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Welchen PKV-Beitrag zahle ich im Rentenalter?

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Björn Kotzan
10. Mai 2026

Die private Krankenversicherung wird teurer. Dabei ist es fast unerheblich, bei welchen Versicherer Sie versichert sind. Es ist auch nicht entscheidend, welche Leistungen versichert sind. Die PKV-Beiträge steigen mit dem Alter und wir zeigen, womit Sie rechnen sollten.

Kurz und knapp:

Die PKV-Beiträge werden jährlich um fast 3,5 % erhöht (siehe Grafik). Wer sich rechtzeitig mit dieser Tatsache auseinandersetzt und ggf. zusätzlich vorsorgt, kann viel dafür tun, dass der PKV-Beitrag im Rentenalter bezahlbar bleibt. Zusätzlich gibt es wegfallende Posten und Zuschüsse, die den PKV-Beitrag im Rentenalter senken.

Warum steigt der PKV-Beitrag?

Der PKV-Beitrag steigt, weil unabsehbare Faktoren wie folgende die Kalkulation der Beiträge erschweren:  

  • Die Inflation entwertet die Kaufkraft des Geldes.
  • Anhaltende Niedrigzinsen erschweren es den Versicherungsunternehmen die eingeplante Rendite aus den Altersrückstellungen zu erwirtschaften.
  • Die Kosten für medizinische Versorgung steigen durch den technischen Fortschritt und höhere Personalkosten.
  • Die Lebenserwartung steigt und damit der Anteil derer, die mehr medizinische Leistungen länger in Anspruch nehmen.

Es gibt Einflüsse auf die PKV-Beiträge, die Versicherer bei lebenslangen Verträgen berücksichtigen müssen – aber nur eingeschränkt vorhersagen und einkalkulieren können. Daher steigen die Beiträge regelmäßig.

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In welchen Schritten steigt der PKV-Beitrag?

Der PKV-Beitrag steigt typischerweise nicht jährlich, sondern alle zwei bis drei Jahre. Das liegt an den strengen gesetzlichen Vorgaben für Beitragssteigerungen. Versicherer dürfen demnach die Beiträge in einzelnen Tarifen nur erhöhen, wenn bei der jährlichen Prüfung bestimmte Abweichungen bei den Ausgaben und/oder der Sterbewahrscheinlichkeit festgestellt werden. Höhere Beiträge sind keinesfalls ein Ergebnis von Willkür oder bestimmten Gewinninteressen.

Die Grafik zeigt, wie sich die Beitragshöhe über das Versichertenleben ändert:

  • Die Beiträge steigen zunächst um ca. 3,5 % pro Jahr bis zum Rentenbeginn kontinuierlich.
  • Bei Verbeamteten und ihren beihilfeberechtigten Angehörigen bleibt das Niveau allerdings konstant.
  • Ab 60 Jahre bringt der Wegfall des gesetzlichen Zuschlags Entlastung (1. Knick)
  • Mit 65 Jahren wirkt dann der gesetzliche Zuschlag und alle anderen eingezahlten Altersrückstellungen zur Beitragsstabilisierung (2. Knick).
  • Mit dem Renteneintritt wirken dann ggf. auch optional abgeschlossene Beitragsentlastungstarife. Das zusätzlich über die Jahre angesparte Guthaben wird monatlich gezielt dafür eingesetzt, die Beiträge im Alter zu senken.

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PKV-Beiträge: Was bedeuten 3,5 % Steigerung pro Jahr in Zahlen?

Beitrag Alter Beitrag mit 65 Jahren 
400 € 30 Jahre 1.126 € 
500 € 35 Jahre 1.214 € 
600 € 40 Jahre 1.256 € 
700 € 45 Jahre 1.256 € 

Erklärung der Tabelle:
Wer mit 30 Jahren 400 € Beitrag zahlt, zahlt mit 65 Jahren 1.126 €. Der Beitrag steigt jährlich um 3,5 % bzw. um 21 €.

Der Versicherte mit 45 Jahren zahlt 700 €. Mit 65 Jahren steigt der Beitrag auf 1.264 € und damit jährlich um 28 €.

