Pauschale Beihilfe vs. Beihilfe

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Björn Kotzan
19. September 2022

Lange Zeit war es so: Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn einen „Arbeitgeberzuschuss“ zu ihren Krankheitskosten in Form der Beihilfe, immerhin von 50 bis 70 Prozent der Gesundheitskosten. Dadurch müssen Sie als Privatversicherte nur noch eine ergänzende Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) abschließen. Wenn sich Beamte freiwillig versichern wollten, mussten sie die kompletten Kosten für ihre Krankenversicherung bislang allein tragen, denn auf die Beihilfe hatten sie in dieser Konstellation kein Anrecht.

Seit 2018 hat sich das geändert. Hamburg war das erste Bundesland, was einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Beamte zahlte. Dieser GKV-Zuschuss wird auch als Pauschale Beihilfe bezeichnet. Nach Hamburg haben mit Stand September 2022 auch Bremen, Thüringen, Brandenburg und Berlin die Pauschale Beihilfe eingeführt.

Inhalt

Pauschale Beihilfe beim Vorreiter Hamburg: Ein Erfolgsmodell?

Im Mai 2018 hat Hamburg als erstes Bundesland die Pauschale Beihilfe als Zuschuss-Modell für gesetzlich versicherte Beamte beschlossen und nachfolgend eingeführt. Mit dem „Gesetz über die Einführung einer Pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ können diejenigen Beamten, die bisher freiwillig gesetzlich versichert waren, und damit keinen Anspruch auf die individuelle Beihilfe hatten, auf Antrag eine Pauschale Beihilfe erhalten.

Mit der Pauschalen Beihilfe werden Beamte in der GKV, die bislang sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil des Versicherungsbeitrages allein stemmen mussten, erstmals finanziell entlastet – und mit den Empfängern der klassischen Beihilfe gleichgestellt.

Mit Einführung der Pauschalen Beihilfe in Hamburg werden beide Versicherungen (GKV und PKV) durch den Dienstherrn mit einer Beihilfe unterstützt. Dass das gerade für viele „Neu-Beamte“ attraktiv ist, beweisen erste Zahlen aus Hamburg, nach denen die Pauschale Beilhilfe von Anwärtern besonders gut angenommen wird.

In der Folge haben mehrere Bundesländer den „Hamburger Ansatz“ aufgegriffen, Beamten den Verbleib in der GKV zu erleichtern, und die Pauschale Beihilfe ebenfalls eingeführt. So ist es seit dem 1. Januar 2020 auch in Brandenburg, Bremen, Berlin und Thüringen möglich, die Pauschale Beihilfe zu beantragen und als Beamter einen GKV-Zuschuss vom Dienstherren zu beziehen. In Sachsen und Baden-Württemberg wurde die Pauschale Beihilfe in die aktuellen Koalitionsverträge aufgenommen.

So funktioniert die Pauschale Beihilfe für Beamte in der GKV

Mit der Pauschalen Beihilfe können beihilfeberechtigte Personen, die entweder freiwillig in der GKV oder in der PKV versichert sind, als Alternative zur bisherigen individuellen Beihilfe einen Arbeitgeberanteil zu den Krankenversicherungsbeiträgen beantragen. Für freiwillig in der GKV versicherte Beamte bedeutet dies, dass sie erstmals eine Unterstützung der Beitragskosten für die Krankenversicherung erhalten. Für Privatversicherte ändert es sich insofern, dass sie – anders als bisher bei der individuellen Beihilfe, bei der jeweils die tatsächlich anfallenden Aufwendungen bezuschusst wurden – nun eine monatliche Pauschale erhalten. Durch die Pauschale Beihilfe haben beispielsweise auch die Beamtenanfänger die Option, in den gesetzlichen Krankenkassen günstiger versichert zu sein.

Gut zu wissen: Der Wechsel zur Pauschalen Beihilfe ist endgültig und unwiderruflich. Das heißt, dass Beamte und ihre Angehörigen nun keine weiteren individuellen Beihilfe-Ansprüche mehr geltend machen können oder wieder in die klassische Beamtenversicherung der PKV zurückwechseln können. Allerdings können unter bestimmten Voraussetzungen Familienmitglieder kostenlos über die gesetzliche Familienversicherung mitversichert werden, was die Pauschale Beihilfe besonders für kinderreiche Familien günstig macht.

Eine Ausnahme für einen späteren Wechsel zwischen Pauschaler Beihilfe und individueller Beihilfe ist bisher noch in Bremen und Berlin möglich. Hier können sich Beamte bei zwei Gelegenheiten für die Pauschale Beihilfe entscheiden: 1. zum Beginn der Verbeamtung auf Widerruf und 2. mit der Verbeamtung auf Probe.

