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Sind Ehepartner von Beamten beihilfeberechtigt?

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Anja Glorius
20. Februar 2026

Beamte und Beamtinnen erhalten von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zur Gesundheitsversorgung – die sogenannte Beihilfe. Diese wird im Regelfall mit der privaten Krankenversicherung (PKV) kombiniert, die den Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten übernimmt, der nicht über die Beihilfe gedeckt sind. Und nicht nur die Verbeamteten selbst erhalten einen Zuschuss zu ihrer Gesundheitsversorgung. Unter bestimmten Voraussetzungen auch ihre Familienmitglieder. Doch wann sind Ehepartner von Beamten beihilfeberechtigt? 

Kann ich Beihilfe für meinen Ehepartner in der privaten Krankenversicherung erhalten? 

Ja, von der Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen auch Partnerinnen und Partner von verbeamteten Personen in Ehe oder eingetragener Lebensgemeinschaft profitieren. In der Regel übernimmt die zuständige Beihilfestelle für sie 70 Prozent der Versicherungskosten – und nur der Rest, also 30 Prozent, müssen mit einer ergänzenden privaten Krankenversicherung abgedeckt werden. Damit können Verbeamtete auch ihre Angehörigen umfangreich und günstig versichern. 

Beispiel Kostenübernahme Beihilfe bei beihilfeberechtigten Ehepartnern und -partnerinnen

Kosten gesamt Beihilfe 70 %  Eigenanteil / PKV 30 %

Zahnbehandlung 1.600 Euro 1.120 Euro 480 Euro

Medikament  250 Euro 175 Euro 75 Euro

Restkostenversicherung in der PKV für die verbleibenden 30 Prozent

Die Beihilfe übernimmt für Ehe- und Lebenspartner von Verbeamteten mit 70 Prozent den Großteil der anfallenden Gesundheitskosten. Die verbleibenden 30 Prozent müssen über eine Restkostenversicherung abgesichert werden. Je nach Versicherer spricht man auch von Beamtentarifen oder beihilfekonformen Tarifen. Diese Versicherung übernimmt genau die 30 Prozent, die die Beihilfe nicht zahlt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass nicht alle Leistungen enthalten sind, sondern nur die beihilfefähigen Leistungen. Diese sind in der jeweils gültigen Beihilfeverordnung aufgelistet. In vielen Fällen gehen sie über den Standard der gesetzlichen Krankenversicherungen hinaus. Wer sich noch umfangreicher versichern möchte, kann Leistungslücken z. B. bei Brillen, Kontaktlinsen, Heilpraktikerleistungen, Kuren, Reha, Hilfsmittel, Zahnersatz mit einem Beihilfeergänzungstarif schließen.  

Partnerinnen und Partner von Verbeamteten erhalten ihre beihilfefähigen Krankheitskosten zu 70 % bei der Beihilfe und zu 30 Prozent von der privaten Krankenversicherung zurück. Eventuelle Leistungslücken können mit einem Beihilfeergänzungstarif geschlossen werden.

Übrigens: Nicht nur Partnerinnen und Partner, sondern auch Kinder gehören zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Hier liegt der Beihilfesatz in der Regel bei 80 Prozent. 

Mehr dazu lesen Sie hier: Ist mein Kind beihilfeberechtigt?

Wann sind Ehepartner von Beamten beihilfeberechtigt?

Partner und Partnerinnen können dann Beihilfe und wie ihre „andere Hälfte“ einen Zuschuss zu ihren Krankheitskosten erhalten, wenn sie nur wenig zum Familieneinkommen beitragen und wirtschaftlich unselbstständig sind. Sie dürfen auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein. Maßgeblich sind ihre Einkünfte, die eine bestimmte Grenze nicht überschreiten dürfen (siehe Tabelle).  

Zu den Einkünften werden gezählt:

  • Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit,  
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,  
  • Einkünfte aus gewerblichen Betrieben,  
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, Land- und Forstwirtschaft sowie  

Davon abziehbar sind u. a. folgende Beträge: 

  • Werbungskosten  
  • der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,  
  • der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG
  • sowie ggf. weitere Freibeträge.  

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Beihilfe?

