Beitragserhöhung Mecklenburgische Krankenversicherung PKV

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Anja Glorius
9. November 2020
Beitragserhöhung Mecklenburgische Krankenversicherung PKV

Beitragserhöhung Mecklenburgische Krankenversicherung PKV

Inwiefern sich die Corona-Epidemie auf die PKV-Beiträge im nächsten Jahr auswirken, ist noch nicht absehbar. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind bereits kleine Erhöhungen der Zusatzbeiträge in der Diskussion. Neben der weltumspannenden Corona-Epidemie sorgen andere Faktoren mit Sicherheit auch 2021 für steigende Beiträge – auch bei der kleinen privaten Mecklenburgische Krankenversicherung. Neben der anhaltenden Niedrigzinsphase, die dafür sorgt, dass Versicherer eine geringere Rendite erwirtschaften und in der Folge an ihre Rücklagen gehen müssen, sind es die Inflation, die höhere Lebenserwartung und Mehrausgaben für den medizinisch-technischen Fortschritt, also innovative Behandlungen und neue Medikamente. Hier lesen Sie, welche Tarife von der Beitragsanpassung 2021 bei der Mecklenburgische Krankenversicherung voraussichtlich betroffen sein werden und wie Ihnen ein interner Tarifwechsel zu geringeren Beiträgen verhelfen kann.

Welche PKV Tarife der Mecklenburgischen sind voraussichtlich von der Beitragserhöhung 2021 betroffen?

Bevor die privaten Krankenversicherer ihre Änderungsmitteilungen per Post an ihre Versicherten verschicken, erhalten wir voraussichtliche Daten, die erst noch vom zuständigen Treuhänder der Mecklenburgische Krankenversicherung rechnerisch bestätigt werden müssen.

Mit dem aktuellen Stand können folgende Tarife von einer Beitragsanpassung zum 1.1.2021 betroffen:

Mehr Informationen zur Mecklenburgische Krankenversicherung:

https://kvoptimal.de/versicherungsgesellschaften/mecklenburgische

Benötigen Sie mehrere Informationen? Sprechen Sie uns an.

 

Wie funktionieren Beitragsanpassungen in der PKV?

Anders als von vielen angenommen bzw. befürchtet, haben die privaten Krankenversicherer bei der Beitragsanpassung keine freie Hand, sondern sie sind vielmehr an gesetzliche Vorgaben gebunden. Das heißt, dass eine Beitragsanpassung nur stattfinden kann, wenn bestimmte Schwellenwerte erfüllt sind. Laut das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) müssen alle privaten Krankenversicherer jeden einzelnen Tarif jährlich dahingehend prüfen, ob die erforderlichen Ausgaben (Versicherungsleistungen) sich noch mit den ursprünglich kalkulierten Ausgaben decken.

Beträgt die Abweichung weniger als 10 Prozent, muss keine Erhöhung der Beiträge erfolgen und die PKV-Beiträge können zumindest bis zum Folgejahr und der erneuten Überprüfung unverändert bleiben. Ergibt die Prüfung eine Abweichung größer als 10 Prozent, besteht Handlungsbedarf und der Versicherer ist dazu verpflichtet, die Beiträge zu erhöhen, um die höheren Leistungsausgaben mit den eingenommenen Prämien zu decken. Mit dem verhältnismäßig hohen Schwellenwert von 10 Prozentpunkten sind auch sprunghafte Beitragserhöhungen, zum Teil im zweistelligen Bereich, wie sie in den letzten Jahren häufiger waren, zu erklären. Eine analoge Prüfung erfolgt bei der Größe der Lebenserwartung. Hier werden die aktuellen Sterbetafeln herangezogen. Wenn die Sterbewahrscheinlichkeit sich um mehr als 5 Prozent verändert, müssen die privaten Krankenkassen ebenso handeln.

Übrigens kann der Versicherer im Rahmen einer Neukalkulation nicht nur den Beitrag anpassen, sondern auch den Selbstbehalt erhöhen.

Niedrigere Beiträge mit dem internen PKV Tarifwechsel

Ein interner Tarifwechsel (laut § 204 VVG) ist der einfache und unkomplizierte Wechsel in einen gleichwertigen oder sogar besseren Tarif bei der Mecklenburgische Versicherung. Die Versicherer bringen immer neue Tarife heraus mit häufig besseren Leistungen zu einem geringeren Preis. Prüfen Sie, ob Ihr Versicherer Ihnen eine Alternative anbieten kann oder werden Sie selbst aktiv und beauftragen Sie unabhängige Versicherungsexperten wie KVoptimal.de, die eine exzellente Marktkenntnis haben und die Versicherungsbedingungen verschiedener Optionen im Detail vergleichen können, um die besten PKV-Tarife zu finden.

Die KVoptimal.de GmbH unterhält keinerlei geschäftliche Verbindungen zur Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG. Wir beschäftigen uns als unabhängiger Versicherungsmakler ausschließlich mit dem PKV-Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft.

Jetzt unverbindlich einen Beratungstermin zum internen Tarifwechsel mit einem Versicherungsexperten der KVoptimal.de GmbH vereinbaren:

https://kvoptimal.de/tarifwechsel-pruefen

Wann lohnt sich der Wechsel von einer PKV in eine andere PKV?

Ein Versicherungswechsel sollte mit Bedacht entschieden werden, insbesondere als erste Frustreaktion z. B auf steigende Beiträge wie gerade. Die Kündigung der PKV  ist normalerweise an bestimmte Fristen wie dem Ende des Kalenderjahres oder Versicherungsjahres gebunden. Eine Ausnahme bilden Beitragserhöhungen. Hier erhalten Sie nämlich ein Sonderkündigungsrecht. Dennoch ist eine Kündigung für viele Versicherte finanziell eher schlechter einzuschätzen. Sie sollten wissen, dass Ihre PKV Beiträge zu Ihrer Krankenversicherung nicht vollständig für Gesundheitskosten ausgegeben werden, sondern anteilig zurückgelegt und angespart – hierbei handelt es sich um die sogenannten Alterungsrückstellungen. Diese Rückstellungen sollen die zu erwartende Kostensteigerung durch Ihre Alterung finanziert abfedern. Mit einer Kündigung verlieren Sie diese bisher gesammelten Altersrückstellungen entweder vollständig oder teilweise. Die Übertragung der Altersrückstellungen gibt es nur für Verträge, die vor 2009 geschlossen wurden. Das heißt, dass eine Kündigung und der Wechsel in eine andere PKV im Regelfall nur von Versicherten mit einer kurzen Versicherungszeit (mindestens nach 2009) empfiehlt. Aber auch hier ist zu beachten, dass eine erneute Gesundheitsprüfung, die der neue Versicherer sehr wahrscheinlich voraussetzt, Risikozuschläge zur Folge haben kann.

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