Tarifwechsel prüfen

Das Sonderkündigungsrecht in der PKV

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Anja Glorius
1. Mai 2026

Ärgerlich ist es allemal: Die private Krankenversicherung erhöht einmal mehr die Beiträge oder teilt mit, dass bestimmte Leistungen zukünftig nicht mehr eingeschlossen sind. Versicherte müssen das nicht einfach hinnehmen.
Wie bei anderen Verträgen, sind auch bei PKV-Verträgen die Bedingungen für Kündigungen im Vertragswerk geregelt. Zu unterscheiden ist hier nach ordentlicher und außerordentlicher Kündigung mit jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen.

Wir zeigen, welche Kündigungsmodalitäten wie Fristen im Detail gelten, in welchen Fällen sich vom Sonderkündigungsrecht in der PKV Gebrauch machen lässt und was dabei beachtet werden sollte.

Das Sonderkündigungsrecht in der PKV

Seit Einführung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung in Deutschland mit Jahresbeginn 2009 ist es für die Versicherer fast unmöglich, den PKV-Vertrag von einzelnen Mitgliedern zu kündigen. DieVersicherten haben da mehr Spielraum und dürfen entweder ordentlich, also ohne Grund, laut den Vertragsbedingungen, oder außerordentlich mit besonderem Grund und einem Sonderkündigungsrecht zum Beispiel den PKV-Anbieter wechseln oder zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren

Die ordentliche Kündigung eines PKV-Vertrags

Eine private Krankenversicherung darf durch den Versicherten in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.  

Meist fällt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr zusammen. Hier enden die Verträge jeweils am 31.12. und der Stichtag für eine Kündigung ist der 30.09. Andernfalls beginnt das Versicherungsjahr mit dem tatsächlichen Versicherungsbeginn. In diesem Fall endet der Vertrag jährlich einen Tag vor Aufnahme des Vertrages. 

Zusätzlich gibt es eine weitere Frist zu beachten: Meist vereinbaren die PKV-Unternehmen sogenannte Mindestversicherungslaufzeiten von ein bis meist zwei Jahren. Mindestversicherungslaufzeiten beschreiben den Zeitraum von abgeschlossenen PKV-Verträgen, bevor sie das erste Mal gekündigt werden können. Ob das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt beziehungsweise ob und wie lange eine Mindestversicherungslaufzeit festgelegt ist, können Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nachlesen. 

Was passiert mit meinen Altersrückstellungen bei Kündigung der PKV? 

Bei der Kündigung gehen in der Regel die angesammelten Altersrückstellungen zumindest teilweise verloren beziehungsweise fallen diese an die verbliebenen Mitglieder im Versicherungskollektiv. Die Neuversicherung ist durch die fehlenden Altersrückstellungen, die in kürzerer Zeit neu angespart werden müssen, häufig nicht unbedingt günstiger als die bisherige. 

Grundsätzlich ist die Kündigung der privaten Krankenkasse verbunden mit einem Wechsel zu einem anderen Anbieter immer genauestens zu prüfen und selten die beste Option.  

Ist ein Tarifwechsel besser als eine Kündigung der PKV?

In der Regel ja! Bevor Versicherte über eine Kündigung ihrer PKV entscheiden, können sie prüfen beziehungsweise prüfen lassen, ob ein interner PKV-Tarifwechsel sich rechnet. Das kann Vorteile haben: Bei einem internen Wechsel bleiben Versicherte bei ihrem Anbieter und behalten alle Altersrückstellungen. Häufig lassen sich bei der eigenen Versicherung neuere Tarife finden, die vergleichbare Leistungen zu günstigeren Beiträgen bieten. 

Viele Versicherte wissen nicht, dass ihnen neben dem Sonderkündigungsrecht auch ein sofortiges Tarifwechselrecht zusteht. 

Eine Statistik vom PKV-Verband zeigt: Mehr Menschen entscheiden sich für eine private Krankenversicherung:

Quelle: https://www.pkv.de/verband/presse/pressemitteilungen/stabilitaetsanker-pkv-fast-jeder-zweite-bundesbuerger-privatversichert/

Wann darf der Versicherer den PKV-Vertrag kündigen? 

Wie oben erwähnt, besteht das ordentliche Kündigungsrecht einseitig, da die Versicherungen nur in wenigen Ausnahmefällen kündigen dürfen – nicht einmal dann, wenn der Versicherte seine Beiträge nicht bezahlt. So wird vom Gesetzgeber verhindert, dass sich die Versicherungsgesellschaften zum Beispiel von teuren Mitgliedern wie älteren oder kranken Versicherten auf einfachem Wege trennen können.

