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Leistung in der PKV – alternative Heilmethoden

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Bert Kotzan
17. April 2023
Leistung in der PKV - alternative Heilmethoden
Leistung in der PKV - alternative Heilmethoden

Alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin erfreuen sich als Ergänzung oder Alternative zur Schulmedizin großer Beliebtheit. So vertrauen zunehmend mehr Menschen den Fähigkeiten von Heilpraktikern und Therapeuten und schätzen deren ganzheitliches Behandlungskonzept. Allerdings ist die Alternativmedizin keine Grundleistung der Krankenversicherung. Dennoch gehören alternative Heilmethoden in der PKV mittlerweile zu den Standardleistungen.

1. Warum sind alternative Heilmethoden in der PKV wichtig?

Sowohl bei chronischen Leiden wie auch bei akuten Beeinträchtigungen können alternative Heilmethoden zum Einsatz kommen. Das Anwendungsgebiet reicht von der Schmerzbehandlung wie Kopf- und Rückenschmerzen über Probleme mit Magen und Darm, Schlafstörungen und Depressionen bis hin zur Behandlung von Hauterkrankungen, Diabetes und vielem mehr. Auch als ergänzende Therapie bei schweren Erkrankungen wie Krebs lässt sich auf alternative Heilmethoden zurückgreifen, um bspw. die Nebenwirkungen einer Chemotherapie zu lindern.

Alternative Heilverfahren können nicht der Schulmedizin gleichgestellt werden, da sie auch immer wieder an ihre Grenzen stößt und nicht wissenschaftlich fundiert ist. Dennoch hat auch die Komplementärmedizin ihre Daseinsberechtigung und kann in vielen Fällen Schmerzen oder Symptome lindern und Krankheiten heilen. Meist sogar ohne Nebenwirkungen. Und darauf vertrauen immer mehr Menschen, wie die hohe Nachfrage nach Homöopathie, Osteopathie und Akupunktur zeigt.

Für viele Menschen haben alternative Heilmethoden also denselben Stellenwert wie die Schulmedizin. Allerdings gehört die Komplementärmedizin nicht zum Basisschutz der Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten für Heilpraktiker und Co. meist selbst bezahlen. Anders ist es in der PKV; viele Krankenversicherer schließen alternative Heilmethoden in ihren Verträgen ein. Dadurch haben Privatversicherte die Möglichkeit, Krankheiten, Symptome und Leiden im Rahmen der Naturmedizin behandeln zu lassen.

Was sind alternative Heilmethoden?

Alternative Heilmethoden oder auch Alternativmedizin ist eine Bezeichnung für Behandlungsmethoden und Verfahren, die als Alternative oder Ergänzung zur wissenschaftlich begründeten Schulmedizin angewandt werden. Im Fokus der Alternativmedizin steht die Feststellung, Linderung oder Heilung von Krankheiten und Symptomen nach Verfahren der Naturheilkunde. Dabei wird der Patient ganzheitlich betrachtet. So geht es nicht darum, nur Symptome zu behandeln. Im Mittelpunkt steht der Patient als Ganzes, womit auch seine Psyche, Lebensumstände und Ernährung berücksichtigt werden. Dies ermöglicht eine Therapie, die auf die individuellen Umstände einer Person zugeschnitten sind.

Anwendungsbereiche und Methoden der Alternativmedizin

Zahlreiche Methoden und Verfahren sind der Alternativmedizin zugeordnet. Einige davon werden sogar von Ärzten der Schulmedizin verschrieben. Zu den bekanntesten Verfahren gehören:

  • Akupressur
  • Akupunktur
  • Osteopathie
  • Chiropraktik
  • Homöopathie
  • Ayurveda
  • Traditionelle Chinesische Medizin
  • Lichttherapie
  • Eigenbluttherapie
  • Hautreizverfahren, Hautableitungsverfahren
  • Roedersche Verfahren
  • Kneipp

Auch Aromatherapie, Bioenergetik, Yoga, Shiatsu, Kinesiologie, Bachblüten- und Klangschalentherapie, Phytotherapie und Schüßler-Salze-Therapie zählen zu den alternativen Heilmethoden.

