Rund 11 Euro im Jahr und weltweit mit Einbettzimmer und Chefarzt versorgt

Früher ein Traum, heute einfach zu erreichen: einsame Strände, Wasserfälle im Regenwald oder uralte Tempelanlagen. Argentinien, Vietnam, Kambodscha und Indonesien. Echte Traumziele sind für wenig Geld leicht mit dem Flieger zu erreichen. Dennoch gilt auch hier für den Notfall vorzusorgen. Ohne Auslandskrankenversicherung erleben Reisende oft, dass auch harmlosere Erkrankungen die Freude am Urlaub gründlich verderben können. Die Kosten für Behandlungen im Ausland sind zum Teil erheblich und die Krankenversicherung übernimmt diese Kosten meist nicht. Zwei sehr gute Anbieter stellen wir Ihnen heute vor.

Grundleistungen der gesetzlichen Kasse bei Nahreisen - keine Leistungen bei Fernreisen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im EU-Raum die Behandlungskosten nach verschiedenen Abkommen. Insgesamt ist aber der Versicherungsschutz im Ausland nicht ausreichend. Die GKV zahlt beispielsweise keine deutlich höheren Rechnungen als in Deutschland üblich. Diese Kosten deckt eine Reisekrankenversicherung ab. Sollte ein Krankenrücktransport nach Deutschland oder die Betreuung von nicht erkrankten Kindern nötig sein, treten meist weder GKV noch PKV ein. 

Unverzichtbar auf Fernreisen

Bei Fernreisen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine durch Krankheit bedingten Kosten, es sei denn, mit dem Reiseland gibt es ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen. In den USA und in Kanada gibt es trotz des Abkommens Probleme, da die Arztkosten extrem hoch sind. Wer in der GKV ist, muss sich daher unbedingt für die Reise zusätzlich krankenversichern, Mitglieder einen PKV sollten unbedingt ihren Tarif überprüfen.

Folgende Staaten exisitiert eine Abkommen für gesetzlich Versicherte:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Kroatien. Zusätzlich: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Israel, Tunesien und Türkei. Ausserdem USA und Canada. Alle anderen Ziele sind Fernziele.

 

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Darauf sollten privatversicherte Reisende achten

Die private Krankenversicherung bietet in den Augen vieler Versicherungsnehmer eine komplette Absicherung weltweit. Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und die damit verbundenen Beitragserhöhungen haben viele Versicherte bewogen den Tarif abzuspecken, um Kosten zu sparen. Nur noch wenige sind heute gegen alle möglichen Risiken abgesichert. Ein weltweiter permanenter Schutz ist entbehrlich, sehr teuer und deshalb ein Punkt der schnell aus der Krankenversicherung gestrichen wird. Eine Auslandsreisekrankenversicherung, die nie einen Daueraufenthalt absichert, ist weitaus günstiger. Einzelpersonen zahlen circa 11 Euro Jahresbeitrag, Familien können sich oft schon für 20 Euro absichern. Achtung: Wenn Sie weniger Beitrag zahlen, können wichtige Leistungen fehlen. Senioren müssen aber mit Zuschlägen rechnen oder scheitern am Höchsteintrittsalter. Unter den vielen Angeboten finden in der Regel auch ältere Menschen eine günstige Reisekrankenversicherung.


Stiftung Warentest hat 2015 das Produkt von TravelSecure der Würzburger als Testsieger gekürt. Auch die Barmenia Travel Police ist sehr zu empfehlen. Online-Rechner:

Würzburger Auslandsreise: Testsieger Würzburger Travel Secure Barmenia Auslandsreise: Barmenia Online-Abschluss Travel (Jahres-Reiseschutzbrief)

Fazit: Für rund 11 Euro jährlich ist man über die Barmenia-Police mit Einbettzimmer und Chefarzt versorgt. Das lohnt sogar für den Mallorca-Kurztrip. Grundsätzlich geht es auch günstiger, aber dann können auch wichtige Leistungen fehlen. Drei oder vier Euro sparen lohnt bei diesen günstigen Policen eher weniger.


