Die Geburt steht bevor und schnell kommt die Frage auf, wie der Nachwuchs eigentlich versichert werden muss. Während diese bei gesetzlich krankenversicherten Eltern leicht zu beantworten ist – nämlich mit der unkomplizierten Familienversicherung – haben Privatversicherte verschiedene Optionen. Die naheliegendste Lösung ist der Abschluss einer sogenannten Kindernachversicherung, die auch Neugeborenversicherung genannt wird. Wir gehen in diesem Beitrag auf die Besonderheiten der Kindernachversicherung ein – einschließlich der Voraussetzungen und der Beantragung bei Ihrer privaten Krankenkasse.
Immer gut versichert: Kindernachversicherung in der PKV
Der Abschluss einer Kindernachversicherung bedeutet, dass das Neugeborene direkt nach der Geburt den vollständigen Versicherungsschutz in der privaten Voll- oder Zusatzversicherung erhält. Für den Versicherungsschutz der Kindernachversicherung müssen Eltern einen eigenen Beitrag leisten, der ab dem ersten Tag fällig wird. Dadurch, dass das Kind in die bereits bestehende Krankenversicherung aufgenommen wird, ist diese Variante auch aus bürokratischer Sicht sehr unkompliziert und in aller Regel auch deutlich günstiger im Vergleich zu den PKV-Tarifen für Erwachsene.
In puncto Leistung ist wichtig, dass der Versicherungsschutz ohne Wartezeit beginnt und ohne eine Gesundheitsprüfung auskommt. Das heißt der private Versicherer übernimmt das neue Mitglied mit allen (unabsehbaren) Folgen ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
Bei der Kindernachversicherung werden keine Altersrückstellungen gebildet. Sie endet spätestens dann, wenn das Kind eine Ausbildung aufnimmt und sich für diesen Lebensabschnitt in aller Regel gesetzlich pflichtversichert.
Eine Besonderheit in der Kindernachversicherung ist der sogenannte Kontrahierungszwang (Aufnahmezwang) für Neugeborene. Der Gesetzgeber sieht vor, dass unter bestimmten Konstellationen eine PKV auch kranke Kinder versichern muss.
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Welche Voraussetzungen gelten für eine Kindernachversicherung?
Damit eine günstige Kindernachversicherung überhaupt abgeschlossen werden kann, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein:
- Mindestens ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt bei der privaten Krankenversicherung seit mindestens drei Monaten versichert sein
- Die Anmeldung für eine Kindernachversicherung muss spätestens 2 Monate nach der Geburt beim Versicherer eingehen und gilt dann rückwirkend.
- Das Kind muss im gleichen PKV-Tarif versichert wie der versicherte Elternteil beziehungsweise darf der Versicherungsschutz im Rahmen dieses gesetzlichen Kontrahierungszwangs nicht höher oder umfassender sein als der des Elternteils.
- Kindenachversicherung gilt in der Regel nicht bei Auslands- und Reisekrankenversicherungen.
- Besondere Konstellation: Ist ein Elternteil in der privaten und der andere Teil in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied, wird meist die Krankenversicherung des Besserverdienenden gewählt.
Kindernachversicherung und Adoption
Eine Adoption wird bis auf eine Ausnahme identisch behandelt wie ein leibliches Neugeborenes. Sollte durch Vorerkrankungen des adoptierten Kindes ein erhöhtes Krankheitskostenrisiko festgestellt werden, so darf der PKV-Anbieter – anders als beim eigenen Neugeborenen – einen Risikozuschlag erheben. Die private Krankenversicherung kann bis zu 100 Prozent Aufschlag, also den doppelten regulären PKV-Beitrag verlangen.
Sollte der PKV-Beitrag für Ihr Neugeborenes oder für Sie zu hoch sein, dann haben Sie die Möglichkeit, einen internen Tarifwechsel innerhalb Ihres PKV-Anbieters prüfen zu lassen. Meist hält Ihr Versicherer nämlich günstigere Tarife bereit. Viele wissen nicht, dass sie ein Recht auf einen internen Tarifwechsel haben – und zwar ohne Verlust der Altersrückstellungen und sonstigen erworbenen Rechte. Wenn Sie Ihre PKV-Beiträge reduzieren wollen, um damit die finanzielle Belastung für sich und Ihre Familie zu minimieren, dann informieren Sie sich von unabhängigen Beratungen wie KVoptimal.de. Wir erstellen ein unverbindliches und realistisches PKV-Gutachten mit allen aktuellen Tarifoptionen. Die durchschnittliche Beitragseinsparung liegt versicherungsübergreifend bei 43 Prozent.
Wie beantrage ich eine Kindernachversicherung?
Da wie schon beschrieben bei der privaten Krankenversicherung keine automatische Nachversicherung erfolgt, müssen Sie also aktiv werden. Zu bedenken ist, dass eine Nachversicherung nur in den oben genannten Fristen möglich ist und auch nur bei der privaten Krankenversicherung, bei der auch bereits die Eltern versichert sind. Am besten ist es, wenn Sie Ihr Kind direkt nach der Geburt beziehungsweise nach der Adoption anmelden. Die einzelnen Versicherungsunternehmen bieten auf ihren Webseiten entsprechende Online-Formulare oder persönliche Ansprechpartner. Wichtig ist noch: Wenn der gewählte Versicherungsschutz für Ihr Kind nicht höher oder umfassender als der des versicherten Elternteils ist, dann entfällt die Gesundheitsprüfung im Rahmen der Kindernachversicherung und der Versicherungsschutz startet rückwirkend ab dem Geburtstermin.