Hilfe! Mein Einkommen sinkt unter die Einkommensgrenze

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Anja Glorius
30. August 2021
Hilfe! Mein Einkommen sinkt unter die Einkommensgrenze
Hilfe! Mein Einkommen sinkt unter die Einkommensgrenze

Was passiert, wenn mein Einkommen unter die Einkommensgrenze der PKV sinkt? Diese Frage stellen sich viele Privatversicherte. Für die einen kann dadurch die erhoffte Möglichkeit bestehen, in die GKV zurückzukehren. Andere wiederum möchten die private Krankenversicherung nicht verlassen und suchen nach einem Ausweg, trotz sinkendem Gehalt oder steigender Versicherungspflichtgrenze in der PKV zu bleiben. Nachfolgend erfahren Sie, was passiert, wenn das Einkommen unter die Einkommensgrenze fällt und wann Sie die PKV verlassen müssen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze der privaten Krankenversicherung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze regelt bei Arbeitnehmern die Versicherungspflicht. Sie beziffert die Einkommenshöhe, nach deren Überschreitung die Angestellten von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln können. Erst wenn diese Summe für mindestens ein Jahr überschritten wurde und für das folgende Jahr voraussichtlich überschritten wird, ist ein Wechsel in die PKV möglich. Ausnahme ist die Neuaufnahme einer Beschäftigung, dann wird direkt überprüft, ob das Einkommen in der Vorausschau die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und Versicherungsfreiheit tritt direkt ein. Auf diese Weise möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die finanziellen Mittel vorhanden sind, um steigende Beiträge und vereinbarte Selbstbehalte zu begleichen.

  • 2021 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 64.350 Euro im Jahr (5.362,50 Euro monatlich)

 

Für Selbstständige, Beamte und Studenten ist die PKV freiwillig und gehaltsunabhängig. Für sie gilt die Einkommensgrenze daher nicht. Weder zur Aufnahme, noch für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.

Das Einkommen sinkt unter die Einkommensgrenze der PKV

Um von der gesetzlichen in die private Krankenabsicherung zu wechseln, muss das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Doch im Laufe des Berufslebens kann sich vieles verändern. Durch die Reduzierung von Stunden, einen Arbeitgeberwechsel oder andere Ursachen kann das Einkommen sinken. Auch unter die Einkommensgrenze der PKV.

Fällt das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, werden Arbeitnehmer wieder versicherungspflichtig. Somit haben sie die Möglichkeit, in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Sie können einer bundesweiten oder regional tätigen Kasse beitreten. Diese muss den zuvor Privatversicherten als Mitglied aufnehmen, solange dieser unter 55 Jahre alt ist. Oberhalb dieser Altersgrenze ist ein Wechsel in die GKV nur möglich, wenn in den letzte fünf Jahren eine Pflichtversicherung bestand oder die Absicherung in der Familienversicherung vorgesehen ist. Mehr dazu ist hier zu finden.

Arbeitnehmer, bei denen das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, werden somit wieder versicherungspflichtig. Diese Pflicht beginnt sofort und nicht etwa zu Beginn des Folgejahres. In diesem Fall ist ein Wechsel in die GKV möglich. Möchten die Versicherten jedoch in der PKV bleiben, können sie sich nach den Vorgaben des § 8 SGB V von der Versicherungspflicht befreien lassen.

 

  • Keine Auswirkungen auf die Versicherungspflicht hat die vorübergehende Reduzierung des Einkommens. Zum Beispiel bei Kurzarbeit.

 

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Befreiung von der Versicherungspflicht

Ein Antrag auf Befreiung ist notwendig, wenn es sich um eine dauerhafte Gehaltsreduzierung handelt. Ist diese nur vorübergehend und so auch im Arbeitsvertrag vermerkt, liegt keine Versicherungspflicht vor.

§ 8 SGB V regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich ist. Danach besteht die Option, wenn:

  • das Einkommen nicht im selben Maß wie die Versicherungspflichtgrenze gestiegen ist,
  • Arbeitnehmer in Teilzeit wechseln (mindestens 50 Prozent Reduzierung) und sie in den letzten fünf Jahren dafür nicht in der GKV pflichtversichert waren,
  • Arbeitnehmer aufgrund von Eltern- oder Pflegezeit versicherungspflichtig werden,
  • Arbeitslosengeld I oder Unterhaltsgeld bezogen wird und in den letzten fünf Jahren keine Versicherungspflicht bestand,
  • Studenten sich erstmals an einer Hochschule einschreiben oder bei denen die Mitversicherung in der Familienversicherung endet,
  • oder Rentner, die mit Stellung des Rentenantrags eigentlich in der GKV für Rentner versichert wären.

 

Nur wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt wird, können sich Versicherte von der Versicherungspflicht befreien lassen und trotz sinkendem Einkommen in der PKV bleiben. Den Befreiungsantrag müssen sie innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des entsprechenden Ereignisses stellen. Eine spätere Befreiung ist nicht mehr möglich.

Fazit: Das passiert, wenn das Einkommen unter die Einkommensgrenze sinkt

Sinkt das Einkommen unter die Einkommensgrenze, ist zunächst zu betrachten, weshalb. Bei einer vorübergehenden Reduzierung bleibt die Versicherungspflicht bestehen und Privatversicherte können weiterhin die Vorteile der private Krankenversicherung genießen. Handelt es sich hingegen um eine dauerhafte Gehaltssenkung, zum Beispiel durch Teilzeitarbeit oder weil eine Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt, tritt Versicherungspflicht ein. Und die Privatversicherten werden plötzlich wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sofern sie unter 55 Jahre alt sind.

Einige Privatversicherte streben einen Wechsel von der PKV in die GKV an. Andere wiederum genießen die Vorteile der privaten Krankenversicherung und möchten trotz sinkendem Einkommen nicht zu einer Krankenkasse wechseln. In diesem Fall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht gestellt werden. Ob sich ein solcher Antrag lohnt und ob die Bedingungen dafür erfüllt werden, muss individuell geklärt werden. Unsere Experten sind Ihnen dabei behilflich und beantworten alle Ihre Fragen zur privaten Krankenversicherung, der Versicherungspflicht und der Einkommensgrenze. Buchen Sie hier gerne einen Termin.

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