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PKV Beitragserhöhung 2024 der BBKK

Überall spüren wir die Folgen der nur zögerlich schwächer werdenden Inflation. Da dürfte es kaum jemand überraschen, dass auch die Beiträge in der privaten Krankenversicherung für viele 2024 steigen. Die aktuelle Rekordinflation ist dabei nur ein Grund. Die anhaltenden geopolitischen Konflikte und „Dauerbrenner“ wie der demografische Wandel sind weitere. In unserem PKV-Guide zu Beitragserhöhungen 2024 bei der Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG (BBKK) zeigen wir, welche Tarife im kommenden Jahr voraussichtlich teurer werden. Wir machen transparent, welche Mechanismen bei Beitragsanpassungen im Hintergrund wirken und wir geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie trotz geplanter Beitragserhöhung bei der BBKK Ihre Beiträge stabil halten oder sogar senken können – und wovon wir Ihnen abraten.

INHALT: PKV-GUIDE zu niedrigeren PKV-Beiträgen für BBKK-Versicherte:

Beitragserhöhung BBKK PKV zum 1.1.2024: Diese Tarife werden möglicherweise erhöht

Von Beitragssteigerungen bei der BBKK 2024 sind voraussichtlich beide Tarifgruppen betroffen: offene und geschlossene Tarife. Wichtig ist: Bei den uns vorliegenden Daten handelt es sich um erste Informationen der BBKK. Die genannten Tarife müssen nicht zwangsläufig teurer werden. Ehe (möglicherweise) betroffene Versicherte tätig werden, sollten diese also am besten abwarten, worüber die Bescheide der BBKK spätestens im November tatsächlich informieren.

Geschlossene Tarife von Bestandskunden der BBKK Krankenversicherung

Kompakttarife:

Ambulante Tarife der BBKK Krankenversicherung:

Stationäre Tarife der BBKK Krankenversicherung:

Dentale Tarife (Zahntarife) der BBKK Krankenversicherung:

Für Neukunden (und Bestandskunden: interner Tarifwechsel) offene Tarife bei der BBKK, die 2024 erhöht werden können

Kompakttarife:

Ambulante Tarife:

  • GesundheitVARIO 400, GesundheitVARIO 800, GesundheitVARIO 1600,
  • Zusatz|VARIO AmbulantPlus

Stationäre Tarife:

  • VARIO KlinikPlus

Dentale Tarife:

  • Zahn 1, Zahn 2, Zahn 3, VARIO ZahnPlus

Kurz erklärt – gut beraten: Warum sind geschlossene Tarife besonders anfällig für Beitragserhöhungen?

Geschlossene Tarife sind nicht mehr für neue Kunden wählbar. Das Tarifkollektiv steht vielmehr fest und wird mit der Zeit älter – und kränker. Hier kommen die Altersrückstellungen ins Spiel, die dafür sorgen sollen, dass die Beiträge auch im Alter möglichst stabil bleiben. Zum Problem wird dann regelmäßig, dass sich die Zahl der Versicherten im jeweiligen Tarif durch Kündigung, Tod, interne Tarifwechsel dezimiert und die Ausgaben für medizinische Leistungen von immer weniger Versicherten getragen werden müssen. Die Wahrscheinlichkeit erhöht sich, dass die Beiträge dort überdurchschnittlich hoch bzw. schnell steigen.

Wir empfehlen allen langjährig in einem geschlossenen Tarif Versicherten regelmäßig überprüfen zu lassen, ob die BBKK mittlerweile günstigere Tarifalternativen anbietet. Möglicherweise ist dann ein interner Tarifwechsel bei der BBKK eine Option für Sie. Wir beraten Sie dazu gern.