Im Endeffekt ist es nicht wichtig, ob der Beitrag um 21, 28 oder 33 € pro Jahr steigt. Wer den PKV-Beitrag einplant, wird damit kein Problem haben.

Wie hoch ist der PKV-Beitrag im Rentenalter wirklich? – Mit Praxisbeispiel!

Als Beispiel nehmen wir einen echten Beitragsverlauf bei der UKV (Union Krankenversicherung). Der Versicherte hat sich am 01.12.2008 bei der Union im Tarif Gesundheit750 versichert. Damals lag der Gesamtbeitrag bei 403,94 €. Darin enthalten ist die Pflegeversicherung und ein Krankentagegeld sowie der gesetzliche Zuschlag (Pflichtbausteinbaustein in der PKV seit dem 01.01.2000).

Nahezu jährlich wurde der Beitrag erhöht:

DatumBetragStatus
01.12.08403,94 €Startbeitrag
01.01.10404,07 €Erhöhung
01.05.10412,96 €Erhöhung
01.05.11427,40 €Erhöhung
01.01.12414,90 €Senkung
01.05.12417,14 €Erhöhung
01.05.13481,68 €Erhöhung
01.05.14469,52 €Senkung
01.01.15470,95 €Erhöhung
01.05.15473,75 €Erhöhung
01.01.16520,10 €Erhöhung
01.05.16521,50 €Erhöhung
01.05.17527,84 €Erhöhung
01.01.18462,22 €Entfall RZ 65 €
01.05.18464,46 €Erhöhung
01.05.19494,35 €Erhöhung
01.01.20531,81 €Erhöhung
01.05.20533,77 €Erhöhung

Doch es gab auch Beitragssenkungen, wenn kleine.

Interessant ist: Der Versicherte hat zu 2018 selbstständig den Entfall eines Zuschlages erwirkt. Das ist langfristig wichtig, weil der Versicherer bei Beitragserhöhungen Zuschläge mit erhöhen darf. Entfällt der Zuschlag, weil eine Diagnose behandlungs- und beschwerdefrei ist, oder reduziert er sich, steigt der Beitrag zukünftig langsamer.  

Bis 2017 ist der Beitrag im Durchschnitt jährlich um 3 % gestiegen. Von 2018 bis 2020 lagen die Steigerungen bei ca. 6 %. Hier hat der Versicherer vermutlich die Niedrigzinsphase eingepreist. Durchschnittlich sollte sich die Erhöhung wieder auf 3,5 % einpendeln. 

Info: Wie realistisch sind 3,5 % Beitragserhöhung pro Jahr in der PKV?

Dass der Durchschnitt der jährlichen Beitragssteigerung sich auf dem Niveau von 3,5 % bewegt, zeigen Praxisbeispiele und vor allem objektive Zahlen des PKV-Verbandes (siehe erste Grafik). Für 2026 sind es sogar nur 3,4 % gegenüber den im Schnitt um 3,9 % jährlich steigenden Beiträgen bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Welchen PKV-Beitrag zahle ich im Rentenalter?

Obwohl die Versicherten mit zunehmendem Alter statistisch gesehen mehr Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen, bleiben die Beiträge im Alter in der Regel stabil.

Der PKV-Verband liefert aktuelle Zahlen:

  • Der durchschnittliche Beitrag in der PKV betrug im Jahr 2024 für Erwachsene 559 € im Monat – in den Altersstufen ab 65 Jahren sogar meist (deutlich) darunter.
  • Bei erwachsenen Versicherten mit Beihilfeanspruch lag der durchschnittliche PKV-Beitrag für die Beamtentarife bei 239 €.
  • Bezogen auf das Beispiel: Im Jahr 2008 war der Versicherte 28 Jahre alt. Damals lag der Beitrag bei 403 € monatlich. Bis zum 65. Lebensjahr vergehen 37 Jahre. Bei 3,5 % Steigerungen kann der Versicherte mit einem Beitrag von 1.439 € rechnen.

Die Summe klingt jetzt relativ happig. Wir reden von einer Gesamtsteigerung des Beitrags um 357 %. Bei 2 % Inflation p.a. wären es real nur ca. 900 € (+123 %). Die Steigerung liegt also über der allgemeinen Teuerung, ist aber deutlich moderater als die Nominalzahl suggeriert.

