„MeinGesundheitsschutz Plus“ der Allianz – Was steckt drin?

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Anja Glorius
26. März 2024
"MeinGesundheitsschutz Plus" der Allianz – Was steckt drin?

Das neue innovative Produkt der Allianz APKV in der Krankheitskostenvollversicherung, “MeinGesundheitsplan Plus”, markiert einen bedeutenden Schritt nach vorn. Neben “MeinGesundheitsschutz Plus ” bietet auch dieser Tarif umfassende Leistungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Kunden haben die Wahl zwischen verschiedenen Selbstbehalt-Stufen: “MeinGesundheitsschutz Plus 70”, “90” oder “100”. In diesem Artikel erfahren Sie, was “MeinGesundheitsplan Plus” besonders macht, welche Leistungen abgedeckt sind und worauf Sie achten sollten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Inhalt

„MeinGesundheitsschutz Plus“ der Allianz PKV – Ambulante Leistungen im Tarif

Im Tarif „MeinGesundheitsplan Plus“ der Allianz PKV erwartet Versicherte sowie Interessierte ein vielfältiges Angebot an ambulanten Leistungen. Dieser Tarif zeichnet sich durch ein breit gefächertes Leistungspaket für die private Krankenversicherung aus, das unter anderem freie Arztwahl einschließt und Liebhaber alternativer Heilmethoden mit spezifischen Behandlungen wie der Eigenbluttherapie als Reiztherapie anspricht.

Die Leistungen von „MeinGesundheitsplan Plus“ werden, sofern in den Tarifbedingungen nicht anders vermerkt, zu 100 % übernommen. Eventuelle Begrenzungen sind dabei klar ausgewiesen. Es ist ratsam, sich eingehend mit den Tarifbedingungen der Allianz zu befassen und gegebenenfalls eine fachkundige Beratung hinzuzuziehen, um eine fundierte Entscheidung für Ihre Gesundheitsversorgung zu treffen.

  • Freie Arztwahl
    • Ihnen steht die Wahl zwischen niedergelassenen Ärzten, zur Heilkunde berechtigten Medizinern und Heilpraktikern offen.
    • Im Falle notärztlicher Versorgung haben Sie ebenfalls Zugang zu Ärzten, die nicht formal zugelassen sind.
    • Für Leistungen, die ärztlich veranlasst sind, bieten medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie Institute, inklusive der Leistungen von Krankenhaus-Ambulanzen, Versicherungsschutz.

 ACHTUNG: Erstattungen für Leistungen, die von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern oder Kindern erbracht werden, sind ebenso wie Leistungen von anderen ausgeschlossenen Anbietern nicht vorgesehen.

  • Gebührenordnung für Ärzte
    • Leistungen sind bis zum Höchstsatz (3,5facher Satz der Gebührenordnung für Ärzte).
    • Bei Belegärzten im Krankenhaus und bei Privatärztlicher Leistung (Chefarzt) im Krankenhaus ist auch eine rechtsgültige Honorarvereinbarung versichert.

ACHTUNG: Vergütungen, die als unangemessen hoch gelten, sind von der Erstattung ausgeschlossen. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, rechtsgültige Honorarvereinbarungen im Vorfeld zur Genehmigung einzureichen, um unerwartete Nachteile zu vermeiden.

  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
    • Option 1: Durch die Auswahl des „MeinVorsorgeprogramms“ legen Sie sich auf bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Zeitpunkte und maximale Erstattungsbeträge fest. Dies hat den Vorteil, dass Sie, unabhängig von Ihrem Selbstbehalt, Anspruch auf Erstattungen haben und zusätzlich eine garantierte Beitragsrückerstattung von 10% des entrichteten Beitrags (ohne den gesetzlichen Zuschlag und den Beitrag für die garantierte Beitragssenkung im Alter) erhalten, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

In diesem Programm sind verschiedene Vorsorgeleistungen eingeschlossen, darunter das Chlamydien-Screening ab dem 16. Lebensjahr, Check-Ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungen-, Nieren- und Glaukomuntersuchungen, Hepatitis B und C Tests, Osteoporose-Prävention, Untersuchungen der Bauchschlagader (für Männer alle fünf Jahre), Darmspiegelungen alle fünf Jahre zur Krebsprävention und jährliche immunologische Stuhltests. Des Weiteren sind Vorsorgemaßnahmen für die Früherkennung von Krebserkrankungen der Harnblase, der Haut sowie die klassische Krebsvorsorge für Frauen (inklusive Mammographie) und Männer abgedeckt.

