Tarifwechsel prüfen

Private Krankenversicherung Kündigen – Wie? Was? Wann?

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Björn Kotzan
25. September 2020
titelbild Private Krankenversicherung Kündigen - Wie? Was? Wann?

Wenn Sie unzufrieden sind mit Ihrem privaten Versicherer, können Sie den Vertrag kündigen und zu einem neuen Versicherer wechseln. Gründe für eine Unzufriedenheit gibt es viele: Jedes Jahr gibt es eine PKV-Beitragserhöhung, Rechnungen werden nur schleppend erstattet oder Leistungen fehlen im Leistungskatalog. Es kann in vielen Fällen lohnend sein, den Versicherer zu wechseln. Wir zeigen, was zu beachten ist.

Wann kann ich meine private Krankenversicherung kündigen?

Grundsätzlich kann jeder PKV-Vertrag ordentlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Wann der richtige Zeitpunkt für eine Kündigung ist, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Versicherer unterscheiden bei der Kündigungsfrist zwischen dem Kalenderjahr (immer bis zum 30.09. des Jahres) und dem Versicherungsjahr. Beim Versicherungsjahr wird die Kündigungsfrist immer vom Vertragsbeginn an gerechnet.

Beispiele

  • Kalenderjahr: Unabhängig vom Versicherungsbeginn muss bis zum 30.09. eines Jahres gekündigt werden. Der Versichererwechsel wird dann zum 01.01. des Folgejahres vollzogen.
  • Versicherungsjahr: Versicherungsbeginn war am 01.07. des Jahres. Das Versicherungsjahr läuft 12 Monate und endet am 30.06. (Kündigungsfrist drei Monate). Es muss bis zum 31.03. gekündigt werden. Der Versichererwechsel wird dann zum 01.07. vollzogen.

Übersicht: Kündigungstermine der Versicherer

Eine Übersicht über die Kündigungstermine der Versicherer haben wir hier für Sie zusammengefasst:

GesellschaftLaufzeit (Jahre)Kündigungsmodalität
Allianz2Kalenderjahr
Alte Oldenburger2Versicherungsjahr
ARAG2Kalenderjahr
AXA2Kalenderjahr
Barmenia2Versicherungsjahr
BBKK2Versicherungsjahr
Central2Kalenderjahr
Concordia2Kalenderjahr
Continentale1Versicherungsjahr
Debeka1Versicherungsjahr
Deutscher Ring (Signal Iduna)2Kalenderjahr
DKV2Kalenderjahr
Gothaer2Kalenderjahr
Hallesche2Versicherungsjahr
Hanse-Merkur2Kalenderjahr
HUK-Coburg1Kalenderjahr
Inter1Versicherungsjahr
LKH2Kalenderjahr
LVM2Kalenderjahr
Mecklenburgische1Kalenderjahr
Münchener Verein2Kalenderjahr
Nürnberger2Kalenderjahr
Ottonova2Kalenderjahr
PAX2Kalenderjahr
Provinzial2Kalenderjahr
R+V2Kalenderjahr
SDK230.06.
Signal2Versicherungsjahr
Union2Kalenderjahr
Universa2Versicherungsjahr
Württembergische2Kalenderjahr

Sie benötigen Unterstützung?

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Was ist eine außerordentliche Kündigung in der privaten Krankenversicherung?

Jeder Versicherungsnehmer hat das Recht, bei einer Erhöhung der PKV-Beiträge den PKV-Vertrag innerhalb einer Frist zu kündigen. Beitragserhöhungen bzw. Beitragsanpassungen erfolgen nicht jährlich, sondern in der Regel alle zwei bis drei Jahre. Erhöht ein Versicherer die Beiträge, kann der Vertrag außerhalb der regulären Kündigungsfristen gekündigt werden. Alle Informationen zu den Sonderkündigungsrechten in der PKV finden Sie hier.