2. Leistungskatalog der PKV

Von der PKV werden alternative Heilmethoden grundsätzlich erstattet, wenn sie sich als genauso erfolgversprechend erwiesen haben wie die Schulmedizin. Allerdings ist eine wissenschaftliche Anerkennung kein alleiniges Kriterium für die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung. Zunehmend mehr Anbieter erstatten ein breites Spektrum an alternativen Heilmethoden.

Welche alternativen Heilmethoden sind in der PKV enthalten?

Welche alternativen Heilmethoden in der PKV enthalten sind, ist von der Vertragsgestaltung abhängig. So kann ein breites Spektrum der Alternativmedizin abgedeckt sein oder nur einzelne Behandlungsmethoden. Häufig mitversichert sind:

  • Homöopathie / Heilpraktikerbehandlung
  • Akupunktur
  • Osteopathie
  • TCM

Ayurveda, Autogenes Training, Akupressur, Eigenblut-, Schüßler-Salze- und Lichttherapie sowie Kräutermedizin können auch in den Tarifen eingeschlossen sein.

Wie unterscheiden sich die Leistungen von Anbieter zu Anbieter?

Die Leistungen der Anbieter unterscheiden sich hinsichtlich der versicherten Behandlungsformen und der Erstattungshöhe. In jedem Fall sollten Sie vor Vertragsabschluss genau prüfen, welchen Versicherungsschutz Ihre gewünschte PKV im Hinblick auf alternative Heilmethoden bietet.

Versicherte Behandlungsformen

Während Heilpraktikerbehandlung, Osteopathie und Akupunktur in vielen Tarifen mitversichert ist, gilt dies nicht für alle weiteren Behandlungsformen. Es gibt Anbieter, die alternative Heilmethoden generell versichern, aber auch Gesellschaften, die nur wenige Verfahren erstatten. Die Vertragsbedingungen geben Aufschluss darüber, welche Leistungen abgedeckt sind.

Erstattungshöhe

Die Erstattungshöhe definiert die maximale Leistung, die eine PKV für alternative Heilmethoden erbringt. Eine unbegrenzte Erstattung ist in nur wenigen Tarifen enthalten. Oft ist die Leistung auf 300, 500, 700 oder 1.000 Euro im Kalenderjahr begrenzt.

Möglich ist auch, dass der Versicherer nur einen prozentualen Anteil erstattet. Beträgt die Leistung bspw. 80 Prozent der Gesamtkosten, müssen die Versicherungsnehmer 20 Prozent des Rechnungsbetrages selbst bezahlen.

Tipp: Auf Ausschlüsse achten

Achten Sie bei Vertragsabschluss auf mögliche Leistungsausschlüsse. So kann es z. B. sein, dass der Versicherer zwar Heilpraktikerbehandlungen bezahlt, aber nicht für pflanzliche Heilmittel wie Schüßler-Salze, Bachblüten etc. aufkommt.

3. Wahl der passenden PKV

Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die PKV nicht nur den Vorteil, dass alternative Heilmethoden häufig mitversichert sind. Die Versicherungsnehmer haben auch die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz aktiv mitzugestalten. So können sie die für sie passenden und individuell auf ihren Bedarf abgestimmten Leistungen versichern.

Unsere Spezialisten von KVoptimal.de beraten Sie gerne und unterstützen Sie dabei, die optimale Krankenversicherung zu finden.

Was sollte bei der Wahl der passenden PKV beachtet werden?

Alternative Heilmethoden sind nicht wissenschaftlich fundiert. Dennoch werden sie von den meisten privaten Krankenversicherern erstattet.

Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern. Diese beziehen sich auf die versicherten Leistungen wie auch auf die Summenbegrenzungen. Gute Tarife decken ein breites Spektrum an alternativen Heilmethoden ab und bieten hohe Erstattungssätze.

  • Welche Leistungen Ihre PKV abdecken sollte, hängt von Ihren eigenen Wünschen ab. Wer Akupunktur und TCM nutzt, sollte darauf achten, dass diese Maßnahmen versichert sind. Wer lediglich Heilpraktikerbehandlungen und Osteopathie beanspruchen möchte, benötigt nicht zwangsweise ein breites Leistungsspektrum. Die optimale Absicherung ist also immer von Ihren persönlichen Bedürfnissen abhängig.

