündigungsfristen können sie zu Beginn der Pflichtversicherung wechseln. Eine ordentliche Kündigung, also ohne Angabe von Gründen, ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres möglich. Das ist vom persönlichen Versicherungsvertrag abhängig. Dieser regelt auch, ob eine Mindestversicherungsdauer vereinbart wurde, welche dann die Kündigungsfrist entsprechend verlängern kann.

Auch interessant: Zu den Altersgrenzen beim PKV-Wechsel lesen Sie hier mehr!

Fazit 

Wer im Ruhestand unter den hohen PKV-Beiträgen leidet und Kinder hat, kann prüfen lassen, ob ein Wechsel in die KVdR, die Krankenversicherung für Rentner, möglich ist. Seit August 2017 gilt neben der 9/10-Regel auch, dass für jedes Kind drei Jahre an Vorversicherungszeit angerechnet wird. Privatversicherte Rentnerinnen und Rentner, die sich bisher nicht gesetzlich krankenversichern durften, da sie zu wenige Jahre pflichtversichert waren, erhalten nun doch die Möglichkeit dazu.

Ob der Wechsel in die meist günstigere GKV möglich ist, prüfen allerdings weder die Krankenkassen noch die Deutsche Rentenversicherung automatisch. Das heißt, jeder (angehende) Rentner muss selbst aktiv werden und einen Antrag auf Prüfung seines Versicherungsstatus stellen. Wird die benötigte Vorversicherungszeit auch durch Erziehungszeiten nicht erreicht, bieten der Wechsel in den Basis- oder Standardtarif oder der interne Wechsel in einen neueren, günstigeren Tarif bei Ihrem Versicherer weitere gute Optionen, um Ihren PKV-Beitrag nachhaltig zu senken.

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