ACHTUNG: Ihre Erstattungen sind an festgelegte Höchstgrenzen gebunden, zum Beispiel bis zu 70 EUR für den immunologischen Stuhltest und bis zu 350 EUR für Darmspiegelungen.

TIPP: Verwenden Sie die Erstattungscoupons der Allianz. Dadurch weiß Ihr Arzt sofort, was abgerechnet werden kann, was zu weniger Schwierigkeiten bei der Rechnungsstellung führt.

  • Option 2: Vorsorgeuntersuchungen, die über gesetzlich festgelegte Programme hinausgehen, werden ohne Einschränkungen bezüglich Umfangs und Frequenz erstattet. Zwar wird dies auf den jährlich vereinbarten Selbstbehalt angerechnet und es gibt keine pauschale Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen, doch sichert Ihnen dies den vollständigen Zugriff auf präventive Services zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten.

TIPP: Die Entscheidung, ob Sie am „MeinVorsorgeprogramm“ teilnehmen, liegt jedes Jahr erneut bei Ihnen. Überlegen Sie klug, in welchen Jahren Sie sich auf bestimmte Vorsorgeuntersuchungen mit festgelegten Grenzen beschränken möchten und wann Sie den gesamten Umfang der verfügbaren gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen nutzen wollen.

  • Gesundheitskurse werden erstattet, die gemäß §20 SGB V zertifiziert sind, einschließlich Angebote zur Stressbewältigung und Bewegungsprogrammen.
  • Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), ohne notwendige Indikationsvorgaben wie etwa die Altersbegrenzung bei der Grippeschutzimpfung, werden übernommen. Dazu gehören auch Malaria-Prophylaxe und spezielle Reiseimpfungen aus beruflicher Veranlassung.

TIPP: Im Rahmen des „MeinVorsorgeprogramms“ der Allianz APKV sind STIKO-Schutzimpfungen inkludiert. Diese können Sie somit einreichen, ohne dass Ihr Selbstbehalt belastet wird oder sich dies auf die garantierte Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit auswirkt.

  • Leistungen im Bereich Sehhilfen, Kontaktlinsen und Augenlaser-Behandlung
    • Einschließlich der Reparatur von Brillen, den Kosten für Brillengestelle und -gläser, Sonnenbrillen mit Sehstärke sowie Bildschirmbrillen.
    • Kosten für Kontaktlinsen und zugehörige Pflegemittel.
    • Bei Lasik-Behandlungen zur Korrektur der Sehkraft werden pro Auge bis zu 1.500 EUR erstattet, ohne Begrenzung der Wiederholungsfrequenz.

ACHTUNG: Für Brillen und Kontaktlinsen, inklusive Pflegemittel, gilt eine Erstattungsobergrenze von 500 EUR alle 36 Monate (jeweils drei Jahre). Diese Regelung stellt im Vergleich zu anderen Angeboten am Markt eine besonders großzügige Leistung dar.

  • Alternative Heilmethoden  und Behandlungen durch Heilpraktiker
    • Erstattungen für Naturheilverfahren durch niedergelassene Ärzte entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte, einschließlich Akupunktur für die Schmerzbehandlung und Schröpftherapie.
    • Behandlungen gemäß dem Hufeland Verzeichnis sind ebenfalls erstattungsberechtigt.
    • Heilpraktiker Leistungen können bis zum festgelegten Höchstsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker geltend gemacht werden, bis zu einem jährlichen Maximum von 1.000 EUR.
  • Arznei -, Verband- und Heilmittel
    • Arznei- und Verbandmittel, inklusive Harn- und Blutteststreifen (Schwangerschaftstests ausgenommen), werden erstattet, sofern sie auf ärztliche Verordnung hin in der Apotheke erworben und als Generika (falls verfügbar) beschafft werden. Für die Nutzung eines Markenmedikaments trotz Verfügbarkeit eines Generikums wird eine Eigenbeteiligung von 10 EUR pro Medikament fällig, bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 1.000 EUR.
    • Für medikamentenähnliche Nährmittel erfolgt eine Kostenübernahme, wenn diese ärztlich verordnet werden, zur Vermeidung ernsthafter Gesundheitsschäden notwendig sind und im Rahmen künstlicher Ernährungsmethoden wie Sonden-, Trink- oder intravenöser Ernährung benötigt werden.
    • Kosten für Empfängnisverhütungsmittel und -produkte werden bis zum 22. Lebensjahr übernommen.
    • Die Erstattung von Heilmitteln richtet sich nach dem Verzeichnis der Bundesbeihilfe.