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Arglistige Täuschung

Wenn Versicherte bei der Gesundheitsprüfung im Fragebogen vorsätzlich oder arglistig falsche Angaben gemacht haben, gilt das als Anzeigenpflichtverletzung beziehungsweise sogar als arglistige Täuschung. Hier hinein fällt beispielsweise das Verschweigen von Vorerkrankungen oder absolvierten Therapien. Kann dies eindeutig nachgewiesen werden, hat die Versicherung das Recht, den Vertrag mit einem Monat Frist zu kündigen. Im Falle der arglistigen Täuschung kann er vom Vertrag zurücktreten. Auch hier gelten laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) weitere Fristen: Grundsätzlich ist die Kündigung bei Falschangaben nur innerhalb der ersten drei Jahre möglich. Bei Vorsatz und Arglist innerhalb von zehn Jahren. 

Blog-Artikel: Wann verjähren die Angaben der Gesundheitsprüfung?

Hat der Versicherte nicht grob fahrlässig falsche Angaben gemacht, darf seine private Krankenkasse den Vertrag nicht zwingend beenden, sondern muss einen Risikozuschlag und/oder Leistungsausschluss anbieten, wenn er den Vertrag unter Kenntnis der gefahrerheblichen Umstände bei Vertragsschluss zu gesonderten Bedingungen angenommen hätte. Hat der Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig gehandelt, was er beweisen muss, wird der Zuschlag und/oder Ausschluss ab der laufenden Versicherungsperiode fällig. Hat er grob fahrlässig gehandelt wird der Zuschlag und/oder Ausschluss ab Beginn (also rückwirkend) fällig.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht in der PKV? (= außerordentliche Kündigung)

Rechtlich ist die außerordentliche Kündigung PKV beziehungsweise das Sonderkündigungsrecht in § 205 Abs. 2 und 4 VVG geregelt.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn:

Eigene Darstellung

Kann ich meine PKV bei einer Beitragserhöhung sofort kündigen?

Ja, sobald die private Krankenversicherung die Beiträge erhöht, ist sie verpflichtet, die betroffenen Versicherte rechtzeitig vorab zu informieren. Versicherte können dann ihr außerordentliches Kündigungsrecht ausüben. Wird auch nur ein Teilbereich der Vollkostenversicherung teurer, so darf der gesamte Vertrag gekündigt werden. Betrifft die Beitragserhöhung allerdings nur das Krankentagegeld, darf auch nur dieser Tarif außerordentlich gekündigt werden. Die Frist für die Kündigung beträgt zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung. Wichtig ist, dass eine Krankenversicherung nahtlos besteht. Der Nachweis von der neuen PKV muss spätestens zum letzten Versicherungstag der alten Versicherung vorliegen.

Bei einer rechtzeitigen Kündigung endet der Vertrag mit Beginn des theoretischen neuen Beitrags, sie wird also zeitgleich mit der geplanten Beitragsanpassung wirksam.

Das Sonderkündigungsrecht PKV schließt mit ein, dass die gegebenenfalls vereinbarte Mindestvertragslaufzeit des Versicherungsvertrages außer Kraft gesetzt wird, das heißt, dass Versicherte nicht erst ein bis drei Jahre warten und den höheren Beitrag auch in der Anfangsphase nicht hinnehmen müssen.

PKV Sonderkündigungsrecht wegen Versicherungspflicht in der GKV

Im zweiten Fall unterschreitet der angestellte Versicherte die aktuelle Versicherungspflichtgrenze und wird (wieder) versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier kann die Kündigung auch rückwirkend innerhalb von bis zu drei Monaten nach Eintritt der gesetzlichen Pflichtversicherung ausgesprochen werden. Andernfalls kann man jeweils zum Ende eines Monats kündigen, in dem er die Versicherungspflicht nachweist, er muss aber damit rechnen, dass er für diese Zeit doppelte Beiträge leisten muss.

PKV Sonderkündigungsrecht bei Anspruch auf gesetzliche Familienversicherung

Ähnlich verhält es sich, wenn der Versicherte einen Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung erwirbt und in die gesetzliche Krankenkasse wechselt. Hier gelten dieselben Kündigungsmodalitäten und Fristen wie beim Eintritt in die gesetzliche Pflichtversicherung.

PKV Sonderkündigungsrecht wegen Anspruch auf Heilfürsorge

Ein Spezialfall ist, wenn Versicherte Anspruch auf Heilfürsorge haben. Auch hier dürfen sie mit dem Eintritt in die freie Heilfürsorge außerordentlich fristlos kündigen. Die Heilfürsorge wird in der Regel an Beamte und Beamtinnen (Polizei, Feuerwehr, Soldaten und Vollzugsbeamte, aber auch an Zivildienstleistende) von ihrem Dienstherrn geleistet.  

