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Die private Krankenversicherung ist eine komplexe Versicherungsart und hat wenige Gemeinsamkeiten mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Die PKV bietet viel mehr Freiheiten in der Gestaltung und zusätzlich noch freie Auswahl von Leistungskriterien. Wir zeigen, wie PKV richtig gemacht wird.

 

Wie man PKV richtig macht

Unter dem Strich ist die Auswahl des Versicherers zweitrangig. Natürlich gibt es bessere und schlechtere Versicherer. Doch die Schönheit liegt meist im Auge des Betrachters und deswegen entscheidet vordergründig der richtige Tarif. Zwei sehr gute Versicherer sind zum Beispiel die Hallesche und die SDK. Deren Spitzentarife (NK und Modultarife A/Z/S) unterscheiden sich dennoch enorm. Dabei gibt es sichtbare und unsichtbare Unterschiede.

  •  Beispiel sichtbarer Unterschied:

Während die Hallesche eine ungewöhnliche Regelung für Zahnleistungen (100% bis 550 Euro pro Jahr, danach noch 75%) verwendet, leistet die SDK eine frei wählbare Regelung (100% Zahnbehandlung und 60% bis 90% für Zahnersatz).

  •  Beispiel unsichtbarer Unterschied:

Die Hallesche kalkuliert mit einem jährlichen Zinsertrag (z.B. für Alterungsrückstellungen) von 2,5% (Auskunft Hallesche Stand 09.2017). Dieser Zins wird Rechnungszins genannt. Die SDK hingegen nur mit 2,0%. Folglich sind die Beiträge bei der SDK höher als bei der Halleschen. Ein niedriger Rechnungszins kann aber zu einer höheren Beitragsstabilität führen. In einer Niedrigzinsphase ein nicht unerheblicher Unterschied. Trotz unterschiedlichem Rechnungszins können wir beide Anbieter empfehlen.

Fazit: Wir brauchen den passenden Tarif vom passenden Versicherer. Die Leistungen und Bedingungen sollten zum gewünschten Leistungsbild passen.

 

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Die richtige Tarifgestaltung

Ist der richtige Tarif gefunden, kann dieser Tarif noch mit einem Selbstbehalt ausgestattet werden. Dabei gilt es genau zu betrachten, wie sich ein anderer Selbstbehalt auswirkt. Die Auswirkungen sollten auf drei Parameter abgestellt sein:

Beitrag: Je höher ein Selbstbehalt ist, desto niedriger ist in der Regel der Beitrag. Dabei gilt es, alle möglichen Varianten eines Tarifs zu berechnen.

Beispiel Hallesche, Eintritt mit 30 Jahren, inkl. PVN:

  • NK.Bonus – ohne Selbstbehalt – mit 60 Euro monatlicher Rückerstattung*: 531,09 Euro.
  • NK.3 – 300 Euro Selbstbehalt – ohne Pauschalerstattung: 540,32 Euro.

Ergebnis: Die Leistungen sind deckungsgleich. Trotz Selbstbehalt keine Ersparnis.

*Die monatliche Bonuszahlung von 60€ ist an die Bedingung geknüpft, dass die Leistung bis zu dieser Summe selbst getragen werden. Das heißt bei Rechnungen <720€ jährlich haben Sie einen Prämienvorteil. Bei Rechnungen <720€ jährlich haben Sie 0€ Selbstbehalt.

 

Steuer: Je niedriger ein Beitrag ist, desto geringer ist der steuerliche Effekt im Rahmen des Beitragsentlastungsgesetzes (BEG).

  • NK.Bonus - 531,09 Euro – Netto nach BEG für Arbeitnehmer: 225,03 Euro.
  • NK.3 - 540,32 Euro - Netto nach BEG für Arbeitnehmer: 228,96 Euro.

Ergebnis: Die Leistungen sind deckungsgleich. Der Beitrag nach Steuervorteil fast identisch. Der Selbstbehalt ist zusätzlich vom Kunden zu tragen. Kosten für Selbstbehalte sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Der Tarif ohne Selbstbehalt ist günstiger. Der Steuervorteil wurde für einen Arbeitnehmer mit 25% Steuersatz berechnet. Je höher der persönliche Steuersatz, desto höher der Steuervorteil. Eine exakte steuerliche Berechnung führt Ihr Steuerberater durch.

 

Beitragsrückerstattung: Je niedriger der Beitrag, desto geringer ist meistens die Rückerstattung der Beiträge bei Leistungsfreiheit. Je höher eine Beitragsrückerstattung, desto niedriger der steuerliche Vorteil nach BEG.

