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Hilfe! Mein Einkommen sinkt unter die Einkommensgrenze

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Anja Glorius
27. Februar 2026
Hilfe! Mein Einkommen sinkt unter die Einkommensgrenze

Was passiert, wenn mein Einkommen unter die Einkommensgrenze der PKV sinkt?  

Diese Frage stellen sich viele Privatversicherte. Für die einen kann dadurch die erhoffte Möglichkeit bestehen, in die GKV zurückzukehren. Andere wiederum möchten die private Krankenversicherung nicht verlassen und suchen nach einem Ausweg, trotz sinkenden Gehalts oder steigender Versicherungspflichtgrenze in der PKV zu bleiben. Nachfolgend erfahren Sie, was passiert, wenn das Einkommen unter die Einkommensgrenze fällt und wann Sie die PKV verlassen müssen. 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze der privaten Krankenversicherung 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) regelt bei Arbeitnehmern die Versicherungspflicht. Sie beziffert die Bruttoeinkommenshöhe, mit der Angestellte von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln können. Erst, wenn diese Summe für mindestens ein Jahr überschritten wurde und auch für das folgende Jahr voraussichtlich überschritten wird, ist ein Wechsel in die PKV möglich. Ausnahme ist die Neuaufnahme einer Beschäftigung, dann wird direkt überprüft. Mit diesem Verfahren möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die finanziellen Mittel vorhanden sind, um steigende Beiträge und vereinbarte Selbstbehalte zu begleichen. 

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung? 

2026 liegt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 77.400 Euro im Jahr bzw. 6.450 Euro monatlich. Die besondere JAEG für „Versicherte im Bestand“, die bereits vor 2003 privat versichert waren, liegt auch 2026 etwas darunter mit 69.750 Euro jährlich bzw. 5.812,50 Euro (alle Werte brutto). Für SelbstständigeVerbeamtete und Studierende ist die PKV freiwillig und gehaltsunabhängig. Für sie gilt die Einkommensgrenze daher nicht. Weder zur Aufnahme, noch für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. 

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026:  

77.400 Euro bzw. 6.450 Euro im Monat 

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 (für ältere Versicherungsverträge vor 2003): 

69.750 Euro bzw. 5.812,50 Euro im Monat 

Was nun? Das Einkommen sinkt unter die Einkommensgrenze der PKV 

Um von der gesetzlichen in die private Krankenabsicherung zu wechseln, muss das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Doch im Laufe des Berufslebens kann sich vieles verändern. Durch die Reduzierung von Stunden, einen Arbeitgeberwechsel oder andere Ursachen kann das Einkommen sinken. Auch unter die Einkommensgrenze der PKV. 

Wann verliert man die private Krankenversicherung? 

Fällt das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, werden Beschäftigte meist wieder versicherungspflichtig und sie wechseln in eine gesetzliche Krankenkasse. Hier können sie wählen zwischen einer bundesweiten oder regional tätigen Kasse. Diese ist verpflichtet, zuvor bisher Privatversicherte aufzunehmen – unabhängig vom Gesundheitszustand, Alter oder von Vorerkrankungen, solange sie jünger als 55 Jahre alt sind. Oberhalb dieser Altersgrenze ist ein Wechsel in die GKV nur möglich, wenn z. B. die Absicherung in der Familienversicherung vorgesehen ist. 

„Raus aus der PKV“ kann es beispielsweise in folgenden Situationen heißen: 

  • wenn das Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 Euro/Jahr, Stand 2026) sinkt, beispielsweise bei Teilzeit, Elternzeit, Jobwechsel
  • beim Wechsel in ein Angestelltenverhältnis nach Selbstständigkeit oder Beamtenverhältnis, wenn das neue Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleibt 
  • zu Beginn von Studium oder Ausbildung: Wer an einer deutschen Hochschule ein Studium oder eine Ausbildung aufnimmt, wird in der Regel versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings können sich Studierende von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und für die Dauer der Ausbildung privat versichern. 
  • beim Eintritt ins Berufsleben und entsprechendem Einkommen, z. B. nach dem Studium 
  • im Falle von schwerwiegenden Vertragsverletzungen wie eine nachgewiesene arglistige Täuschung, Abrechnungsbetrug oder vorsätzlich falscher oder grob fahrlässiger Angaben bei der Gesundheitsprüfung (= Anzeigepflichtverletzung)

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Beschäftigte, bei denen das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, werden normalerweise wieder versicherungspflichtig. Diese Pflicht beginnt dann sofort und nicht etwa zu Beginn des Folgejahres. Keine Auswirkungen auf die Versicherungspflicht hat die vorübergehende Reduzierung des Einkommens. Zum Beispiel bei Kurzarbeit.

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In der PKV bleiben: Befreiung von der Versicherungspflicht

Nur, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist, können sich Versicherte von der Versicherungspflicht befreien lassen und trotz sinkendem Einkommen in der PKV bleiben. Den Befreiungsantrag müssen sie innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des entsprechenden Ereignisses stellen. Eine spätere Befreiung ist in der Regel nicht mehr möglich.