Achten Sie neben den versicherten Leistungen und Erstattungssätze auch auf Erstattungsgrenzen und Ausschlüsse. Sie können Ihre Prämie senken, wenn Sie z. B. eine 70- oder 80-prozentige Kostenerstattung für die Alternativmedizin wählen. Dann haben Sie aber in jedem Fall eine Selbstbeteiligung zu bezahlen. Nutzen Sie häufig alternative Heilmethoden und vertrauen Sie zuerst Ihrem Heilpraktiker statt dem Hausarzt, raten wir Ihnen zu einem Tarif mit voller Kostenübernahme und hohen Versicherungssummen.

Wichtige Kriterien für eine gute PKV

Wenn alternative Heilmethoden eine erhebliche Rolle für Sie spielen, sollten Sie einen Tarif wählen, der einen hervorragende Versicherungsschutz in diesem Bereich bietet. Allerdings ist eine gute PKV nicht nur von ihren Leistungen für Homöopathie, Akupunktur etc. abhängig. Ein guter Versicherer zeichnet sich durch weitere Faktoren aus:

Prüfen Sie die versicherten Leistungen für ambulante Behandlungen, zahnärztliche Maßnahmen und stationäre Aufenthalte. Sie sollten freie Arzt- und Klinikwahl haben, hohe Erstattungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie sehr gute Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlungen. Diese Leistungsbausteine sind für eine gute PKV ebenso relevant wie alternative Heilmethoden.

Neben den leistungsbezogenen Merkmalen gibt es weitere Faktoren, die einen geeigneten Anbieter auszeichnen. Schnelle Kostenerstattung, ein kompetenter Kundenservice und ein zuverlässiges Leistungsmanagement sind genauso wichtig wie die Finanzstärke und Beitragsstabilität eines Versicherers. Letzteres gibt Ihnen einen Einblick in die Beitragskalkulation der Krankenversicherung. Denn eine gute Kalkulation mit stabilen Beiträgen wirkt überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen entgegen.

Wie können unterschiedliche Leistungen von Anbietern verglichen werden?

Jede Person hat einen individuellen Bedarf. Somit sind die Ansprüche an den Versicherungsschutz immer unterschiedlich, was eine pauschale Empfehlung von Tarifen und Versicherern unmöglich macht. Ein guter Anbieter deckt den gewünschten Leistungsumfang mit einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis ab. Darum geht es auch beim Vergleich der Anbieter; den Versicherer und Tarif zu finden, der zu den eigenen Wünschen und Bedürfnissen passt.

Die optimale PKV …

  • deckt alle für Sie relevanten Leistungsbereiche ab,
  • bietet ausreichend hohe Erstattungssummen,
  • zeichnet sich durch stabile Beiträge aus und
  • punktet mit Finanzstärke und einem kompetenten Kundenservice.

Unsere Experten von KVoptimal.de sind Ihnen behilflich. Gemeinsam finden wir heraus, welche PKV das für Sie optimale Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und Ihre gewünschten Leistungsbereiche zuverlässig absichert.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

4. Abrechnung von alternativen Heilmethoden

Alternative Heilmethoden sind nicht gesetzlich geregelt und es gibt keine Vorgaben seitens des Gesetzgebers, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden müssen. Somit kann jeder Versicherer seine eigenen Regelungen treffen. Die Tarifbedingungen geben Aufschluss über die Abrechnung von Alternativmedizin in der PKV.

Wie funktioniert die Abrechnung von alternativen Heilmethoden?

Die privaten Krankenversicherer übernehmen alternative Heilmethoden im Rahmen der tariflichen Vereinbarungen. Entscheidend ist also, was in den Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers verankert ist.

  • Obwohl die PKV leistungsstarke Tarife im Hinblick auf alternative Heilmethoden bietet, kann es ratsam sein, die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn abzuklären. Damit lassen sich Unklarheiten vermeiden. Dies gilt vor allem für Maßnahmen, die nicht im offiziellen Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker aufgeführt sind und für umfangreiche Behandlungskonzepte.

Erstattung nach der Heilpraktiker Gebührenordnung / Hufeland-Verzeichnis

Die meisten Versicherer richten sich in Bezug auf die Erstattung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). In dieser Verordnung ist festgehalten, welche Leistungen Heilpraktiker abrechnen dürfen sowie die jeweiligen Höchst- und Mindestbeträge.

