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Wer zahlt meine Beiträge in der Elternzeit?

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Anja Glorius
30. Januar 2022
Wer zahlt meine Beiträge in der Elternzeit?
Wer zahlt meine Beiträge in der Elternzeit?

Nach der Geburt eines Kindes möchten viele Eltern erst einmal zu Hause bleiben und sich um ihr neues Familienmitglied kümmern. Der Rechtsanspruch auf die Elternzeit erleichtert ihnen diese Entscheidung. Dabei sollten sie sich aber auch die Frage stellen, wer die Beiträge zur Krankenversicherung in der Elternzeit bezahlt. Denn dies ist abhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Gesetzlich Versicherte in der Elternzeit: Kostenloser Versicherungsschutz bei Elterngeld

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen während der Elternzeit keine Beiträge bezahlen. Für sie entfällt die Beitragspflicht, solange sie für ihren Nachwuchs zu Hause sind. Dies gilt aber nur, wenn sie keine weiteren Einnahmen als das Elterngeld haben. Sollten sie in Teilzeit arbeiten, müssen sie für das Einkommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. Diese werden jedoch zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen.
Für Studenten gilt diese Regelung nicht. Sie müssen den Beitrag zur Pflichtversicherung für Studenten zahlen. Familienversicherte hingegen sind weiterhin beitragsfrei versichert.

  • Bei Pflichtversicherten zieht der Staat eine Pauschale vom Elterngeld für die Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Freiwillig gesetzlich Versicherte in der Elternzeit: Keine Beitragsbefreiung

Freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten ein etwas höheres Elterngeld als Pflichtversicherte. Denn der Staat zieht die Pauschale zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht von ihren Ansprüchen ab. Dafür müssen sie die Beiträge zur GKV weiterhin bezahlen.
Freiwillig Versicherte, die keine oder nur geringfügige Einnahmen während der Elternzeit haben, müssen den Mindestbeitrag zur GKV entrichten. Dieser liegt 2022 bei etwa 160 Euro im Monat (plus Zusatzbeitrag der Kasse), wenn das Einkommen maximal 1.096,67 Euro (Stand: 2022) beträgt.
Haben Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, während der Elternzeit kein Einkommen, können sie über ihren Ehepartner die beitragsfreie Familienversicherung nutzen. Sie haben als freiwillig versicherte Selbstständige zwar keinen Anspruch auf Elternzeit, können aber die Beiträge ihrer Krankenversicherung sparen, wenn ihre Tätigkeit nach der Geburt ruht. Voraussetzung dafür ist, dass ihr Ehe- oder Lebenspartner Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

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Privatversicherte in der Elternzeit: Verdoppelung der Beiträge möglich

Privatversicherte müssen in der Elternzeit die Beiträge für ihre Krankenversicherung weiterbezahlen. Zusätzlich entfällt für sie der Arbeitgeberzuschuss. Je nach Situation kann es dadurch passieren, dass sich die Belastung der PKV-Beiträge für sie verdoppelt. Dafür erhalten sie jedoch mehr Elterngeld als gesetzlich Versicherte. Denn bei Kassenmitgliedern zieht der Gesetzgeber eine Pauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Diese beträgt rund neun Prozent. Privatversicherte bekommen daher ein etwas höheres Elterngeld.
Versicherte der privaten Krankenversicherung haben in der Elternzeit zudem die Möglichkeit, einen höheren Arbeitgeberzuschuss über ihren Partner zu erhalten. Denn wurde dieser noch nicht vollständig ausgeschöpft, besteht auch für Familienmitglieder ein Anspruch auf den Zuschuss.

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung während der Elternzeit

Wer in der Elternzeit Teilzeit arbeitet, hat unter Umständen die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Nämlich dann, wenn das Teilzeiteinkommen mehr als 450 Euro im Monat, aber weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt. Dann entsteht die Versicherungspflicht für die GKV und Privatversicherte können in eine Krankenkasse wechseln. Möchten sie hingegen in der PKV verbleiben, müssen sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Richtig versichert in der Elternzeit: Jetzt beraten lassen

Die Elternzeit ist für Mütter und Väter eine aufregende und wertvolle Erfahrung, die sie in vollen Zügen genießen möchten. Dabei sollten sie jedoch nicht außer Acht lassen, sich rechtzeitig um ihren Versicherungsschutz zu kümmern. Bestenfalls noch bevor das neue Familienmitglied geboren wurde. Im selben Zuge ist es sinnvoll, sich mit dem zukünftigen Versicherungsschutz für das Kind zu befassen. Wie Kinder von Privatversicherten abgesichert werden, erfahren Sie hier.
Unsere Experten beraten Sie gerne und beantworten alle Ihre Fragen zur Krankenversicherung in der Elternzeit und der Absicherung Ihres Kindes. Buchen Sie jetzt hier einen Termin mit uns.

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