Allerdings ist es nicht immer ratsam, die private Krankenversicherung zu kündigen. PKV-Verträge sind nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Das bedeutet: Auch wenn es sich um eine Krankenversicherung handelt, ist der Charakter einer Kapitalanlage vorhanden. Der entsprechende Hinweis dazu findet sich in § 146 VAG, Absatz 1:

Quelle: gesetze-im-internet.de

Ihre Beiträge werden deshalb nicht vollständig für Gesundheitskosten ausgegeben, sondern zum Teil zurückgelegt und angespart. Diese Ansparungen werden als Alterungsrückstellungen bezeichnet. Der Versicherer legt Rückstellungen an, damit die zu erwartende Kostensteigerung durch Ihre Alterung finanziert ist.

Hinweis: Es wird trotz der Alterungsrückstellung auch im Rentenalter zu weiteren Beitragserhöhungen kommen.

Nur PKV-Verträge mit Versicherungsbeginn ab 2009 sollten gekündigt werden

Für alle Verträge mit Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2009 besteht die Portabilität der Alterungsrückstellungen. Werden Tarife der neuen Tarifwelt aufgrund eines Versichererwechsels gekündigt, werden die Alterungsrückstellungen zum Großteil zum neuen Versicherer übertragen. Dadurch entsteht ein Kostenvorteil von ca. 4 Euro pro Monat (Faustformel). Das bedeutet: Wer 10 Jahre bei einem privaten Versicherer war und den Versicherer wechselt, erhält 40 Euro (10 × 4) monatlichen Beitragsnachlass beim neuen Versicherer. Wichtig: Je hochwertiger ein Tarif ist, desto mehr Rückstellungen werden gebildet, desto höher der Vorteil. Gerade für Arbeitnehmer mit Arbeitgeberzuschuss zahlen sich gute Tarife dreifach aus.

  • Es werden mehr Rückstellungen gebildet, was für die Zukunft besser ist.
  • Die Leistungen sind besser, was das Leben verlängern kann.
  • Die finanziellen Belastungen sinken, weil weniger Zuzahlungen zu leisten sind.

Wer gesund ist, sich nach 2009 versichert hat und unzufrieden mit seinem Versicherer ist, kann das PKV-Unternehmen wechseln.

Welche PKV-Anbieter sind für einen Versichererwechsel zu empfehlen?

Es gibt über 30 verschiedene Versicherer, und jeder Versicherer bietet eigene Leistungsmodelle. Dabei fallen immer wieder Versicherer auf, welche vertragliche Leistungen sehr günstig anbieten. Häufig sind solche Tarife unterkalkuliert und führen in Zukunft zu einer Korrektur der Beiträge (= Beitragserhöhungen). Wichtig: Jeder Versicherer bietet eine günstige Tariflinie und eine hochwertige Tariflinie. Langfristig ist es immer besser, zuerst in die hochwertige Tariflinie zu gehen. Sollte später der Tarif innerhalb der Gesellschaft gewechselt werden, entstehen hohe Beitragsreduzierungseffekte.

Versicherer wie die Hallesche, SDK und Universa sollten in Betracht gezogen werden.

Welche Gründe sprechen für einen Anbieterwechsel?

Im Wesentlichen gibt es drei Gründe, um einen PKV-Versicherer zu wechseln. Grundsätzlich gilt, dass ein PKV-Versicherer nur bei guter Gesundheit gewechselt werden kann, denn bestehende Erkrankungen führen fast immer zu Zuschlägen.

  • Der Vertrag wird zu teuer: Ein PKV-Vertrag kann viele nützliche Zusatztarife integrieren. Zum Beispiel bieten viele Versicherer Entlastungstarife für das Rentenalter an. Doch wenn später der Entlastungstarif dazuversichert wird, wird der Gesamtbeitrag zu hoch.
  • Die Leistungen sind zu schlecht: Wer neu im PKV-System ist, hat noch kein Gefühl für medizinische Leistungen und Erstattungshöhen seines Versicherers. Zusätzlich fallen bestimmte Leistungsbegrenzungen erst auf, wenn Rechnungen eingereicht werden. Häufig sind der Zahnersatzbereich, Heilmittel oder Hilfsmittel mit Zuzahlungen belegt. Wer in diesem Bereich nur 80 % versichert hat, wünscht sich eventuell 100 %.
  • Vertragsstörung mit dem Versicherer: Es gibt Unstimmigkeiten mit dem Versicherer. Es wurde etwas anderes erwartet, oder in sonstiger Form wurde das Vertrauensverhältnis gestört.