Beispiel

LeistungMindestbetragMaximalbetrag
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung12,30 Euro20,50 Euro
Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose10,30 Euro26,00 Euro
Chiropraktische Behandlung10,50 Euro18,00 Euro
Osteopathische Behandlung des Schultergelenks15,40 Euro26,00 Euro
Kneippsche Wickel10,50 Euro31,00 Euro

Darüber hinaus wird bei der Leistungsberechnung auch das Hufeland-Verzeichnis herangezogen. Dieses enthält die klassischen Therapien wie Akupunktur und Osteopathie sowie exotischere Behandlungsformen bspw. die Bioresonanztherapie.

Das Hufeland-Verzeichnis und die GebüH sind beides Leistungsverzeichnisse für Naturheilverfahren und sollen einen Rahmen für die Preisgestaltung bieten. Somit kann jedes Verfahren, das in der Gebührenordnung für Heilpraktiker wie auch im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt ist, erstattungsfähig sein.

Wie werden die Kosten erstattet?

Die Kostenerstattung erfolgt nach Einsenden der Rechnung. Im Regelfall müssen Privatversicherte zunächst in Vorkasse treten. Dann reichen sie die Rechnung bei ihrem Krankenversicherer ein. Die meisten Versicherer ermöglichen eine digitale Leistungsabwicklung. Dann muss das Dokument lediglich eingescannt oder abfotografiert werden und kann per App oder über die Webseite an den Krankenversicherer gesendet werden. Ein weiterer Vorteil: Der Bearbeitungsstatus lässt sich jederzeit einsehen.

Im Abschluss erstattet die PKV die Kosten entsprechend der Vereinbarung auf das Konto des Versicherungsnehmers.

Was ist bei der Abrechnung zu beachten?

Die wichtigste Voraussetzung für eine Erstattung durch die PKV ist eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung. Das heißt, wer Shiatsu zur Steigerung des eigenen Wohlbefindens macht, trägt die Kosten für die Maßnahme selbst. Anders verhält es sich, wenn ein medizinischer Grund für die Behandlung vorliegt – etwa Akupunktur gegen Migräne oder Homöopathie bei chronischen Magenschmerzen.

Das bedeutet auch, dass dem Versicherer die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden muss. Dies kann bspw. durch ein Attest erfolgen.

5. Besonderheiten bei alternativen Heilmethoden in der PKV

Unterschiede zwischen Naturheilkunde, Komplementärmedizin und Alternativmedizin

Die meisten Menschen fassen unter den Begriff „Alternativmedizin“ alle Heilmethoden zusammen, die alternativ zur Schulmedizin angewandt werden.

„Komplementärmedizin“ wiederum bezeichnet Behandlungsformen, die ergänzend zur Schulmedizin genutzt werden. Dazu gehören mehr als 300 unterschiedliche Verfahren wie Osteopathie, TCM, Akupressur etc. Diese Verfahren sind zunehmend häufiger wissenschaftlich anerkannt und werden auch von Ärzten verschrieben bzw. sogar angeboten.

„Naturheilkunde“ bezeichnet alles Natürliche in den Heilungsprozessen: Bewegung, Ernährung, Licht, Wasser, Pflanzen, Sauerstoff, Psyche und Entspannung. Zu den bekannten Verfahren gehören die Pflanzenheilkunde und Kneipp-Therapien. Naturheilkunde ist häufig ein Bestandteil der Alternativ- oder Komplementärmedizin und wird ergänzend zur Behandlung der Symptome oder Leiden eingesetzt.

Spezielle Heilmethoden wie Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie etc.

Neben der homöopathischen Behandlung zählen Akupunktur, Osteopathie, TCM etc. zu den gefragten Heilmitteln in der Alternativmedizin. Besonders beliebt ist die Akupunktur als Teilbereich der Traditionellen Chinesischen Medizin. Durch das gezielte Setzen der Nadeln werden nicht nur Schmerzen und Symptome gelindert, der Mensch soll auch in sein natürliches Gleichgewicht zurückgebracht werden.

Die Kosten für diese Behandlungen werden von der PKV nur erstattet, wenn sie entsprechend in den Vertragsbedingungen aufgeführt sind. Ferner kann der Versicherer voraussetzen, dass die Behandlung durch einen qualifizierten Arzt oder anerkannten Heilpraktiker erfolgt.