Der Antrag auf Pauschale Beihilfe muss schriftlich erfolgen. Bei positivem Bescheid, also wenn die Voraussetzungen der Pauschalen Beihilfe erfüllt werden, beginnt die Auszahlung der Pauschalen Beihilfe bereits ab dem ersten Tag des Folgemonats auf die Antragstellung. Regelmäßig müssen dann Änderungen der Beitragshöhe und ggf. Prämienrückzahlungen gemeldet werden.

Wer hat Anspruch auf die Pauschale Beihilfe?

Anspruch auf pauschale Beihilfe haben:

  • neu eingestellte Beamte, die vorher gesetzlich versichert waren und zum Zeitpunkt einer Verbeamtung entscheiden müssen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen. Diese haben jetzt eine echte Wahlmöglichkeit.
  • Beamte, die bereits heute freiwillig gesetzlich versichert sind.
  • privatversicherte Beamten, wenn sie bei Inanspruchnahme auf zusätzliche Beihilfen verzichten.

Gut zu wissen: Die Pauschale Beihilfe ist keine neue, versteckte Möglichkeit, um in die GKV zu gelangen, sondern versteht sich als Angebot an einen bestimmten Beamtenkreis, um in der GKV zu verbleiben. Die Beamten, die die Pauschale Beihilfe als Zuschuss zu einer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen, müssen der GKV bereits angehören.

Die Höhe der Pauschalen Beihilfe

Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich, bemisst sich der Beitrag für freiwillig Versicherte, zu denen die Beamten zählen, anhand des monatlichen Einkommens: Steigt die Besoldung, wird der Beitrag teurer. Sinkt das Einkommen z. B. aufgrund von Teilzeitarbeit, reduziert das auch die Beiträge. Die genaue Höhe des GKV-Beitrages errechnet sich neben dem Sold aus allen zu berücksichtigenden Einkünften, wozu auch Mietverträge, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitalerträge zählen.

Da Beamte im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch die gesetzliche Krankenkasse haben, gilt für sie der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent des Bruttoeinkommens, ggf. ergänzt um einen individuell festgelegtenZusatzbeitrag der jeweiligen Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen Mindest- und einen Höchstbeitrag. So zahlen die Beamten mindestens 153,53 Euro ggf. plus Zusatzbeitrag und maximal 706,28 Euro bzw. die Hälfte mit 353,14 Euro (Stand 2022).

Beamte können 2022 eine Pauschale Beihilfe zur GKV und PKV in Höhe von bis zu 353,14 Euro beziehen, das entspricht 50 Prozent des Höchstbeitrags von 706,28 Euro.

Die Höhe der Pauschalen Beihilfe beträgt also demnach die Hälfte der anfallenden Kosten einer Krankenvollversicherung – und das unabhängig davon, ob eine Mitgliedschaft in der GKV oder der privaten Krankenversicherung (PKV) besteht. Zu beachten ist außerdem: Liegt ihr GKV-Beitrag unter dem Höchstbeitrag, wird auch nur die Hälfte der tatsächlichen Kosten bezuschusst. Das Wort pauschal signalisiert es schon: ergänzende individuelle Beihilfen werden nicht gewährt.

Gut zu wissen: Privatversicherte, die eine Pauschale Beihilfe wählen, erhalten ebenso einen Zuschuss in Höhe des hälftigen Beitrags, jedoch maximal bis zu den hälftigen Kosten im Basistarif.

Ein Beispiel:

500 Euro – monatliche Beiträge zur freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung eines Beamten

abzüglich:

250 Euro – Pauschale Beihilfe des Dienstherrn, die zusammen mit der Besoldung ausbezahlt wird

Restbetrag:

250 Euro – Eigenanteil an den Beiträgen

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Ist die Pauschale Beihilfe sinnvoll?

Vorangestellt sei, dass sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung in Deutschland einen angemessenen – und im weltweiten Vergleich sogar exzellenten – Versicherungsschutz bieten. Die PKV wird meist als etwas leistungsstärker eingestuft, was aber auch immer vom gewählten Tarif abhängt.

Mit der Pauschalen Beihilfe erhalten Beamtenanwärter die Möglichkeit, in der GKV zu bleiben. Zudem soll damit eine Ungerechtigkeit im Beamtensystem ausgemerzt werden, nachdem Beamten, die sich nicht privat krankenversichern wollen oder können, die klassische Beihilfe bisher verwehrt wurde. Die Pauschale Beihilfe bedeutet für sie nun eine willkommene finanzielle Entlastung und einen Ersatz der entfallenen Beihilfe-Ansprüchen.

Ob die Pauschale Beihilfe für den einzelnen Beamten eine echte Alternative zur individuellen Beihilfe ist, muss immer anhand der persönlichen Situation gemessen werden. So spielen die Besoldungsgruppe oder die familiäre Situation sicher eine Rolle. Es geht also darum, ob und wie viele mitzuversichernde Familienmitglieder es gibt und wie viel finanziellen Spielraum eine niedrige Besoldungsgruppe offen lässt.