Mehr dazu lesen Sie hier: https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/offene-und-geschlossene-tarife-in-der-pkv

Zum Vergleich: Die BBKK Beitragserhöhungen aus den letzten drei Jahren 2021 bis 2023:

BBKK Beitragserhöhung 2023 Beitragsanpassung PKV (kvoptimal.de)

BKK / UKV PKV Beitragserhöhung 2022 (kvoptimal.de)

Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) PKV Beitragsanpassung 2021 (kvoptimal.de)

Zum Branchenvergleich: Hier finden Sie einen guten Branchenüberblick mit den Beitragsanpassungen 2024 der größten PKV Krankenversicherer in Deutschland:

Mit einem Klick gelangen Sie hier zu kompakten Informationen zu den angekündigten Tariferhöhungen der wichtigsten PKV-Anbieter in Deutschland

Hintergründe: Warum kommt es zu Beitragserhöhungen bei der BBKK PKV?

Beitragsanpassungen sind nicht vermeidbar. Allein Faktoren wie Inflation und Sterbewahrscheinlichkeiten sind nicht vorhersehbar. Als äußere Einflüsse wirken sie auf die Preisgestaltung der privaten Krankenversicherungen ein. Diese betreiben mit komplizierten Kalkulationen und einer möglichst detaillierten Risikoprüfung viel Aufwand, um zu Vertragsbeginn eine belastbare Beitragshöhe zu definieren. Isoliert betrachtet könnte auf dieser Basis der Beitrag einer Police ein Leben lang gleich hoch bleiben. Theoretisch! Wären da nicht bestimmte „Störfaktoren“ wie diese.

Für gestiegene PKV-Beiträge bei der BBKK lassen sich vor allem diese vier Faktoren ausmachen:

Anhaltender Niedrigzins

Der seit vielen Jahren anhaltende Niedrigzins wirkt sich bei den privaten Krankenversicherung vor allem im Bereich der Zinseinnahmen für die Altersrückstellungen aus. Alle Versicherten zahlen Altersrückstellungen, die als ein Sicherungsmechanismus von mehreren (siehe unten) dafür sorgen sollen, die Beiträge auch im Alter möglichst stabil zu halten. Das ist Geld, dass der Versicherer erst einmal nicht benötigt, um die geringen Ausgaben für die Versicherten in jungen Jahren abzudecken. Sie werden gewinnbringend angelegt. So war es zumindest lange Zeit, ehe die Minizinsen die Zinsaussichten dermaßen verschlechterten, dass die vorher kalkulierte Rendite nicht mehr zu erwirtschaften ist: Früher wurden die Sparbeträge mit 3,5 % verzinst; heute betragen die Zinsen nur noch 0,25 %. Beitragserhöhungen sind hier die logische Folge.

(Rekord)Inflation

Die Inflationsrate in Deutschland liegt aktuell bei etwa 7,3 Prozent (Stand September 2023). Zum Vergleich: Die durchschnittliche jährliche Prämienanpassung liegt aktuell bei etwa 4,8 Prozent. Angesichts der Teuerungsrate wird ganz deutlich, dass die ursprünglich kalkulierten Beiträge für die PKV vielfach nicht mehr ausreichen, um die vereinbarten Leistungen dauerhaft zu finanzieren. Für Personal, Pflegekosten, Medikamente, Therapien usw. sind die Kosten gestiegen, die sich auch auf die PKV-Beiträge niederschlagen.

Steigende Lebenserwartung (Sterbewahrscheinlichkeiten)

Vollkommen einleuchtend ist auch, dass es seinen Preis hat, wenn die Gesellschaft immer älter wird. Das wird deutlich an der Höhe der gesetzlichen Rente (Tendenz fallend) und an überalterten Tarifkollektiven (Versicherte in einem Tarif). Die PKV-Beiträge orientieren sich an den jeweils aktuellen Sterbetafeln, die die Sterbewahrscheinlichkeiten einzelner Jahrgänge widergeben. Bei signifikanten Änderungen (z. B. laut den gesetzlichen Schwellenwerten), müssen die Versicherer handeln.