Die Einkommensgrenzen für berücksichtigungsfähige Angehörige sind innerhalb der Länder unterschiedlich geregelt. Die Einkommensgrenze reicht 2026 von 12.000 bis knapp 25.000 Euro: 

Bundesland Einkommensgrenze 
Bund 24.648 Euro 
Baden-Württemberg 20.000 Euro 
Bayern 22.648 Euro 
Berlin 20.000 Euro 
Brandenburg 20.000 Euro 
Bremen 12.000 Euro 
Hamburg 20.000 Euro 
Hessen 24.696 Euro 
Mecklenburg-Vorpommern 20.000 Euro 
Niedersachsen 22.000 Euro 
Nordrhein-Westfalen 23.861 Euro 
Rheinland-Pfalz 22.000 Euro 
Saarland 19.087 Euro 
Sachsen 20.180 Euro, für 2027 gelten 21.290 Euro 
Sachsen-Anhalt 22.648 Euro 
Schleswig-Holstein 20.000 Euro 
Thüringen 18.000 Euro 

Stand 2026, ohne Gewähr 

Der Bund und Hessen gestatten Ehegatten von Beamten derzeit das höchste Einkommen, um dennoch beihilfeberechtigt zu bleiben. Gefolgt von den Ländern Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. In Bremen dürfen Partnerinnen und Partner hingegen maximal 12.000 Euro im Jahr einnehmen, um über ihren verbeamteten Ehepartner Beihilfe zu erhalten.

Nicht nur beim Bund ist es mittlerweile üblich, die Einkommensgrenze jährlich anzupassen – orientiert an die Entwicklung der Renten.

Berechnungsgrundlage: Einkommen des Vorvorkalenderjahres

Ehepartner von Verbeamteten erhalten im Regelfall dann Beihilfe, wenn ihre Einkünfte im Vorvorkalenderjahr vor der Antragstellung die gültige Einkommensgrenze nicht überstieg oder abzusehen ist, dass im laufenden Kalenderjahr das Einkommen darunter liegen wird. Bundeslandabhängig können andere Regeln gelten. So wird manchmal nur das Vorjahr einbezogen oder die letzten drei Jahre. 

Beispiel Einkommensgrenze für Ehepartner von Verbeamteten

Wird der Antrag auf Beihilfe 2026 z. B. in Brandenburg gestellt, werden dafür die Einkünfte aus 2024 berücksichtigt, also das Vor-Vor-Kalenderjahr. Wer 2024 weniger als 20.000 Euro an Einkünften erzielte, hat über den verbeamteten Partner Anspruch auf Beihilfe. 

Kann ich meinen Ehepartner bei der Beihilfe mitversichern?

Sofern die Einkünfte von Partnerin oder Partner unterhalb der Einkommensgrenze liegen, ist es möglich, dass sie Beihilfeleistungen erhalten. Beihilfe erhalten sie von derselben Stelle. Geht es um die Krankenversicherung ist eine klassische Mitversicherung in einer Familienversicherung wie bei den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht möglich. Wer Beihilfe erhält, ist automatisch privatversichert. Die ergänzende private Krankenversicherung funktioniert so, dass für alle beihilfeberechtigten Familienmitglieder, also auch für Kinder, ein separater Vertrag geschlossen wird. 

Wann entfällt der Beihilfeanspruch?

Der Beihilfeanspruch von Ehegatten besteht dann nicht (mehr), … 

  • … wenn die Einkommensgrenze überschritten wird. 
  • … sobald die pauschale Beihilfe gewählt wird. 
  • … sobald eine Scheidung rechtskräftig wird. 
  • … wenn das Beamtenverhältnis des Ehepartner bzw. der Ehepartnerin endet. 

Besteht kein Anspruch mehr auf Beihilfe, ist eine Weiterversicherung in der privaten Krankenversicherung möglich, wenn Selbstständigkeit besteht oder die Partner zukünftig ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielen. Dann wird ein Wechsel aus dem bisherigen Restkostentarif in einen „normalen“ 100-Prozent-Tarif möglich und nötig. Wer durch ein höheres Einkommen oder einen neuen Job versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung wird, wechselt.

