Die private Krankenversicherung (PKV)

Verkürzt dargestellt steht die private Krankenversicherung für viele heute für eine privilegierte medizinische Versorgung, deren Zugang nur für bestimmte Personenkreise zugänglich ist. Historisch betrachtet gibt es die private Krankenversicherung im heutigen Sinne seit Ende des 19. Jahrhunderts. Versicherungseinrichtungen auf privatwirtschaftlicher Grundlage wurden notwendig, weil beispielsweise auch Menschen wie die gesetzlich nicht versicherungspflichtigen Beamten eine Absicherung erhalten sollten. Heute hat der Verband der Privaten Krankenversicherung 42 Gesellschaften – von A wie Allianz bis W wie Würzburger. Diese privatrechtlichen Versicherungsunternehmen werden entweder in Gestalt von Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit betrieben.

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So funktioniert die PKV

Bei der privaten Krankenversicherung erhalten die Versicherten genau die Leistungen, die individuell vertraglich vereinbart sind. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Privatversicherte ihre Absicherung nämlich zu großen Teilen mitgestalten. Dazu zählt, dass beispielsweise ein jährlicher Selbstbehalt vereinbart werden kann, um den Beitrag deutlich zu senken. Zudem sind die grundsätzlichen Leistungen häufig umfangreicher und decken beispielsweise auch Wahlleistungen im Krankenhaus, umfangreiche Vorsorgemaßnahmen oder hochwertigen Zahnersatz ab. Für die Kalkulation der PKV-Beiträge spielen der Gesundheitszustand und das Alter und die sich daraus ergebenden Risikofaktoren eine entscheidende Rolle.
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Wer darf sich privat versichern? Wann ist ein Wechsel in die PKV möglich?

Eine private Krankenversicherung können diejenigen abschließen, die nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Das gilt für die folgenden Personengruppen:

 

selbstständig / freiberuflich

Selbstständige und Freiberufler wie Handwerker, Rechtsanwälte, Ärzte, Ingenieure, Coaches, Künstler, Publizisten etc. können sich ab dem Zeitpunkt, ab dem sie (überwiegend) selbstständig tätig sind, privat krankenversichern oder freiwillig gesetzlich versichern – und zwar unabhängig davon, wie hoch ihre Einnahmen sind. Eine frühe Entscheidung für die PKV lohnt sich langfristig besonders, da die Beiträge in jüngeren Jahren meist deutlich niedriger ausfallen als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Ausnahme bilden Freiberufler mit einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit, die unter Umständen einer Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK) unterliegen.

angestellt, mit hohem Einkommen

Hierunter fallen allein die Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Für 2021 sind das 64.350 Euro an Jahresbruttoeinkommen bzw. 5.362,50 Euro monatlich – der Wert muss in der Vorausschau für mindestens zwölf Monate überschritten werden, um sich privat versichern zu dürfen. Hinzugezählt werden auch regelmäßige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, nicht jedoch Sonderzahlungen wie beispielsweise Gewinnausschüttungen.

leute mit glühlampe

verbeamtet/ beihilfeberechtigt

Beamte bzw. Beihilfeberechtigte können im Prinzip frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Da jedoch der Dienstherr nur zur privaten Krankenversicherung die sogenannte Beihilfe zahlt, fällt die Wahl im Normalfall auf die PKV. Beihilfe bedeutet meist die Übernahme zu den Krankheitskosten von mindestens 50 Prozent. Bei der PKV werden über besondere Beamtentarife oder Restkostenversicherungen die restlichen Leistungen versichert.

studierend

Mit dem Beginn des Studiums, zum Ende der GKV Familienversicherung (meist mit 25 Jahren) bzw. zum Ende der Versicherungspflicht in der GKV studentischen Krankenversicherung (meist mit 30 Jahren) haben Studierende die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Dann sind sie für die Dauer der Hochschulausbildung an diese Entscheidung gebunden. Die PKV hält für Studierende spezielle Studententarife bereit.

Für wen lohnt ein Wechsel in die PKV?

Die private Krankenversicherung ist in erster Linie nicht darauf ausgelegt, viel günstiger als die GKV zu sein. Vielmehr geht es darum, den Zugang zu Spitzenmedizin zu ermöglichen und für die bestmögliche medizinische Versorgung ohne Kompromisse zu leisten.