Höhere Ausgaben durch medizinischen Fortschritt

Die Gesundheitsversorgung wird allgemein immer besser, aber auch immer teurer. Das liegt an den Innovationen aus Forschung und Entwicklung, die moderne Diagnoseverfahren und Therapien sowie Medikamente hervorbringen. Eine verbesserte medizinische Versorgung hat ihren Preis, der auch über steigende PKV-Beiträge finanziert werden muss.

Kurz erklärt – gut beraten: Warum Beitragserhöhungen nichts mit Willkür zu tun haben

Ob und in welcher Höhe Beitragserhöhungen nötig werden, müssen alle privaten Krankenversicherungen einmal im Jahr überprüfen. Dazu bilanzieren sie und vergleichen, ob die Beitragseinnahmen die tatsächlich angefallenen Ausgaben decken konnten. Ist das der Fall, sind ggf. sogar Beitragssenkungen möglich. Wenn dies nicht der Fall ist – im Schnitt ist damit alle paar Jahre zu rechnen – müssen die Beiträge erhöht werden.

Tariferhöhungen erfolgen nicht willkürlich, sondern basieren auf dem Übertreffen gesetzlich festgelegter Schwellenwerte z. B. im Bereich Sterbewahrscheinlichkeiten. Werden diese um 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr übertroffen, können die privaten Krankenversicherer wie die BBKK die Beiträge anpassen, müssen es aber nicht. Werden die Schwellenwerte um 10 Prozent überstiegen, müssen die PKV-Beiträge im betroffenen Tarif erhöht werden.

Die mathematischen Berechnungen der BBKK werden immer von unabhängigen Kontrollinstanzen wie einem Treuhänder (Aktuar) oder der BaFin als zuständiger Bundesbehörde kontrolliert bzw. bestätigt.

Weitere Hintergründe zum Thema PKV Beitragserhöhung lesen Sie hier: https://kvoptimal.de/pkv-beitragserhoehung

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Und Action: Beiträge sparen mit dem internen PKV-Tarifwechsel bei der BBKK

Haben Sie es schwarz auf weiß, dass Ihr PKV-Beitrag erhöht wird, und möchten bzw. können Sie die Beitragserhöhung nicht hinnehmen, erfahren Sie hier, wie Sie dennoch sparen können. Bei einer bevorstehenden Beitragserhöhung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, um darauf zu reagieren. Sie können zum Beispiel Ihren tariflich vereinbarten Selbstbehalt erhöhen, um die Prämie zu senken. Von Beitragsrückerstattungen profitieren oder ggf. Risikozuschläge reduzieren lassen. Unserer Erfahrung nach ist jedoch der interne PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG die erfolgversprechendste und nachhaltigste Option für dauerhaft niedrige PKV-Beiträge.

Unkompliziert: der interne Tarifwechsel nach § 204 bei der BBKK

Mit einem internen Tarifwechsel sind Beitragseinsparungen von bis zu 42 Prozent möglich! Viele Versicherte wissen gar nicht von ihrem Tarifwechselrecht laut § 204 vom Versicherungsvertragsrecht (VVG), das allen Versicherten mit einer Krankenvollversicherung ermöglicht, jederzeit innerhalb der BBKK wechseln zu können. Der interne Tarifwechsel bietet viele Vorteile: Das Leistungsniveau Ihres Vertrages kann erhalten bleiben, ebenso wie die bisher angesparten Altersrückstellungen vollständig erhalten bleiben und eine erneute Gesundheitsprüfung ggf. nur für Mehrleistungen erforderlich wird.

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Kleinere Beitragseinsparungen ganz ohne Wechsel: Selbstbeteiligung erhöhen, Risikozuschläge prüfen, Beitragsrückerstattung

Man nennt es Tarifoptimierung, wenn mit kleineren Anpassungen am bestehenden Vertrag an der Beitragsschraube gedreht wird. So kann die (maßvolle) Erhöhung des Selbstbeteiligung zu zufriedenstellenden Beitragsrabatten führen. Dabei ist wichtig, vorab für sich zu prüfen, ob die Beitragsersparnis hoch genug ausfällt, selbst wenn der Eigenanteil im Krankheitsfall voll ausgeschöpft wird.