Fazit: Es lohnt nicht immer, einen Tarif mit Selbstbehalt zu wählen. Der Tarif NK existiert in fünf Varianten. Jede Variante muss einzeln betrachtet und berechnet werden. Profis helfen bei der Analyse.

 

PKV im Alter einplanen

Die PKV wird im Lauf der Zeit teurer. Hingegen allgemeiner Meinung hat dies wenig mit dem „Altern“ der Kunden eines Tarifs zu tun. Niedrigzinsphase, medizinischer Fortschritt und längere Lebenserwartung treiben die Kosten. Dabei entwickeln sich PKV- und GKV-Beiträge ungefähr im Gleichschritt. Spannend wird die Frage, wie die Beiträge im Alter sein werden. Genau sagen kann das niemand. Für die GKV existieren Rahmenbedingungen:

Im Rentenalter werden für den Kassenschutz (Beispielsweise Techniker) folgende Beiträge erhoben:

  • Gesetzliche Rente: 8,3%
  • Versorgungsbezüge: 15,6%
  • Erwerbseinkommen: 15,6%
  • Mieteinahmen: 15,0%
  • Zinsen, Dividenden, etc.: 15,0%
  • Renten- und Lebensversicherungen: 15,0%

 

Der PKV-Beitrag muss hingegen geplant werden. Wie hoch soll der Beitrag im Rentenalter sein? Dabei gilt es, die bestehenden Vorsorgemaßnahmen der Privaten zu kennen und Nachlässe zu berechnen:

  • Entfall gesetzlicher Zuschlag mit 60 Jahren.
  • Entfall Krankentagegeld mit Rentenbeginn - nur, wenn Tätigekeit aufgegeben wird.
  • 7,3% Zuschuss zur PKV vom Rentenversicherer mit Rentenbeginn.

 

In Summe ergeben sich ca. 25% Nachlass zum Rentenalter. Allerdings entfällt auch der Arbeitgeberzuschuss. Die Lösung sind sogenannte Beitragsentlastungstarife. Ein PKV-Vertrag ohne Entlastungstarif ist wie ein Baum ohne Blätter. Dazu vergleiche ich die Kostensituation der gesetzlichen Kasse und der privaten Versicherung für einen 30-jährigen Arbeitnehmer:

  • Techniker Krankenkasse Beitrag 2017: 800,40 Euro pro Monat. Beitrag Pflegepflichtversicherung für Kinderlose, mit 5.000 Bruttomonatsgehalt, inkl. 3.045,00 Euro Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Tagessatz: 101,50 Euro. 
  • Hallesche Beitrag Top-Leistungen: 571,59 Euro. Tarif NK.Bonus, inkl. 3.750 Euro Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Tagessatz 125 Euro. 
    • Hallesche Beitrag Grundschutztarif (Orientierung an den GKV-Leistungen)*: 302,21 Euro. Tarif: Primo.SB 2 Z, inkl. PVN und KT.43, Tagessatz 100 Euro.

 

Die Ersparnis im Vergleich zur Kasse ist enorm. Zeitgleich ist ein „Downgrade*“ auf Kassenleistungen ein Sicherungsanker für das Rentenalter. Trotzdem fehlt in beiden PKV-Tarifen noch die Beitragsentlastung. Kombiniere ich nur den Beitragsentlastungstarif dazu (MBZ.flex, 250 Euro monatliche Entlastung zum 67. Lebensjahr), ergeben sich folgende Werte:

  •  Hallesche Beitrag Top-Leistungen: 626,09 Euro.
    • PKV-Beitrag zum 67. Lebensjahr nach heutigem Stand: 143,90 Euro

Formel: PKV-Beitrag minus Entlastung minus KT minus GZ minus GRV-Zuschuss.

Hinweis: Der PKV Beitrag, welcher nach Abzug des Arbeitgeberzuschuss und steuerlicher Berücksichtigung BEG monatlich netto zu zahlen ist, steigt lediglich von 245,27 Euro auf 268,49 Euro. Für rund 23,22 Euro monatlich sinkt der Beitrag um 250 Euro. Der Tarif der Beitragsentlastung ist arbeitgeberzuschussfähig und steuerlich durch das Beitragsentlastungsgesetz absetzbar, darüber hinaus wird er auch in der Entlastungsphase als Prämie weiter gezahlt.

  • Techniker Krankenkasse Beitrag 2017: 800,40 Euro pro Monat. 
  • Im Rentenalter abhängig vom Einkommen.

*Die Leistungen sind dennoch höherwertiger als in der gesetzlichen Kasse. Komplett auf Kassenniveau runter zu stufen ist in der PKV nicht möglich. Selbst der Standard- oder Basistarif verinnerlichen nur die Systematik des Leistungsniveau der GKV, sind aber nicht zu 100% Deckungsgleich in allen Leistungspunkten.

