Tarifwechsel prüfen

PKV Beitragserhöhung 2020: HUK

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Anja Glorius
3. Februar 2020
PKV Beitragserhöhung 2020: HUK

Auch dieses Jahr erhöht die HUK-Coburg zum 01.03.2020 Ihre Prämien. Letztes Jahr berichteten wir bereits über die Tarifserien der HUK und einer Steigerung von bis zu 40%.

Hier geht es zum Beitrag aus dem Vorjahr: PKV Beitragserhöhung HUK 2019

Dieses Jahr ergibt sich ein ähnliches Bild.

Welche Tarife sind betroffen?
Nach aktuellem Stand ist dieses Jahr der Bausteintarif für ambulante Leistungen A300 stark betroffen. Viele Kunden haben im letzten Jahr eifrig aus Ihren bisherigen 150EUR Selbstbehalt (A150) eine Umstellung in den günstigeren Tarif A300 mit 300EUR Selbstbehalt vollzogen. Ob das ein guter Plan war zeigt sich, schaut man bei den Zahlen etwas genauer hin.

Beitragserhöhung Beispiele – Tarif A300:
Männlich 53 Jahre – 20% Beitragserhöhung
Männlich 58 Jahre – 13% Beitragserhöhung
Männlich 57 Jahre – 15% Beitragserhöhung
Männlich 59 Jahre – 17% Beitragserhöhung

Dieses Jahr hat zusätzlich der Zahntarif Z100 einen erhöhten Anpassungsbedarf.
Beitragserhöhungsbeispiele – Tarif Z100 :
Männlich 53 Jahre – 11% Beitragserhöhung
Männlich 58 Jahre – 11% Beitragserhöhung
Männlich 57 Jahre – 29% Beitragserhöhung
Männlich 59 Jahre – 11% Beitragserhöhung

Aber auch weitere Tarife sind von einer Erhöhung der HUK-Coburg ab 01.03.2020 betroffen:

Komfort 3 – Unisex

E3 – Unsiex (ab 44 Jahren)

Haben Sie Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Erfreuliche Nachrichten gibt es lt. Gewa-Comp auch zu berichten, einige Tarife bleiben beitragsstabil lt. dem BAP-Guide.

Komfort 0

Komfort 1

Komfort 2

SelctPro0

SelectPro2

SelectPro3

Welche Tarife sind vielleicht noch betroffen?

Ambulante Tarife:

A 0

A 150

A 600

A 1200

Stationäre Tarife:

SE

SM

Dentale Tarife:

Z 80

Kompakttarife mit Leistungen aus ambulant, stationäre und dental zusammen:

E100

E1000

E1

Komfort-Compact

Komfort3

Select 0

Select 1200

Select 600

Selectpro1

Warum werden die Beiträge erhöht und steigen permanent?

Grundlegend ist Ihre Prämie ohne Steigerungen durch Zahlung der Altersrückstellung für immer auf den ursprünglichen Betrag festgesetzt. Allerdings gibt es Parameter, die man mathematisch zu Beginn in die ermittelte Prämie nicht einbinden kann. Dies sind zum einen steigende Leistungsausgaben im Gesundheitssektor durch Inflation und auch durch medizinischen Fortschritt, die stetig steigende Lebenserwartung und die Entwicklung des Zinsmarktes zur Anlage Ihrer Altersrückstellungen. In den 90igern war es Usus mit einem Rechnungszins von 3,5% die Altersrückstellung zu kalkulieren. Heute werden neue Produkte nicht selten mit nur 2,0% kalkuliert. Die früheren Produkte müssen somit abgezinst werden, und steigen so deutlich.

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