Mehr über die Vorteile und Risiken bei der Erhöhung von Selbstbeteiligungen lesen Sie hier: https://kvoptimal.de/blog/beitragsanpassung/machen-selbstbeteiligungen-in-der-privaten-krankenversicherung-sinn

Es ist gar nicht so selten, dass bei der Gesundheitsprüfung bestimmte Risiken z. B. Vorerkrankungen festgestellt werden, die zu einem Risikozuschlag führen. Viele wissen nicht, dass diese je nach Art und Schwere des Krankheitsbildes nicht für immer bestehen müssen, sondern bei Beschwerdefreiheit reduziert werden oder entfallen können. Ein gutes Beispiel ist der Heuschnupfen, der sich durch eine Hyposensibilisierung heilen ließ. Hier kann man bei der BBKK um Prüfung bitten.

Eine weitere gute Option zur Reduzierung von Beiträgen ist die Beitragsrückerstattung. Beitragsrückerstattungen sind eine Beteiligung am Überschuss der privaten Krankenversicherungen. Diese werden jährlich neu festgelegt und sind nicht verpflichtend, sondern vor allem abhängig von der finanziellen Situation des Versicherers. Nicht bei allen Tarifen bei der BBKK hat man die Option der Beitragsrückerstattung. Grundsätzlich wird diese nur ausgezahlt, wenn in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden bzw. keine Rechnungen eingereicht wurden. Für 2023 können Versicherte der BBKK je nach Tarif bis zu 1.000 Euro zurückerhalten.

Vorsicht bei dieser Option! PKV kündigen

Sie wundern sich vielleicht, dass wir die Kündigung der PKV ans Ende stellen. Tatsächlich ist die Kündigung für die allerwenigsten Versicherten eine echte Option. Denn die Folgen sind schwerwiegend: Die bisher angesparten Altersrückstellungen gehen teilweise oder vollständig verloren und die zwingend erforderliche erneute Gesundheitsprüfung kann zu neuen, höheren Risiken führen. Das muss ein neuer Tarif bei einer anderen privaten Krankenversicherung mit einem günstigen und in der Leistung mindestens vergleichbaren Tarif erst einmal ausgleichen und am Ende günstiger sein.

Daher unsere Empfehlung: Über eine Kündigung der PKV nachdenken können Versicherte,

  • die nicht älter als 55 Jahre sind.
  • deren Vertrag bei der BBKK seit maximal 10 Jahren besteht.
  • bei denen ein interner Tarifwechsel nicht den gewünschten Erfolg bringen würde, z. B. da sich das gewünschte Leistungsniveau nicht erhalten lässt oder die Kostenersparnis zu gering ausfällt.

Einer Kündigung sollte immer eine ausführliche Beratung vorausgehen, in denen Ihre Fragen geklärt und konkrete Optionen durchgerechnet werden.

Wir prüfen gern kostenfrei für Sie, welche guten Optionen Sie im Falle einer Beitragserhöhung haben.

In welchen Fällen eine erneute Gesundheitsprüfung beim PKV-Tarifwechsel erforderlich wird und weitere Themen lesen Sie hier:

https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/die-gesundheitspruefung-beim-pkv-tarifwechsel

Übersicht: Interner Tarifwechsel vs. Wechsel der PKV

Machen Sie sich selbst ein Bild! Welche Folgen hat die Kündigung der PKV und welche Vorteile bringt ein interner Tarifwechsel mit sich?

