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Vorteile und Nachteile der neuen IPID Produktblätter in der PKV

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Björn Kotzan
27. Februar 2018

Was sind die neuen IPID in PKV und was bringen sie?

Im Rahmen der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution) wird auch ein einheitliches Produktionsformationsblatt für Nicht-Leben-Versicherungssparten eingeführt. Die offizielle und englische Bezeichnung dafür lautet IPID „Insurance Produkt Information Document“. Auf deutsch Informationsblatt zu Versicherungsprodukten.

Welche Vor- und Nachteile gibt es, betrachte auf die PKV-Sparte, in den IPID Informationsblättern?

Grundsätzlich ist der Grundgedanke der IPID gut. Es soll Transparenz hergestellt werden. Deshalb hat die EU ein einheitliches Informationsblatt für alle Sach-, Haftpflicht, Invaliditäts- und Krankenversicherungen entwickelt. Ziel ist es, mit wenigen Blicken Vor-und Nachteile als Kunde zu erkennen. PKV-Verträge beinhalten eine Vielzahl von Leistungen und kaum ein Kunde liest tatsächlich Versicherungsbedingungen. Die IPID müssen folgen Information beinhalten:

  1. Angaben zur Art der Versicherung;
  2. eine Zusammenfassung der Versicherungsdeckung, einschließlich der versicherten Hauptrisiken, der Versicherungssumme und gegebenenfalls des geografischen Geltungsbereichs und einer Zusammenfassung der ausgeschlossenen Risiken;
  3. Prämienzahlungsweise und Prämienzahlungsdauer;
  4. die wichtigsten Ausschlüsse, bei denen Ansprüche ausgeschlossen sind;
  5. Verpflichtungen zu Vertragsbeginn;
  6. Verpflichtungen während der Laufzeit des Vertrags;
  7. Verpflichtungen bei der Erhebung eines Anspruchs;
  8. die Laufzeit des Vertrags, einschließlich Anfangs- und Enddatum;
  9. Einzelheiten der Vertragsbeendigung.

Der vierte Punkt ist in der PKV der wichtigste Punkt. Rein praktisch betrachtet ist es als Kunde wichtiger zu wissen, was nicht versichert ist, als zu wissen, was versichert ist. Grundsätzlich gilt: Alle medizinischen Behandlungen, welche nicht versichert sind, zahlt der Kunde im Krankheitsfall aus eigener Tasche.

 

Brauchen Sie mehr Informationen? Sprechen Sie uns an.

 


„Ich würde sogar behaupten, dass PKV-Verträge ausschließlich nach Leistungslücken ausgewählt werden sollten. Es ist nicht relevant, was im Krankheitsfall bezahlt wird, sondern viel wichtiger, welche Behandlungen, Therapien und Kosten im Krankheitsfall nicht übernommen werden. Das PKV-System unterscheidet sich deutlich vom GKV-System. Ärzte wissen nicht, was PKV-Kunden versichert haben und können deshalb auch unversicherte Behandlungen durchführen.“

Es ist wichtig, eine Möglichkeit zu haben, vor Abschluss oder vor Behandlungsbeginn zu sehen, welche Leistungen nicht versichert sind.

Gut gemeint und schwer umsetzbar

Gerade in der privaten Krankenversicherung gibt es umfassende Leistungen. Diese Leistungen haben unter umständen Jahrzehnte Gültigkeit. Deshalb ist es ratsam, sich umfangreich mit den versicherten Leistungen und mit dem Versicherer zu beschäftigen.
Das IPID darf nur zwei Seiten lang sein. Versicherungsbedingungen sind Formulierungen und Leistungsdefinitionen ausgebreitet auf bis zu 150 Seiten Papier. Es ist kaum möglich, diese Informationen auf zwei DinA4 Seiten, gut lesbar, zusammenzufassen.
Zusätzlich beinhalten PKV-Verträge ca. 80 verschiedenen Leistungsaspekte. Jeder Aspekt darf, kann und wird individuell ausformuliert. Eine grobe Zusammenfassung wird immer einzelne Leistungen unberücksichtigt lassen.

Welche Vorteile bieten die Informationsblätter IPID?

Das Informationsblatt IPID ist gut strukturiert und klar gegliedert.

  • Was ist versichert?
  • Was ist nicht versichert?
  • Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  • Wo bin ich versichert?
  • Welche Verpflichtungen habe ich?
  • Wann und wie zahle ich?
  • Wann beginnt endet die Deckung?
  • Wie kann ich kündigen?

Diese Informationen sind grundsätzlich interessant für Kunden. Einheitliche Symbole verschönen das Dokument.