Der ideale Privatversicherte

      • Jünger als 40 Jahre
      • Guter Gesundheitszustand
      • Ohne besonderes Berufsrisiko
      • Familienplanung steht bereits
      • Hohes Einkommen

Insbesondere Gutverdiener mit einem guten Gesundheitszustand können mit einer privaten Krankenversicherung Beitragskosten einsparen und gute Leistungen erreichen, sollten sich langfristig aber darauf einstellen auch etwas für die Planbarkeit der Beiträge zu sparen. Aber auch für Beamte ist die PKV in der Regel die optimale Wahl. Anders sieht es aus bei Menschen mit Vorerkrankungen oder in Risikoberufen sowie bei älteren Versicherten. Der Hintergrund ist der, dass mit zunehmendem Alter Vorerkrankungen bei der Gesundheitsprüfung zutage treten und zu höheren PKV-Beiträgen führen. Zudem müssen Altersrückstellungen gebildet werden und je später ein Versicherter damit anfängt, desto höher fällt wiederum der Beitrag aus.

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Was kostet die private Krankenversicherung?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nach dem Äquivalenzprinzip kalkuliert: Die Beitragseinnahmen werden so bemessen, dass sie die voraussichtlichen Ausgaben für die medizinische Versorgung abdecken – und zwar ein Leben lang. Die Beitragshöhe hängt demzufolge vor allem vom gewünschten Versicherungsschutz sowie dem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab, die in einer Gesundheitsprüfung meist durch einen Fragebogen bzw. ggf. durch ärztliche Befunde und Gutachten festgestellt werden.


Zum Vergleich: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidaritätsprinzip: Alle zahlen – unabhängig von Eintrittsalter und Gesundheitszustand – einen festgelegten Beitragssatz des Einkommens. Dadurch zahlen – bei gleichem Leistungsumfang – Niedrigverdiener in der GKV weniger für ihre Krankenversicherung; Höherverdiener dagegen mehr.


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Das individuelle Krankheitsrisiko

Die Faustregel hier lautet: Wer mehr Risiken aufweist, muss mehr zahlen. Der ideale Privatpatient (s. o.) zahlt entsprechend auch die niedrigsten Beiträge. Für besondere Risiken wie kritische Vorerkrankungen werden in der PKV typischerweise Risikoaufschläge erhoben oder sogar Leistungsausschlüsse vereinbart. Relevante Kriterien für die Einschätzung des individuellen Krankheitsrisikos sind das (Eintritts-)Alter und bestehende Vorerkrankungen. Alle Risiken, die sich erst nach dem Versicherungsabschluss ergeben, wirken sich übrigens nicht auf die Beitragshöhe aus. Vorsicht ist auch geboten, wenn man bei der Gesundheits- bzw. Risikoprüfung vor Vertragsschluss wissentlich falsche Angaben macht bzw. Informationen zurückhält.

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Leistungsumfang

Privatversicherte haben an vielen Stellen die Möglichkeit, den eigenen Versicherungsschutz nach einer Art Baukasten-Prinzip mitzugestalten. Häufig werden beispielsweise stationäre Leistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung gewählt, Leistungen von Heilpraktikern einbezogen oder Krankentagegeld vereinbart – Im Normalfall gegen Aufpreis.


Das Geschlecht

Ein Faktor, der mit den Unisex-Tarifen keine Rolle mehr spielt, ist das Geschlecht. Seit dem 21. Dezember 2012 gelten die Unisex-Tarife, weil das Geschlecht laut der EU-Rechtsprechung zur Gleichbehandlung der Geschlechter bei der Beitragskalkulation keine Rolle mehr spielen darf. Bei vielen älteren Verträgen vor diesem Stichtag werden für Frauen und Männer noch unterschiedliche Beiträge kalkuliert.

Mögliche Selbstbehalte

Nicht bei allen, aber in einer Vielzahl der PKV-Tarife können Selbstbehalte vereinbart werden. Hier gibt es zwei bzw. drei unterschiedliche Modelle: die prozentuale Eigenbeteiligung, Fest-Beträge wie 300 Euro jährliche Selbstbeteiligung oder eine Kombinationen aus beiden Modellen. Tarife mit Selbstbehalt sind meist günstiger und für viele Versicherte eine gute Möglichkeit, Geld zu sparen.