Sie gehört weder zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung und wird für diejenigen Berufsgruppen geleistet, deren Arbeit mit besonderen Risiken verbunden ist. Da Krankenversicherer unter anderem nach dem Risiko der ausgeübten Tätigkeit (oder auch des Hobbys) die PKV-Beiträge kalkulieren, entfielen auf diese Berufsgruppen besonders hohe Beiträge. Wegen der hohen Beitragskosten im „normalen“ Versicherungssystem, übernimmt der Dienstherr die entstehenden Krankheitskosten in besonders hohem Umfang im Rahmen der Heilfürsorge. Auch hier gelten die Fristen wie beim Eintritt von der Versicherungspflicht in der GKV.

Info: Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei Leistungskürzungen in der PKV?

Die Frage stellt sich für Privatversicherte nicht, da die vertraglich vereinbarten Leistungen lebenslang garantiert sind und vom Versicherer nicht einseitig gekürzt werden dürfen. 

PKV Sonderkündigungsrecht wegen Beihilfereduzierung?

Bund und Länder entscheiden darüber, in welchem Umfang sie sich grundsätzlich an den Gesundheitskosten ihrer Beamtinnen und Beamten sowie der beihilfeberechtigten Angehörigen beteiligen. Die Beihilfesätze können sich durchaus ändern. Einmal von oben, weil es statt früher 70 Prozent nur noch 50 Prozent Beihilfe für eine Beamtin gibt. Oder aus individuellen Gründen, weil Kinder aufgrund ihres Alters oder der abgeschlossenen Ausbildung nicht mehr berücksichtigungsfähig sind und auch die Eltern einen geringeren Beihilfesatz erhalten.  

Eine Beihilfereduzierung beziehungsweise auch der Wegfall der Beihilfe berechtigen nicht zur Sonderkündigung.

Ändert sich die Beihilfe, kann der Versicherungsschutz angepasst werden und beispielsweise den Versicherungsschutz in der ergänzenden privaten Krankenversicherung von 30 auf 50 % aufstocken. Für die Anzeige der Änderung der Beihilfeleistungen gilt eine Frist von sechs Monaten. 

Die Rückkehr in die PKV leichter machen

Eine sogenannte Anwartschaftsversicherung ist für alle empfehlenswert, bei denen absehbar ist oder der Wunsch besteht, nach der Kündigung ihrer privaten Krankenversicherung wieder in die PKV zurückzukehren. Das bietet viele Vorteile, denn sobald Privatversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, gehen in den meisten Fällen die bisher angesammelten Altersrückstellungen vollständig verloren. Durch eine Anwartschaftsversicherung bleiben im Normalfall sämtliche Altersrückstellungen erhalten.

Außerdem entfällt die erneute Gesundheitsprüfung und der Versicherte kann sich laut konserviertem Gesundheitszustand zu günstigeren Beiträgen versichern. Sollte die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung doch endgültig sein, bieten einige Versicherer an, die bisherigen Verträge zu Krankenvollversicherungen in private Krankenzusatzversicherungen umzuwandeln. 

PKV-Kündigung: Das sollten Sie formal beachten

Damit Kündigungen gelten, müssen die formalen Voraussetzungen erfüllt werden. Wie diese aussehen und weitere Tipps zeigen wir in der folgenden Übersicht:

  • Eine Kündigung muss stets in schriftlicher Form ausgesprochen werden. Am sichersten in ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht.
  • Außerordentliche Kündigungen müssen begründet werden, z. B. “Kündigung wegen Beitragserhöhung” oder „Kündigung wegen Eintritt Pflichtversicherung“.
  • Zur Wahrung der Kündigungsfrist ist das Datum entscheidend, an dem das Schreiben beim Versicherer eingegangen ist.
  • Damit die Kündigung wirksam wird, muss der Versicherte gleichzeitig mit der Kündigung bei einem neuen Versicherer einen neuen Vertrag abschließen. Die Frist beträgt hier zwei Monate nach der Kündigungserklärung. Wird die neue Mitgliedschaft bei einer anderen Kasse dem bisherigen Anbieter nicht nachgewiesen läuft der alte Vertrag unverändert weiter und es werden dann unter Umständen doppelt fällig (für GKV und PKV). Hintergrund ist auch hier die allgemeine Versicherungspflicht in Deutschland, für die jeder Versicherte eine lückenlose Krankenversicherung nachweisen muss.

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