Tarifwechsel innerhalb der BBKK Kündigung und Wechsel der PKV
Altersrückstellungen sind garantiert und bleiben beim internen Wechsel vollständig erhaltenggf. umfangreichere Leistungen, da der Tarif aktueller (medizinischer Fortschritt)
Mindestens gleiches LeistungsniveauTeilweise deutlich günstiger Preis am Markt (Aber Vorsicht: Locktarife!)
Neue (offene) Tarife sind möglich, damit auch LeistungsverbesserungenDurch das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung ist eine Kündigung umgehend möglich
Keine vollständig neue Gesundheitsprüfung erforderlich (ggf. nur für relevante Mehrleistungen)Erneute Gesundheitsprüfung zwingend (damit sind Risikozuschläge möglich)
Keine neuen Wartezeiten für Zahnbehandlungen, Beitragsrückerstattung etc.Die vorher gebildeten Altersrückstellungen bei der BBKK gehen bei Kündigung und Wechsel ganz oder teilweise verloren
Die BBKK kann die besseren Leistungen beim internen Tarifwechsel wegen Vorerkrankungen etc. verweigern (ausschließen)Zusatzversicherungen wie Zahn-, Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung können unwiderruflich verloren gehen
Ohne professionelle Beratung: Intransparenz beim Überblick über alle TarifeOhne professionelle Beratung: Intransparenz beim Überblick über alle Tarife

Ein Fall aus unserer Praxis: Herbert wechselt intern in einen anderen Tarif bei der BBKK und spart damit 573,22 Euro monatlich

Ein Berliner Rentner namens Herbert, 74 Jahre jung, teilte vor Kurzem seine Erfahrung mit dem internen Tarifwechsel bei der BBKK mit uns. Seit 1979 war Herbert im Tarif N/3 versichert und gab Monat für Monat 1.007,59 Euro aus – ein stolzer Preis, den man sicherlich besser nutzen könnte. Gerade zu Beginn des Jahres 2023 fühlte er diesen finanziellen Druck noch stärker:

Im Mai wandte er sich an uns und war entschlossen, an seiner Situation etwas zu ändern. Nur einen Tag nach unserer ersten Unterhaltung war er bereit, das Abenteuer des Tarifwechsels zu starten. Nachdem Marcel Liesegang, unser Spezialist für Krankenversicherungen, sich die 220 möglichen Tarifkombinationen der BBKK angesehen hatte, legte er Herbert drei vielversprechende Optionen vor:

Schon eine Woche später hatte Herbert seinen Favoriten im Blick und ein paar Tage später war alles in trockenen Tüchern. Das Ergebnis? Statt fast 1.010 Euro zahlt Herbert ab Juni nur noch 434,37 Euro pro Monat. Wenn man sich das mal vor Augen führt: Das ist eine Ersparnis von 573,22 Euro jeden Monat. Pro Jahr spart er damit unglaubliche 6.878,64 Euro!

Und als wäre das nicht genug, bekommt er jetzt sogar mehr für sein Geld. Er hat jetzt bessere Konditionen in Bereichen wie Psychotherapie, Hilfsmittel und dentale Leistungen. Und als Sahnehäubchen gibt’s jetzt Leistungen, die er vorher gar nicht hatte, wie Hospizleistungen, häusliche Krankenpflege und ein gemütliches 2-Bettzimmer im Krankenhaus, falls es mal nötig sein sollte.

Fazit: Herberts Geschichte ist ein echtes Plädoyer dafür, sich nicht einfach mit steigenden Beiträgen abzufinden. Mit ein bisschen Unterstützung und dem Willen zur Veränderung kann man nicht nur viel Geld sparen, sondern auch bessere Leistungen bekommen. Und für Rentner wie Herbert bedeutet das mehr Freiheit und Lebensqualität. Es lohnt sich definitiv, aktiv zu werden und den eigenen Vertrag mal genauer unter die Lupe zu nehmen.

FAQ: Typische Fehler nach einer PKV Beitragserhöhung

Sollte ich schon einmal vorsorglich kündigen?