Verwaltungs- und Vertriebskosten

Hier hinein gehören die sogenannten allgemeinen Versicherungskosten mit in erster Linie Verwaltungskosten, aber auch Kosten für Marketing und Vertrieb. Gut wirtschaftende Versicherer erkennt man daran, dass die ohnehin verhältnismäßig geringen Kosten besonders niedrig ausfallen.

Die Beiträge zu Altersrückstellungen

Bei den Altersrückstellungen handelt es sich um die Bildung von Rückstellungen zur Finanzierung der steigenden Leistungsausgaben mit zunehmendem Alter. Die Altersrückstellungen sorgen dafür, dass trotz der vermehrten Inanspruchnahme der Krankenversicherung die Beiträge auch im Alter stabil bleiben. Dafür wird bei allen seit 2000 abgeschlossenen PKV-Verträgen ein Zuschlag zum regulären Beitrag in Höhe von 10 Prozent erhoben. Diesen zahlen Versicherte vom 21. bis zum 60. Lebensjahr.

Der anhaltende Niedrigzins

Private Krankenversicherer sind auch darauf angewiesen, Kapitalerträge zu erwirtschaften – das gilt insbesondere mit Blick auf die Altersrückstellungen. Lange konnte in der PKV-Branche mit einem Rechnungszins von 3,5 Prozent kalkuliert werden. Die seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsen mit schlechter Verzinsung zwingen immer mehr Versicherer, mit niedrigeren Zinssätzen zu kalkulieren, was auf die Versicherten als höhere Beiträge umgelegt wird. Beitragsanpassungen geschehen alles andere als zufällig. Auch hier wacht die BaFin streng über alle privaten Krankenversicherer. Ob Beiträge angehoben werden dürfen entscheidet ein unabhängig bestellter Treuhänder.

Die PKV-Beiträge im Alter

Für Rentner können die PKV-Beiträge im Alter zur finanziellen Belastungsprobe werden. Das ist darin begründet, dass mit der Rente üblicherweise weniger Geld zur Verfügung steht, die PKV-Beiträge aber in der PKV unabhängig von der Höhe der Einnahmen erhoben wird. Eine gute finanzielle Entlastung bringt schon der Wegfall des 10-Prozent-Zuschlags für die Altersrückstellungen ab dem 60. Lebensjahr. Zum anderen entfällt mit dem Renteneintritt der Beitrag für das Krankentagegeld, sofern diese abgeschlossen wurde. Zusammen macht dies eine Entlastung von etwa 15 Prozent aus. An die Stelle des Arbeitgeberzuschusses tritt der Beitragszuschuss für Rentner, den man unkompliziert zusammen mit dem Rentenantrag beantragen kann. Sollte – auch durch andere Lebensumstände verursacht – der Beitrag nicht mehr aufzubringen sein, gibt es auch dann Lösungen in der PKV. Beispielsweise kann man durch einen internen Wechsel in einen anderen Tarif bei seinem Anbieter in vielen Fällen zu günstigeren Konditionen bei vergleichbaren Leistungen versichert sein oder mit „abgespeckten“ Leistungen notfalls in den Basistarif wechseln.

Was man noch über die private Krankenversicherung wissen muss:

Interessant ist, dass mit der Ottonova im Jahr 2017 seit Jahrzehnten wieder eine neue private Krankenkasse in den Markt eingetreten ist. Die Ottonova setzt auf eine rein digitale Vertriebsstrategie. Die kommenden Jahre werden zeigen, inwiefern sich die Neumarke gegen die etablierten privaten Krankenversicherer behaupten kann und die Versicherten bereit sind, sich auf ausschließlich online arbeitende Versicherer ohne persönlichen Kontakt einzulassen.