6. Zusammenfassung: Voraussetzungen für die Erstattung von alternativen Heilmethoden

  • Notwendigkeit der Behandlung. Die Behandlung ist medizinisch notwendig und erfolgt nicht, um das eigene Wohlbefinden des Patienten zu steigern – oder im Rahmen einer „Wellnessbehandlung“. Eine medizinische Notwendigkeit liegt vor, wenn eine entsprechende Diagnose gestellt wurde. Bspw. Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Rücken- oder Gelenkschmerzen, Depressionen, Magen-Darm-Beschwerden, Hautleiden, Atembeschwerden oder eine Erkrankung.
  • Qualifikation des Therapeuten. Der Versicherer kann voraussetzen, dass der Therapeut über eine entsprechende Qualifikation verfügt. Der „Heilpraktiker“ ist in Deutschland kein Ausbildungsberuf. Allerdings ist er nach Paragraf 1 Abs. 3 des Heilpraktikergesetzes ein staatlich anerkannter und geschützter Beruf, für den es die bestandene Heilpraktikerprüfung benötigt. Mit Bestehen der Prüfung geht die staatliche Zulassung oder Erteilung der Heilpraktikererlaubnis einher.
  • Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der Behandlung. Um Unstimmigkeiten mit der PKV zu vermeiden, müssen Behandlungen erforderlich und zweckmäßig sein. Das heißt, sie haben das Ziel, die Symptome oder Leiden zu lindern bzw. zu heilen. Entsprechend finden sie in dem dafür zweckmäßigen Umfang statt und werden nicht über die Erforderlichkeit hinaus durchgeführt.

7. Fazit

Die Alternativmedizin hat für viele Menschen einen sehr hohen Stellenwert. Sie vertrauen sich lieber erst einem Therapeuten oder Heilpraktiker an und versuchen ihre Leiden auf natürlicher Basis zu heilen, bevor sie die wissenschaftliche Medizin aufsuchen. Für viele Erkrankungen ist die Naturheilkunde eine gute und effektive Alternative. So können z. B. Schlafstörungen auf pflanzlicher Basis behandelt werden anstatt mit Tabletten. Dennoch kommt auch die Alternativmedizin an ihre Grenzen. Und es gibt Erkrankungen, die der Schulmedizin bedürfen. Nichtsdestotrotz begeben sich immer mehr Menschen in die Hände von Heilpraktikern und schätzen das ganzheitliche Behandlungskonzept.

An diesem Punkt knüpft auch die private Krankenversicherung an. Privatversicherte genießen den Vorteil, dass sie alternative Heilmethoden in ihre PKV aufnehmen – und nach ihren eigenen Wünschen mitversichern können. Sie können selbst entscheiden, in welchem Umfang Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie, TCM etc. versichert sein und wie hoch die Erstattungssätze ausfallen sollen. Davon profitieren vor allem Personen, die auf alternative Heilmethoden vertrauen und darauf aufbauen.

Auch wenn die Alternativmedizin häufiger Bestandteil der PKV ist, sollten Sie vor einer Behandlung Rücksprache mit Ihrem Versicherer halten. Und stellen Sie bereits vor Vertragsabschluss sicher, dass Ihre bevorzugten Behandlungen mitversichert und die Erstattungsgrenzen ausreichend sind.

Unsere Experten von KVoptimal.de wissen, worauf es bei der Wahl einer guten PKV ankommt. Wir erläutern Ihnen nicht nur die einzelnen Leistungsbausteine, sondern helfen Ihnen auch dabei, Ihren persönlichen Versicherungsbedarf zu ermitteln. Vereinbaren Sie jetzt gerne einen Termin mit uns und lassen Sie sich beraten.

