Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zur Gesundheitsversorgung – die sogenannte Beihilfe. Diese wird im Regelfall mit der privaten Krankenversicherung kombiniert. So übernimmt die PKV den Anteil der Krankheitskosten, der nicht über die Beihilfe gedeckt sind. Und nicht nur die Beamten selbst erhalten einen Zuschuss zu ihrer Gesundheitsversorgung. Unter bestimmten Voraussetzungen auch ihre Familienmitglieder. Doch wann sind Ehepartner von Beamten beihilfeberechtigt?
Wann sind Ehepartner von Beamten beihilfeberechtigt?
Ehepartner gehören zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen bei der Beihilfe. Das bedeutet, sie erhalten ebenso wie die Beamten selbst einen Zuschuss zu ihren Krankheitskosten von dem Dienstherrn ihres Gatten oder ihrer Gattin. Als Voraussetzung gilt jedoch, dass sie nur wenig zu dem Familieneinkommen beitragen und wirtschaftlich unselbstständig sind. Dafür darf ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Die Einkommensgrenzen sind jedoch innerhalb der Länder unterschiedlich geregelt.
Bundesland | Einkommensgrenze |
Baden-Württemberg | 20.000 Euro |
Bayern | 20.000 Euro |
Berlin | 17.000 Euro |
Brandenburg | 17.000 Euro |
Bremen | 10.000 Euro |
Hamburg | 18.000 Euro |
Hessen | 19.488 Euro |
Mecklemburg-Vorpommern | 17.000 Euro |
Niedersachsen | 18.000 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 18.000 Euro |
Rheinland-Pfalz | 20.450 Euro |
Saarland | 16.000 Euro |
Sachsen | 18.000 Euro |
Sachsen-Anhalt | 17.000 Euro |
Schleswig-Holstein | 20.000 Euro |
Thüringen | 18.000 Euro |
Stand 2021
Rheinland-Pfalz gestattet Ehegatten von Beamten somit das höchste Einkommen, um dennoch beihilfeberechtigt zu sein. Gefolgt von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen. In Bremen dürfen Ehemänner und Ehefrauen hingegen maximal 10.000 Euro im Jahr erzielen, um über ihren verbeamteten Ehepartner Beihilfe zu erhalten.
- Für berücksichtigungsfähige Angehörige von Bundesbeamten gilt eine Einkommensgrenze von 20.000 Euro (Stand 2021)
Für die Ermittlung des Anspruchs werden die jährlichen Einkünfte des Partners zugrunde gelegt. Dazu gehören Einkünfte aus selbstständiger sowie nicht-selbstständiger Arbeit, Miet- und Pachteinnahmen, Einkünfte aus Gewerbebetrieben, Kapitalvermögen, Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Einkünfte nach § 22 Einkommensteuergesetz. Diesen werden Abzüge nach § 13 Absatz 3 EStG entgegengerechnet. Außerdem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG und der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG. Ferner können Werbungskosten und eventuelle Freibeträge abgezogen werden. Daraus ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte, der entscheidend dafür ist, ob der Ehegatte einen Anspruch auf Beihilfe hat.
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In welcher Höhe erhalten beihilfeberechtigte Ehepartner Beihilfe?
Werden die Voraussetzungen für den Bezug von Beihilfe als Ehepartner eines Beamten erfüllt, zahlt der jeweilige Dienstherr einen Zuschuss zu den Krankheitskosten. Dessen Höhe ist wie auch bei Staatsdienern innerhalb der Landesverordnungen unterschiedlich geregelt:
Bundesland | Einkommensgrenze |
Baden-Württemberg | 70 Prozent |
Bayern | 70 Prozent |
Berlin | 70 Prozent |
Brandenburg | 70 Prozent |
Bremen | 70 Prozent |
Hamburg | 70 Prozent |
Hessen | 70 Prozent |
Mecklemburg-Vorpommern | 70 Prozent |
Niedersachsen | 70 Prozent |
Nordrhein-Westfalen | 70 Prozent |
Rheinland-Pfalz | 70 Prozent |
Saarland | 70 Prozent |
Sachsen | 70 Prozent |
Sachsen-Anhalt | 70 Prozent |
Schleswig-Holstein | 70 Prozent |
Thüringen | 70 Prozent |
Stand 2021
Einkommen muss jährlich nachgewiesen werden
Das Einkommen des beihilfeberechtigen Ehepartners muss jährlich über den Steuerbescheid nachgewiesen werden. Allerdings kann die Beihilfe auch unterjährig beantragt werden, wenn abzusehen ist, dass die Einkommensgrenze im aktuellen Jahr unterschritten wird. Beispielsweise aufgrund eines Arbeitsplatzverlustes oder der Reduzierung von Arbeitszeit. In diesem Fall steht der Bescheid jedoch unter einem Widerrufsvorbehalt.
Günstige PKV für Ehepartner von Beamten
Sind Ehegatten von Beamten beihilfeberechtigt, haben sie wie ihr verbeamteter Partner die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung für Beihilfeempfänger abzuschließen. Die sogenannte Restkostenversicherung. Damit decken sie die Krankheitskosten, die nicht durch die Beihilfe erstattet werden. Zusätzlich können sie den Tarif um weitere Leistungsbausteine ergänzen. Beispielsweise Wahlleistungen bei Krankenhausaufenthalten, die nicht in jedem Bundesland zu den beihilfefähigen Kosten zählen.
Für beihilfeberechtigte Ehepaare sehen die privaten Krankenversicherer eine breite Auswahl an Tarifen vor. Obwohl die Restkostenversicherung im Vergleich zu einer Standard-PKV sehr günstig ist, sollte die Absicherung mit Bedacht gewählt werden. Denn sie muss zu dem persönlichen Bedarf und den Absicherungswünschen des Versicherten passen. Als PKV-Experten helfen wir Ihnen gerne dabei und finden heraus, welcher Tarif am besten zu Ihrer individuellen Situation passt. Vereinbaren Sie dafür hier einen Termin mit uns.