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So wird der Beihilfeanspruch für Ehepartner und -partnerin berechnet

Für die Ermittlung des Anspruchs werden die jährlichen Einkünfte des Partners zugrunde gelegt. Dazu gehören Einkünfte aus selbstständiger sowie nicht-selbstständiger Arbeit, Miet- und Pachteinnahmen, Einkünfte aus Gewerbebetrieben, Kapitalvermögen, Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Einkünfte nach § 22 Einkommensteuergesetz. Davon werden Postenwie Werbungskosten und Freibeträge für Alleinerziehende oder der Altersentlastungsbetrag abgezogen. Daraus ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte. Liegt dieser unterhalb der geltenden Einkommensgrenze, kann Beihilfe beantragt werden. 

Ist die Einkommensgrenze für Beihilfe brutto oder netto?

Weder noch. Für die Berechnung der Einkünfte zählen weder Netto- noch Bruttoverdienst. Vielmehr wird der sogenannte Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Er ergibt sich aus der Summe aller positiven und negativen Einkünfte (nach Verlustausgleich) abzüglich spezifischer Entlastungsbeträge (Altersentlastungsbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Freibetrag für Land- und Forstwirte etc.). Wie hoch die Einkommensgrenze des Ehepartners ist, lässt sich einfach dem Steuerbescheid entnehmen. 

In welcher Höhe erhalten beihilfeberechtigte Ehepartner Beihilfe?

Werden die Voraussetzungen für den Bezug von Beihilfe als Ehepartner eines Beamten erfüllt, zahlt der jeweilige Dienstherr einen Zuschuss zu den beihilfefähigen Krankheitskosten. Dessen Höhe ist wie auch bei Staatsdienern innerhalb der Landesverordnungen geregelt. In der Regel erhalten beihilfeberechtige (Ehe)Partner einen erhöhten Beihilfesatz: 

Bundesland Beihilfesatz 
Bund 70 Prozent 
Baden-Württemberg 70 Prozent 
Bayern 70 Prozent 
Berlin 70 Prozent 
Brandenburg 70 Prozent 
Bremen 70 Prozent 
Hamburg 70 Prozent 
Hessen 70 Prozent 
Mecklenburg-Vorpommern 70 Prozent 
Niedersachsen 70 Prozent 
Nordrhein-Westfalen 70 Prozent 
Rheinland-Pfalz 70 Prozent 
Saarland 70 Prozent 
Sachsen 90 Prozent 
Sachsen-Anhalt 70 Prozent 
Schleswig-Holstein 70 Prozent, ab 2 berücksichtigungsfähigen Kindern 90 Prozent 
Thüringen 70 Prozent 

Stand 2026, ohne Gewähr 

Einkommen muss jährlich nachgewiesen werden

Das Einkommen des beihilfeberechtigen Ehepartners muss jährlich nachgewiesen werden. Dafür genügt in der Regel der eingereichte Steuerbescheid, zunehmend ist dies online oder per App möglich. Für Anträge bis Ende 2026 ist meist der Steuerbescheid von 2024 relevant. Die Beihilfe kann unterjährig beantragt werden, wenn abzusehen ist, dass die Einkommensgrenze im aktuellen Jahr unterschritten wird; beispielsweise aufgrund eines Arbeitsplatzverlustes oder der Reduzierung von Arbeitszeit. In diesem Fall wird der Beihilfebescheid nur unter Vorbehalt erteilt. 

Günstige PKV für Ehepartner von Beamten

Sind Ehegatten von Beamten beihilfeberechtigt, haben sie wie ihr verbeamteter Partner die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte abzuschließen. Die sogenannte Restkostenversicherung. Damit decken sie die Krankheitskosten, die nicht durch die Beihilfe erstattet werden. Zusätzlich können sie den Tarif um weitere Leistungsbausteine ergänzen. Beispielsweise Wahlleistungen bei Krankenhausaufenthalten, die nicht in jedem Bundesland zu den beihilfefähigen Kosten zählen. 

Für beihilfeberechtigte Ehepaare sehen die privaten Krankenversicherer eine breite Auswahl an Tarifen vor. Obwohl die Restkostenversicherung im Vergleich zu einer Standard-PKV sehr günstig ist, sollte die Absicherung mit Bedacht gewählt werden. Denn sie muss zu dem persönlichen Bedarf und den Absicherungswünschen des Versicherten passen. Als PKV-Experten helfen wir Ihnen gerne dabei und finden heraus, welcher Tarif am besten zu Ihrer individuellen Situation passt.

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