Nein, eine (Frust)Kündigung der PKV allein wegen einer Beitragserhöhung ist nicht empfehlenswert. Auch wenn mit einer Beitragserhöhung immer ein Sonderkündigungsrecht verknüpft ist, sollte sie lieber Anlass geben, den Tarif zu optimieren oder zu wechseln. Diese Fragen können helfen: Ist der Leistungsumfang noch ausreichend? Gibt es bessere Tarife für mich bei der BBKK? Brauche ich an der ein oder anderen Stelle mehr oder weniger Schutz? Zudem ist eine vorsorgliche Kündigung nicht empfehlenswert, weil erst eine Folgeversicherung gefunden werden muss. Wird diese nicht fristgemäß nachgewiesen, ist die Kündigung unwirksam – aber nicht immer für alle Tarifbausteine.

Unser Tipp: Eine Kündigung sollte immer erst nach einer Beratung erfolgen. Wir prüfen gern unverbindlich und kostenfrei für Sie, welche Optionen Sie haben.

Ist es eine gute Idee, der Beitragserhöhung zu widersprechen und den Versicherer auf Rückzahlung zu verklagen?

Beitragserhöhungen müssen in den Mitteilungsschreiben ausführlich begründet werden – nachvollziehbar für den einzelnen Tarif. Diese gesetzliche Anforderung wurde von den Versicherern in den vergangenen Jahren überwiegend ignoriert, was zu vereinzelten Urteilen und Rückforderungen führte. Darum ging es in den „unrechtmäßigen Beitragserhöhungen“ der letzten Jahre. Also keine Rechenfehler, sondern formale Fehler in den Änderungsbescheiden. Wir raten von juristischen Schritten eher ab, weil die Mehrzahl der in der Folge angestrengten Verfahren zulasten der Versicherten endeten. Die meisten Versicherer haben ihre Hausaufgaben gemacht.

Betreffen Beitragserhöhungen bei der BBKK nur Alte und Kranke?

Nein, analog zu den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten im jeweiligen Tarif auf alle Versicherten umgelegt. Daher steigen die Beiträge nicht automatisch mit zunehmenden Alter oder beim Auftreten von Erkrankungen. Die zu Vertragsbeginn z. B. laut Gesundheitsprüfung kalkulierten Beiträge decken das festgestellte Gesundheitsrisiko. Alles, was danach auftritt, wird solidarisch vom gesamten Versichertenkollektiv getragen.

Sollte ich das Tarifwechselangebot der BBKK annehmen?

Mit der Mitteilung zur Beitragsanpassung versendet die Mehrzahl der Versicherer gleich ein Angebot für einen internen Tarifwechsel mit. Dieses enthält in der Regel weder einen individuell zugeschnittenen Vorschlag noch schöpft es aus dem gesamten Tarifportfolio. Denn häufig enthalten diese Tarifangebote, die durch starke Leistungskürzungen und eingeschränkte Optionen künstlich günstiger gerechnet wurden.

Die wirklich passenden und günstigsten Tarifalternativen für einen internen Tarifwechsel dürfen Versicherte nicht erwarten, weshalb wir davon abraten, dieses Angebot ohne Prüfung anzunehmen. Sinnvoller ist, sich durch spezialisierte Versicherungsexperten mit dem vollen Marktüberblick individuell beraten zu lassen, weil der interne Tarifwechsel grundsätzlich eine ausgezeichnete Option ist, um die eigenen PKV-Beiträge langfristig zu reduzieren.

Darum können Sie weiterhin auf die BBKK PKV vertrauen

Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG bietet eine Vielzahl an Tarifen und flexiblen Tarifkombinationen für einen internen Tarifwechsel – und für einen Gesundheitsschutz nach (dem persönlichen) Maß.

Weiterhin profitieren die Versicherten der BBKK von diesen allgemein gültigen „Sicherungsmechanismen“, die dabei helfen, die PKV-Beiträge auch im Alter stabil zu halten:

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