Welche Nachteile hat das Informationsblatt IPID?

Ernsthaft relevant für Kunden ist aber nur, was nicht versichert ist und wo Deckungslücken bestehen. Deswegen halte ich die Gewichtung für falsch. Besser wäre es, ein allgemeines Informationsblatt und zusätzlich nach fest definierten Vorgaben eine Schwachstellenanalyse zu versenden. Kunden von KVoptmimal.de kennen bereits unsere Schwachstellenanalyse von PKV-Bedingungen. Es ist nicht nötig, alle Schwachstellen zu beheben, sondern diese zu kennen.

Offensichtlich legen die Versicherer fest, welche Deckungslücken oder Ausschlüsse erwähnt werden. Wenn eine Aufzählung abgeschlossen ist, wird ein Hinweis gegeben:
Erklärung

 

Dieser Hinweis ist natürlich schlecht. Rechtlich natürlich einwandfrei. Praktisch bedeutet es aber, dass der Kunde die AVB lesen muss, um zu erfahren, was ausgeschlossen ist.
Damit deutlicher wird was ich meine, habe ich das ARAG IPID des Tarifs K600 mit den AVB K600 abgeglichen.

Die ARAG definiert Schwachstellen des Vertrages und listet diese in zwei Blöcken auf.

Erklärung
Erklärung

 

Diese Aufzählung enthält schon viele gute Hinweise. Welcher gesunde Kunden denkt schon an Kur- oder Reha-Maßnahmen. Allerdings fehlen viele wichtige Hinweise, welche mit einem Verweis auf die AVB rechtlich unbedenklich ausgeräumt werden.
Möchte der Kunde weitere Nachteile sehen, muss er seinem Berater vertrauen oder selber die Bedingungen lesen. Als Beispiel analysiere ich die ARAG AVB nach folgenden Eckpunkten:

  • Vorsorgeuntersuchungen – Was wird erstattet?
  • Preisverzeichnis für Heilmittel – Gibt es Leistungsbegrenzungen?
  • Dentale Leistungen + Preisverzeichnis für Material- und Laborkosten – Besonderheiten?
  • Lasik + Viagra – Kann im Alter relevant werden.

Die AVB zeigen die vertraglichen Schwachstellen klar auf.
Vorsorgeuntersuchungen sind versichert. Aber, mit drei Ausnahmen, nur nach gesetzlichen Programmen.

Erklärung

 

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Für Heilmittel (Packungen, Bäder, Logopädie, Podologie, Ergotherapie, Physiotherapie, etc.) gilt der Erstattungssatz. Laut AVB aber maximal die dort genannten Höchstsätze des Heilmittelverzeichnisses. Durch die Auszeichnung der Leistung in Eurowerten erfolgt eine inflationär bedingte Entwertung der Leistungen. Im Jahr 2017 betrug die Inflation (Quelle: Statista) 1,8%.

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Im dentalen Bereich gilt auch ein Preisverzeichnis. Zusätzlich wird die Anzahl von Implantaten und Teleskopkronen begrenzt. Für Implantate gilt mit ausreichend und zweckmäßig eine Hürde für die Erstattung.

Erklärung

 

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Interessant ist auch, dass Brechkraft verändernde Augenoperationen wörtlich ausgeschlossen sind. Die LASIK OP gehört heutzutage zu den Standardoperationen an den Augen. Zeitgleich wird auch Viagra ausgeschlossen. Dieser Aspekt ist nicht ganz unerheblich, weil ca. 50% der Männer ab 60 unter erektiler Dysfunktion leiden.

Erklärung

 

Fazit zu den IPID:

Insgesamt ist zu sagen, dass IPID gut gemeint ist, aber kaum in der Lage dazu ist, PKV-Verträge miteinander zu vergleichen. Ein Zugang in die private Krankenversicherung ist nur möglich, wenn beste Gesundheit besteht. Wer gesund ist, hat kaum ein Gefühl, welche Leistungen ein PKV-Vertrag erfüllen muss. Deshalb ist die weitsichtige Auswahl von Leistungen bei einem Vertragsabschluss wichtig. Wer nur Beiträge vergleicht und nach Beitragshöhe entscheidet, wird zwangsläufig weniger Leistungen im Krankheitsfall erhalten. Auch wenn Sie heute gesund sind, wissen Sie doch jetzt schon, welche Leistungen Sie im Krankheitsfall wollen, oder? Deshalb gilt es, Krankenversicherungsverträge aus Sicht eines kranken Menschen auszuwählen. Im Krankheitsfall können Leistungslücken und Schwachstellen unter Umständen hohe Kosten verursachen.

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