Beide Formen der Krankenversicherung – GKV und PKV – bieten Vor- und Nachteile. Mit der Pauschalen Beihilfe steht vielen Beamten nun vollkommen frei, sich gesetzlich oder privat in puncto Gesundheitsschutz abzusichern, da sie unabhängig von ihrer Systemwahl vom Dienstherrn bezuschusst werden.

Für wen ist das klassische Beihilfemodell mit PKV geeigneter?

Die privaten Krankenversicherung bietet viele attraktive Leistungen für ihre Versicherten. Darunter fallen beispielsweise garantierte Leistungen. Das heißt, das im Vertrag einmal vereinbarte Leistungsbausteine in der PKV garantiert sind und nicht einseitig vom Versicherer aufgekündigt werden dürfen. Ganz im Gegensatz zur GKV, wo Regelleistungen in den letzten Jahren vielfach zusammengestrichen wurden, ohne dass es ausgleichend mit Beitragskürzungen einherging.

Die PKV überzeugt außerdem durch ihren individuell wählbaren Versicherungsschutz. Es lässt sich genau das versichern, was man braucht – und dafür bezahlt man auch nur. Andererseits bieten die meisten privaten Krankenversicherungen viele ergänzende Bausteine an mit z. B. Heilpraktikerleistungen, höheren Zuschüssen für Zahnersatz und Sehhilfen, Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer etc. Grundsätzlich besteht in der PKV freie Arzt- und Krankenhauswahl und es besteht die Möglichkeit von Beitragsrückerstattungen, wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen abgerechnet wurden.

Gut zu wissen: Da der GKV-Zuschuss derzeit nur für Beamte in Hamburg, Thüringen, Berlin, Brandenburg und Bremen als „Insellösung“ angeboten wird, wird ein Umzug für die betroffenen Beamten erschwert, wollen sie nicht auf die Vorteile der Pauschalen Beihilfe verzichten. Ziehen die Beamten nämlich in ein anderes Bundesland, das keine Pauschale Beihilfe vorsieht, entfällt der Anspruch auf den wertvollen Zuschuss. In diesem Fall müssen diese Beamten für den kompletten Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung selbst aufkommen. Die Pauschale Beihilfe kann hier also Einfluss auf die Planung von privaten und Karrierefragen nehmen. Besser gestellt sind hier Beamte mit der gewohnten individuellen Beihilfe plus Restkostenversicherung, die sich auch in anderen Bundesländern oder beim Bund bewerben und einfach wechseln können.

Gegen die Pauschale Beihilfe spricht zudem, dass keine höhere Erstattung im Alter vorgesehen ist und ggf. höhere Kosten nicht abgefedert werden und der Beitrag bei den gesetzlichen Krankenversicherungen im Vergleich zu den durch Altersrückstellungen gestützten PKV-Beiträgen teurer werden kann.

Für wen bietet die Pauschale Beihilfe zur GKV mehr Vorteile?

Die Pauschale Beihilfe lohnt sich vor allem für diejenigen Beamten mit schweren Vorerkrankungen, mit einer niedrigen Besoldungsgruppe (<A10) bzw. für Beamte, die vorhaben, zukünftig überwiegend in Teilzeit arbeiten zu wollen. Für diesen Kreis wird die Pauschale Beihilfe durchaus finanzielle Entlastung bringen.

Beamte mit (schweren) Vorerkrankungen müssen in der PKV mit Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen rechnen, die die PKV-Beiträge deutlich steigen lassen – und für viele Beamte unbezahlbar machen. In der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Sie müssen quasi alle berechtigten Versicherten aufnehmen. Die Beitragseinstufung richtet sich nicht nach dem Risiko und dem Alter, sondern nach dem Einkommen.

Gerade Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen können von der Pauschalen Beihilfe profitieren, da ihr einkommensabhängiger Beitrag in der GKV verglichen mit einem Tarif in der privaten Krankenversicherung teurer ausfallen kann. Insbesondere dann, wenn weitere Familienmitglieder privat versichert werden müssen. In der PKV muss nämlich für jedes Familienmitglied ein extra Vertrag abgeschlossen werden, was für kinderreiche Familien teuer werden kann. Der Ehepartner ist aber nur unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen überhaupt beihilfefähig. Den Beamten mit Familie bietet die GKV mit der kostenlosen Familienversicherung für Kinder und unter bestimmten Umständen auch Partnern eine günstige Alternative.

Gut zu wissen: Gesetzlich krankenversicherte Beamte haben keinerlei Abrechnungsaufwand mehr mit den Beihilfestellen oder der PKV.

Weitere wichtige Informationen für Beamte:

Wirklich sinnvolle Beamtenversicherungen (kvoptimal.de)

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Als Beamter in die freie Wirtschaft wechseln (kvoptimal.de)

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