In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, sich am Markt nach einem neuen Versicherer umzuschauen.

Tipps und Tricks für den PKV-Neuabschluss

Es gibt viele Möglichkeiten, PKV-Verträge leistungsstark und günstig zu kalkulieren. Drei Tipps haben wir hier exemplarisch zusammengefasst.

  1. Häufig wird der Pflegeversicherungstarif mitgekündigt. Die Leistungen sind bei allen Anbietern für den Tarif PVN identisch – dahinter verbirgt sich die soziale Pflegeversicherung. Es ist deshalb unwirtschaftlich, die Pflegeversicherung mitzuwechseln.
  2. Eventuell können auch Zusatztarife wie Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld beim alten Versicherer bestehen bleiben. Es ist aber ratsam, die Vertragsbedingungen zu lesen, ob nicht irgendwo ein Sonderkündigungsrecht des Versicherers versteckt ist.
  3. Viele Versicherer bieten einen Nachlass an, wenn der Jahresbeitrag gezahlt wird. Für Arbeitnehmer ist dieser Vorteil besonders interessant, weil durch den monatlichen Arbeitgeberzuschuss der Vorteil auf bis zu 8 % Nachlass steigen kann.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten. Steuerliche Vorteile oder die Ausnutzung des Arbeitgeberzuschusses ergeben weitere Optionen.

Welche PKV-Verträge sollten nicht gekündigt werden?

PKV-Verträge mit Vertragsbeginn bis zum 01.12.2008 oder früher sollten nicht gekündigt werden. Die Portabilität der Alterungsrückstellungen ist für diese Verträge nicht möglich. Deshalb sollten PKV-Kunden bedenken, dass bei einer Vertragskündigung alle Alterungsrückstellungen verloren sind. Doch auch hier gibt es eine gute Lösung: Der Spar-Effekt aus Alterungsrückstellungen gilt auch bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. § 204 VVG regelt, dass jeder PKV-Kunde in einen anderen Tarif bei seinem Versicherer unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen wechseln darf.

Bei einem PKV-Tarifwechsel ergeben die Alterungsrückstellungen ebenfalls einen Nachlass auf den neuen Tarif. Als Faustformel gilt auch hier, dass der neue Tarif pro zurückgelegtem Versicherungsjahr um ca. 5 Euro monatlich günstiger ist als für Neukunden. Deshalb haben auch ältere Bestandskunden die Möglichkeit, mehr Leistungen für weniger Geld zu bekommen.

Beispiel der Barmenia

Unser Kunde ist seit 2010 in einem einfachen Tarif (geringes Leistungsniveau) bei der Barmenia versichert. Anstatt den Versicherer zu wechseln, kann der Kunde auch den Tarif innerhalb der Barmenia wechseln. Ziel des Kunden ist, die Leistungen zu verbessern und moderne Bedingungen (offener Hilfsmittelkatalog, Heilpraktiker, häusliche Krankenpflege, ambulante Transporte etc.) zu vereinbaren. Als Bestandskunde der Barmenia erhält der Kunde bei einem Tarifwechsel über 42 Euro Nachlass auf den neuen Tarif.

Welche Kunden sollten den Tarif über einen PKV-Tarifwechsel ändern?

Alle Kunden, die Verträge vor 2009 abgeschlossen haben oder zu krank für einen PKV-Neuabschluss sind, sollten das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG nutzen. Eine Vertragsprüfung ist kostenfrei über unser Haus möglich, und wir erstellen eine spezielle Schwachstellen-Analyse zu Ihrem Vertrag. Versicherer sind darauf geeicht, die Vorteile von neuen Tarifen zu zeigen. Als Bestandskunde ist es für Sie aber ebenso wichtig, die Nachteile eines neuen Tarifs zu erfahren. Wir helfen gerne weiter.

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