§ 8 SGB V regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich ist. Danach besteht die Option, wenn: 

  • das Einkommen nicht im selben Maß wie die Versicherungspflichtgrenze gestiegen ist, 
  • Arbeitnehmer in Teilzeit wechseln (mindestens 50 Prozent Reduzierung) und sie in den letzten fünf Jahren dafür nicht in der GKV pflichtversichert waren, 
  • Arbeitslosengeld I oder Unterhaltsgeld bezogen wird und in den letzten fünf Jahren keine Versicherungspflicht bestand, 
  • Studierende sich erstmals an einer Hochschule einschreiben oder bei denen die Mitversicherung in der Familienversicherung endet, 
  • oder Rentnerinnen und Rentner, die mit Stellung des Rentenantrags eigentlich in der GKV für Rentner versichert wären. 

Ein Antrag auf Befreiung ist nur dann notwendig, wenn es sich um eine dauerhafte Gehaltsreduzierung handelt. Ist diese nur vorübergehend und so auch im Arbeitsvertrag vermerkt, liegt keine Versicherungspflicht vor.

Ab welchem Gehalt lohnt sich die private Krankenversicherung?

Die PKV lohnt sich durch die Kombination mit der Beihilfe und den dadurch niedrigen Beiträgen für fast alle Beamtinnen und Beamte. Für die anderen Gruppen, also Selbstständige, freiberuflich Tätige, besserverdienende Angestellte ab einem Jahresbruttoeinkommen von 77.400 Euro (Stand 2026), ist ein Wechsel vor allem dann sinnvoll, wenn klar ist, dass sie ein stabil hohes Einkommen haben werden. Dabei sollten auch Zukunftspläne wie Hausbau, Nachwuchs, aber auch allgemein steigende Beiträge für Sozialversicherungen realistisch eingepreist werden. Studierende, die zu den drei Gelegenheiten Studienbeginn, Ende der Familienversicherung mit 25 bzw. Wegfall der Versicherungspflicht mit 30 in die private Krankenversicherung wechseln können, profitieren von günstigen PKV-Tarifen für Studierende.

Welche private Krankenversicherung ist die günstigste?

Eine pauschale Auskunft ist hier nicht möglich, da die jeweils beste bzw. geeignete private Krankenversicherung immer stark von der persönlichen Situation abhängt. Entscheidend sind Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und wegen möglicher Risiken auch die Berufsgruppe und Hobbys. Es gilt: Je früher der Eintritt in die PKV, desto niedriger die Prämie. Wegen der vielen Anbieter und des unüberschaubaren Tarifangebots, ist es unbedingt empfehlenswert, zu vergleichen.

Ein Tipp: Günstige Tarife gehen oft mit geringeren Leistungen einher, weshalb Preis und Leistung immer gemeinsam bewertet werden sollten. Unabhängige Rankings und Vergleichsrechner können eine erste Richtung vorgeben, gerade für den Schritt in die Selbstständigkeit, den Wechsel ins Beamtenverhältnis oder den Wechsel in die PKV nach Jobwechsel kann es sich lohnen, sich von ungebundenen Versicherungsfachleuten individuell beraten zu lassen.

Ü55: Kann man von der privaten Krankenversicherung wieder zurück in die gesetzliche?

Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht in jedem Alter und nicht in jeder Lebenssituation möglich. Menschen ab 55 haben – wenn sie es wollen – kaum Chancen, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Ältere Versicherte ab Mitte fünfzig bleiben in der Regel privat versichert, auch wenn sie z. B. durch ein geringeres Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen und wieder versicherungspflichtig werden würden. Es gibt jedoch Ausnahmen. Für diejenigen, die in den vergangenen fünf Jahren mindestens 2,5 Jahre gesetzlich krankenversichert waren, was wohl auf nur wenige zutreffen sollte. Und eventuell über den Wechsel in die gesetzliche Familienversicherung.

Wie komme ich in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück?
Hier gibt es hilfreiche Informationen zu weiteren Wegen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung:

Fazit: Das passiert, wenn das Einkommen unter die Einkommensgrenze sinkt

Sinkt das Einkommen unter die Einkommensgrenze, ist zunächst zu betrachten, weshalb. Bei einer vorübergehenden Reduzierung bleibt die Versicherungspflicht bestehen und Privatversicherte können weiterhin die Vorteile der private Krankenversicherung genießen. Handelt es sich hingegen um eine dauerhafte Gehaltssenkung, zum Beispiel durch Teilzeitarbeit oder weil eine Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt, tritt Versicherungspflicht ein. Und die Privatversicherten werden plötzlich wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sofern sie unter 55 Jahre alt sind. 

Einige Privatversicherte streben einen Wechsel von der PKV in die GKV an. Andere wiederum genießen die Vorteile der privaten Krankenversicherung und möchten trotz sinkendem Einkommen nicht zu einer Krankenkasse wechseln. In diesem Fall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht gestellt werden. Ob sich ein solcher Antrag lohnt und ob die Bedingungen dafür erfüllt werden, muss individuell geklärt werden. Unsere Experten sind Ihnen dabei behilflich und beantworten alle Ihre Fragen zur privaten Krankenversicherung, der Versicherungspflicht und der Einkommensgrenze. Buchen Sie hier gerne einen Termin.

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