Wie berechne ich meinen PKV-Beitrag im Alter?

Die Berechnung des PKV-Beitrags im Alter ist komplex, da er im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht vom Einkommen, sondern vom Leistungsumfang und dem Eintrittsalter abhängt. Der Beitrag im Alter setzt sich unter anderem aus dem Tarifbeitrag, dem Wegfall des 10-prozentigen gesetzlichen Zuschlags (ab 60 Jahren) und dem Einsatz der angesparten Altersrückstellungen zusammen. 

Interessantes und Einleuchtendes über die wertvollen Altersrückstellungen lesen Sie hier! 

Richtig vorsorgen: Das senkt die PKV-Kosten im Alter

3,5 % jährlich! – Die PKV-Beiträge steigen in dem Maße, das kaum ein Anlageprodukt in der aktuellen Zeit im Hinblick auf die Rendite mithalten könnte. Doch: Diese Steigerungsrate ist stabil – und damit für alle Privatversicherten finanziell planbar. Einige Vorsorgemaßnahmen greifen automatisch. Dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar bleiben, sorgen folgende, teilweise gesetzlich vorgeschriebene, Mechanismen: 

eigene Grafik

Welche Zuschüsse bekomme ich zur PKV im Rentenalter?

Der PKV-Beitrag ist ein Gesamtbeitrag. Die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung werden ein Leben lang bezahlt. Es gibt aber Bausteine, die im Rentenalter entfallen.

Dazu zählt der gesetzliche Zuschlag zur Beitragsstabilisierung im Rentenalter. Der Baustein entfällt ab dem 60. Lebensjahr und stabilisiert die Beiträge ab den 65. Lebensjahr. Diese Funktion hat nichts mit dem tatsächlichen Rentenalter zu tun. Die PKV-Branche hat bisher versäumt, diese gute Errungenschaft dem tatsächlichen Renteneintrittsalter anzupassen (Rentenalter ab 67 Jahren).

 Im Rentenalter oder mit Rentenbeginn entfällt der Krankentagegeldtarif. Wer kein Einkommen mehr erhält, braucht keine Lohnfortzahlung versichern. Der Versicherer muss über den Renteneintritt informiert werden, sonst wird der Beitrag weiter abgebucht, ohne dass ein Leistungsanspruch besteht.

Wie hoch ist der Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zur PKV?

Alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherungen erhalten aktuell 7,85 % Zuschuss von der Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss wird von der gesetzlichen Rente berechnet.

Konkret könnte die Zuschusshöhe zur PKV so aussehen:

RentenhöheZuschuss
1.000 €79 €
1.500 €118 €
2.000 €157 €
2.500 €196 €

Der Berechnungsfaktor für den Zuschuss ist abhängig vom durchschnittlichen Beitragssatz zur GKV. Steigt der Beitragssatz, steigt der Zuschuss. Langfristig sind aktuell deutlich steigende Beitragssätze in der GKV zu erwarten. 2026 liegt die langfristige Steigerung bei einem jährlichen Mittel von 3,9 % (siehe erste Grafik). Das bedeutet, dass auch der Zuschuss zur PKV steigen wird.

Was passiert, wenn ich mir die PKV im Alter nicht mehr leisten kann?

Wir brauchen alle eine solide Altersvorsorge. Ausgangspunkt dafür ist das heutige Nettogehalt. Als Orientierung sollten Versicherte erreichen, dass sie mit Rentenbeginn das gleiche Einkommen zur Verfügung haben wie heute. Ihre Altersvorsorgestruktur kann auch der gesetzlichen Rente, privaten Rentenversicherung auf Fondsbasis und Immobilien (vermietet) bestehen. Ungebundene Versicherungsexperten unterstützen bei der Planungund Umsetzung individueller Vorsorgelösungen. 

Sie haben weniger als 2500 € Rente?

Wer zwischen 45 und 54 Jahre alt ist und voraussichtlich über eine geringere Rente als 2500 € verfügen wird (häufig bei Selbstständigen), sollte aktiv über den rechtzeitigen Wechsel in das gesetzliche Krankenversicherungssystem nachdenken.

Wir beraten Sie gern. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick zu Ihren Optionen für die Rückkehr in die GKV!

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