Zusammenfassung

  • Unter alternative Heilmethoden fallen Behandlungsmethoden und Verfahren, die als Alternative oder Ergänzung zur wissenschaftlich begründeten Schulmedizin angewandt werden.
  • Alternative Heilmethoden sind bspw. Homöopathie, Osteopathie, Akupressur, Akupunktur, Traditionelle Chinesische Medizin, Bachblütentherapie, Schüßler-Salze-Therapie, Chiropraktik und Ayurveda.
  • Die Alternativmedizin gehört mittlerweile zu den Standardleistungen der PKV. Prüfen Sie aber vor Vertragsabschluss, ob die von Ihnen gewünschten Leistungen mitversichert sind. Häufig richten sich die erstattungsfähigen Behandlungen nach den aufgeführten Leistungen im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und dem Hufeland-Verzeichnis.
  • Die Höhe der Erstattung kann auf einen Maximalbetrag innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt sein. Ebenso kann der Versicherer eine prozentuale Kostenübernahme vereinbaren.
  • Alternative Heilmethoden sind in der PKV mitversichert, wenn sie medizinisch notwendig sind. Das heißt, es liegt eine diagnostizierte Erkrankung oder ein Leiden zugrunde. Nicht versichert sind die Behandlungen, wenn sie lediglich der Stärkung des Wohlbefindens dienen.
  • Heilpraktiker und Therapeuten benötigen eine staatliche Zulassung oder eine entsprechende Anerkennung, damit die Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen werden.
  • Wenn gewünscht, achten Sie darauf, dass Ihr Tarif auch die Kosten für pflanzliche Arzneimittel und bestimmte Therapieformen wie Schüßler-Salze, Licht- oder Eigenbluttherapie erstattet.

Empfehlungen für die Wahl der PKV und der passenden alternativen Heilmethoden

  1. Achten Sie auf die versicherten Leistungen in Bezug auf die alternativen Heilmethoden. In den Vertragsbedingungen ist exakt definiert, welche Maßnahmen und Behandlungsformen mitversichert sind – oder ausgeschlossen werden. Einige Versicherer richten sich generell nach den Leistungen, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker und/oder im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt sind.
  2. Beachten Sie die Höhe der Erstattungssätze. Die Erstattungssummen für alternative Heilmethoden sind in der PKV meist begrenzt und gelten im Regelfall innerhalb eines Kalenderjahres. Möglich ist auch, dass der Krankenversicherer eine prozentuale Kostenbeteiligung vorsieht. Dann müssen Sie bei jeder Behandlung einen Eigenanteil tragen.
  3. Prüfen Sie, ob bereits stattfindende Behandlungen mitversichert sind. Befinden Sie sich bereits in der Behandlung bei einem Heilpraktiker, Osteopath o.ä., dann sollten Sie vor Vertragsabschluss prüfen, ob die Kosten dafür weiterhin von der gewählten PKV getragen werden. Dafür können Sie eine Anfrage bei dem jeweiligen Versicherer stellen.
  4. Kombi-Tarife für noch umfangreichere Leistungen nutzen. Die private Krankenversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Leistungen miteinander zu kombinieren. Das Leistungsspektrum geht dabei weit über den gesetzlichen Versicherungsschutz hinaus. Achten Sie daher nicht nur auf einen guten Versicherungsumfang bei alternativen Heilmethoden. Sondern auch bei Zahnersatz, ambulanten und stationären Behandlungen, Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Heil- und Hilfsmittel sowie für Medikamente und Sehhilfen.
  5. Nutzen und Beiträge in Relation setzen. Gute Leistungen und hohe Erstattungssätze für alternative Heilmethoden gehen mit teureren Beiträgen für die PKV einher. Daher sollten Sie sich vor Vertragsabschluss die Frage stellen, ob sich der finanzielle Mehraufwand tatsächlich lohnt. Wer regelmäßig die Alternativmedizin nutzt, kann davon profitieren. Wer jedoch nur alle paar Jahre einen Heilpraktiker besucht und bevorzugt auf die Schulmedizin setzt, benötigt keinen Tarif mit umfangreichen Leistungen.
  6. Alle Faktoren für einen guten Versicherer im Blick behalten. Neben alternativen Heilmethoden und den weiteren Leistungsbausteinen müssen Sie weitere Merkmale für einen guten Versicherer berücksichtigen. Dazu gehört, dass der Anbieter einen kompetenten Kundenservice und ein zuverlässiges Leistungsmanagement bietet. Um überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen entgegenzuwirken, müssen auch die Finanzstärke und die Beitragsstabilität des Versicherers im Fokus stehen. Unsere Experten von KVoptimal.de helfen Ihnen dabei.

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