 

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Zahlen zur privaten Krankenversicherung:


Versicherte, Beitragseinnahmen, ausgezahlte Versicherungsleistungen und Alterungsrückstellungen (Stand: Dezember 2019)

Kundenbestand  
Versicherte mit Krankenvollversicherung 8,74 Mio.
Versicherte mit privater Pflegeversicherung 9,29 Mio.
Zusatzversicherungen 26,03 Mio.
Finanzsituation  
Beitragseinnahmen 39,80 Mrd. Euro
Ausgezahlte versicherungsleistungen 28,58 Mrd. Euro
Alterungsrückstellungen 260,06 Mrd. Euro

Die PKV bildet die sogenannten Alterungsrückstellungen zur Deckung der mit dem Alter steigenden Ausgaben für die Gesundheitsleistungen ihrer Versicherten. Voraussetzung dafür ist, dass alle Mitglieder des PKV-Verbandes wirtschaftlich stabil sind. Damit diese wirtschaftliche Stabilität gewährleistet ist, wacht und reguliert die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) streng über alle Versicherungsunternehmen. Tatsache ist, dass bisher noch nie eine private Krankenversicherung in Deutschland auch nur ansatzweise in eine finanziellen Schieflage geraten ist. Das zeigt auch der ziemlich konstante Versicherungsbestand über einen längeren Zeitraum betrachtet:

PKV Versicherungsbestand in den Jahren 2008 bis 2018

zeitstrahl

Versichertenstruktur in der PKV 2018: Frauen, Männer, Kinder bzw. mit und ohne Beihilfe

diagramm

Vorteile der PKV gegenüber der GKV

Durchschnittlich umfachreichere Leistungen

Private Krankenversicherungen bieten häufig die Möglichkeit, Medikamente oder Therapien erstattet zu bekommen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gar nicht vorgesehen sind. Dazu zählen unter anderem Leistungen wie Ein- oder Zweitbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, freie Krankenhauswahl sowie freie Arztwahl.

Individuelle und garantierte Leistungen

Maßgeschneiderte Tarife, die seitens des Versicherers nicht gekürzt werden dürfen. Während die Regelleistungen in der GKV im letzten Jahrzehnt immer weiter zusammengekürzt werden, sind die Leistungen in der PKV laut Tarif garantiert. Neue Tarife halten mit dem medizinischen Fortschritt und verfügen nicht selten über einen größeren Leistungsumfang. Zudem gibt es die Möglichkeit, Mehrleistungen auch nachträglich zu vereinbaren, mit einer entsprechenden Gesundheitsprüfung.

Bevorzugte Behandlungen

Häufig erleben Privatpatienten, dass sie vor allem bei Fachärzten schneller Termine erhalten.

Beitragsrechnung unabhängig vom Einkommen

Besonders bei hohem Einkommen bzw. bei jungen, gesunden Privatversicherten führt die einkommensunabhängige Beitragshöhe zu sehr günstigen Versicherungsprämien. Allerdings sollte man die Beitragsersparnis in jungen Jahren gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung direkt in einen Beitragsentlastung im Rentenalter investieren.

Beitragsrückerstattung

Werden über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen bei seiner privaten Krankenversicherung eingereicht, bieten viele Unternehmen eine Beitragsrückerstattung an. Hier kann es sich lohnen, Rechnungen erst einmal zu sammeln und dann anstelle der Kostenerstattung eine höher ausfallende Beitragsrückerstattung zu erhalten. Gute private Krankenversicherungen gewähren Beitragsrückerstattung trotz der Inanspruchnahme und Einreichung der Rechnungen für routinemäßige Vorsorgeuntersuchungen.

Systemunterschiede zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

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Anders als die gesetzliche Krankenkasse bietet die PKV keine einheitliche Regelversorgung, sondern eine maßgeschneiderte auf die Bedürfnisse des Einzelnen ausgerichtete Absicherung. Unterschiede gibt es auch in der Berechnung der Beitragshöhen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen errechnet sich der Beitrag aus einem prozentualen Anteil des persönlichen Einkommens. Im Einzelnen ist das der festgelegte Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse ggf. zuzüglich eines Zusatzbeitrags. Für Privatversicherte gilt: Je nachdem, welche Risikofaktoren (Vorerkrankungen, Alter bei Eintritt, Beruf etc.) es gibt und welchen Umfang die gewünschten Leistungen haben, fallen die Beiträge höher oder niedriger aus.