Wichtig: Die Tarife gelten nur für Reisen, die eine bestimmte Dauer nicht überschreiten dürfen. Je nach Gesellschaft und Tarif sind Reisedauern zwischen 42 und 70 Tage abgesichert. Die Anzahl der Fahrten je Jahr ist aber nicht begrenzt. Für eine längere Dauer des Aufenthalts sind typische Reisekrankenversicherungen ungeeignet. Es gibt aber auch Sondertarife.

Die Angebote unterscheiden sich in der Hauptleistung, der Übernahme von Arzt-, Krankenhaus- und Medikamentenkosten, wenig. Unterschiede gibt es bei „Rooming-in-Kosten“, wenn nicht erkrankte Personen im Krankenhaus untergebracht werden, um den Erkrankten zu betreuen oder um versorgt zu sein. Die Kosten übernehmen die Versicherungen zu unterschiedlichen Bedingungen, auch gibt es oft Obergrenzen. Die Leistungen unterscheiden sich im Hinblick auf die Versorgung der Nichterkrankten erheblich. Manche Gesellschaften organisieren sogar die Betreuung, während andere sich nicht an den Kosten beteiligen.

Wer eine Kreditkarte hat oder in einem Automobilclub Mitglied ist, hat oft bereits eine Auslandskrankenversicherung im Rahmen einer allgemeinen Reiseversicherung. Aber es macht Sinn die Konditionen der bestehenden Versicherung mit anderen Angeboten zu vergleichen. Meist lohnt sich der Abschluss, da die Gratisversicherungen nur einen geringen Leistungsumfang bieten. Sie sparen bestenfalls wenige Euro im Jahr, wenn Sie einen Billigtarif mit gerigem Versicherungsschutz abgeschlossen haben. Deshalb lohnt sich eine Tarifkontrolle.

Achtung Ausnahmeregelungen

Auslandskrankenversicherungen gelten nur für Notfälle. Chronisch Kranke, die ihre Behandlung auch auf Reisen fortsetzen bekommen diese Kosten nicht erstattet. Auch bei Schwangeren kann es Probleme geben, wenn es zu einer Geburt im Ausland kommt. Das Kind ist nur bei einigen Gesellschaften ab der Geburt mitversichert.

Chronische Erkrankungen sind zum Beispiel: Diabetes, Bluthochdruck, Asthma, Alkoholismus und viele mehr.

Wer an einer chronischen Krankheit leidet, darf diese nicht verschweigen. Die GKV kann im Einzelfall die Kosten für eine Behandlung im Ausland im vollen Umfang übernehmen, wenn der Versicherte vor der Reise nachweist, dass er keine private Auslandskrankenversicherung abschließen kann.

Übrigens, der Abschluss ist sogar noch nach Reiseantritt möglich, sofern man noch in Deutschland ist. Sinnvoller ist natürlich sich rechtzeitig zu informieren und den Vertrag sofort zu unterschreiben. Immerhin werden Kurzreisen oft spontan angetreten.

Wichtig und grundsätzlich zu beachten

Bei der Auswahl des Tarifs gibt es verschiedene Besonderheiten zu beachten. Ein Krankenrücktransport kann sehr kostspielig sein. Sie sollten dringen auf den Passus „sinnvoller Rücktransport“ achten. Dieser Punkt ist angenehmer im Leistungsfall und ermöglicht früher in die vertraute Umgebung zurückzukommen. Eine Nachleistungsregelung verlängert die Leistungsdauer im Krankheitsfall, wenn ein Rücktransport nicht möglich ist. Assistance Leistungen bieten Hilfe (am besten 24h Hotline) bei Problemen im Ausland an und auch an Kinderbetreuung sollte gedacht werden. Bei einer Erkrankung des Kindes ist es wichtig das eine Bezugsperson in der Nähe ist oder Anreise von Verwandten aus dem Ausland geregelt ist. Alle Rechnungen aus dem Auslan dmüssen aufgehoben werden. In der Regel tritt man als Patient immer in Vorleistung bei Fernreisen. Anschließend werden die Rechnungen bei dem Versicherer eingereicht.