Fazit: GKV ist im Rentenalter besser, wenn keine oder wenige Einkünfte im Alter zu erwarten sind. Richtwert: wer weniger als 3.500 Euro Einnahmen aus der Altersvorsorge plant, sollte möglicherweise in der gesetzlichen Kasse bleiben. Bei der Kalkulation der Altersvorsorge spielt nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung eine Rolle, sondern auch private und betriebliche Altersvorsorge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, und ähnliche Einkunftsarten. Die Lohnfortzahlung ist im PKV-Bereich im höher absicherbar. Dazu ist die Laufzeit für Lohnfortzahlung unbegrenzt, maximal bis eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird oder Rentenbeginn eintritt. Die Lohnfortzahlung in der gesetzlichen Kasse ist auf 78 Monate begrenzt. Steuervorteil mit KVpro-Software berechnet.

 

Notfall Situation im Rentenalter

Doch was passiert, wenn die Planungen und Vorsichtsmaßnahmen nicht ausreichend sind? Annahme: Die PKV-Beiträge steigen auf ein „zu hohes“ Niveau.

  • Wenn der PKV-Beitrag zu hoch ist und die GKV plötzlich interessant erscheint, können Leistungen abgestuft werden. Wenn der GKV-Beitrag interessant ist, sind auch die GKV-Leistungen akzeptabel. Beiträge können nur verglichen werden, wenn die Leistungen auf dem gleichen Nenner sind. Deshalb ist der erste Schritt ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. Dieser ist jederzeit möglich.

 

  • Jeder PKV-Kunde hat das Recht, in den Basistarif der PKV zu wechseln. Dieser Tarif garantiert, zum Höchstsatz der GKV versichert zu sein. Ein Wechsel in das PKV-System sollte nur bei guter Altersvorsorge durchgeführt werden. Das gilt für Arbeitnehmer, noch mehr für Selbständige. Bei guter Altersvorsorge (siehe oben), ist der Höchstsatz der GKV für Kassenversicherte wahrscheinlich.

 

  • Entlastungstarife können im Laufe der Zeit aufgestockt werden. Alle fünf Jahre sollte angepasst werden. Der Arbeitgeberzuschuss steigt ebenfalls jährlich. Beiträge zum Entlastungsstarif können im hohen Umfang steuerlich abgesetzt werden.

 

Zusätzlicher Beitragsnachlass und Steuervorteil für fortgeschrittene PKV-Kunden

Viele PKV-Versicherer bieten einen Nachlass bei Zahlung von Jahresbeiträgen. Die Allianz bietet 4%, wenn der Jahresbeitrag gezahlt wird. Keine Bank bietet heutzutage vier Prozent Zinsen. Wer kann, sollte diesen Wert nutzen. Bei 600 Euro Beitrag und 4% Nachlass ergibt sich ein monatlicher Rabatt von 24 Euro.

Faustformel: Alle 25 Jahre ein Jahr kostenfrei versichert oder jährlich 288 Euro sparen.

 

Maximal können Sie, je nach Versicherer, bis zu 30 Monaten im Voraus zahlen. Dank BEG kann dieser Zug Sinn machen. Denn Sie können den Beitragsaufwand im Zahljahr geltend machen. Damit sind in den nächsten 1,5 Jahren Spielräume frei, welche sonst durch den PKV-Beitrag blockiert wären. Für Versicherungen können somit zusätzlich maximal 2.800 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.

Fazit: Richtig angewandt können Sie zusätzlich alle drei Jahr noch bis zu einem halben Jahr PKV-Beiträge sparen.

Hinweis: Wir beraten nicht zum Steuerrecht, genaue Angaben zur Situation Ihrer persönlichen Situation im Steuerrecht macht Ihr Steuerberater. Die Daten sind Stand 2017 berechnet. Der Artikel soll Gedankenanstöße geben, kann jedoch eine persönliche Beratung von Spezialisten nicht ersetzen. Die Inhalte wurden detailliert recherchiert, da Änderungen im Zeitverlauf nicht ausgeschlossen werden können ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen. 

 

Zusammenfassung:

  1. Solide Altersvorsorge aufbauen.
  2. Den richtigen Versicherer mit dem richtigen Tarif auswählen.
  3. Den Versicherer nicht wechseln, wenn Versicherungsbeginn vor 2009.
  4. Beitragsentlastungstarif einschließen.
  5. Jahresbeitrag zahlen.
  6. Steuervorteile nutzen.

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