ACHTUNG: Da sich die Allianz bei diesen Leistungen an der Bundesbeihilfe orientiert, können sich die Erstattungsbeträge und -bedingungen in der Zukunft ändern. Zudem ist die Erstattung auf maximal 110% der in der Bundesbeihilfe festgelegten Preise limitiert, was eine bedeutende Einschränkung darstellen kann.

  • Familienleistungen
    • Behandlungen zur Unterstützung des Kinderwunsches, wie Insemination In-Vitro-Fertilisation oder In-Vitro-Fertilitsation mit Intracytoplasmatischer Spermieninjektion, sind bis zu viermal pro Methode möglich, jedoch mit einer Höchstgrenze von acht Inseminationen ohne hormonelle Stimulation. Voraussetzung hierfür sind organische Ursachen für die Unfruchtbarkeit, wobei das Alter der Frau unter 41 und das des Mannes unter 51 Jahren liegen muss.
    • Die Kryo-Konservierung von Ei- oder Samenzellen bzw. Keimzellgewebe ist abgedeckt, falls eine keimzellschädigende Behandlung vorliegt. Die Lagerung dient einer zukünftigen Kinderwunschbehandlung, wobei die Frau jünger als 41 und der Mann jünger als 51 Jahre alt sein muss.
    • Ein Kinderkrankengeld von 50 EUR pro Tag ist bis zu 15 Tagen pro Kalenderjahr verfügbar.
    • Kinder, die nach der Geburt nachversichert werden, genießen in den ersten sechs Monaten eine kostenfreie Versicherung.
    • Während der Elternzeit oder beim Bezug von Elterngeld besteht die Möglichkeit einer Beitragsbefreiung (ausgenommen Tarif für Beitragsentlastung) für bis zu acht Monate, wobei der Versicherungsschutz weiterhin besteht.
    • Eine Haushaltshilfe steht zur Verfügung, wenn Ihr Kind unter 12 Jahren ist, niemand anderer im Haushalt die Betreuung übernehmen kann und Sie im Krankenhaus sind, eine Rehabilitation oder Kurbehandlung (einschließlich Mutter-Kind-Kuren) durchführen oder häusliche Krankenpflege benötigen. Dies ist auf 30 Tage pro Kalenderjahr mit bis zu 50 EUR pro Tag begrenzt. Bei Schwangerschaft und Entbindung kann, bei ärztlicher Bestätigung der Unfähigkeit zur Haushaltsführung, diese Unterstützung auf bis zu 180 Tage pro Jahr erweitert werden, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation.

TIPP: Eine schriftliche Genehmigung der Allianz APKV für die Inanspruchnahme der Haushaltshilfe gemäß Tarif „MeinGesundheitsschutz Plus“ sollte vorab eingeholt werden.

  • Hilfsmittel
    • Der offen formulierte Katalog für Hilfsmittel, die zum Kauf oder zur Miete verfügbar sind, umfasst eine breite Palette an Produkten, einschließlich der Anpassung, Reparatur und Wartung. Darin enthalten sind auch Blindenführhunde, diagnostische Geräte wie Blutdruckmessgeräte und Kommunikationshilfen gemäß §3 der Kommunikationshilfen-Verordnung.

ACHTUNG: Die Verordnung von Hilfsmitteln muss stets durch einen niedergelassenen Arzt oder einen Heilpraktiker erfolgen. Die Kostenübernahme für Hörhilfen beträgt bis zu 1.500 EUR pro Stück, wobei für teilweise implantierte Hörhilfen bis zu 3.000 EUR pro Stück erstattet werden können. Für Perücken, die aufgrund krankheitsbedingten Haarausfalls benötigt werden, werden bis zu 500 EUR übernommen, und für orthopädische Schuhe kann bis zu einem Betrag von 2.000 EUR jährlich erstattet werden.

  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • Kosten für ambulante und stationäre Transporte
    • Erstattung für Transporte und private Fahrten im Rahmen ambulanter Operationen, postoperativer Behandlungen, Apherese, Dialyse, bei Geh- oder Sehunfähigkeit sowie Fahruntüchtigkeit aufgrund von Krankheit. Zudem bei Strahlentherapie im Zuge einer Krebsbehandlung oder Chemotherapie, Unfällen und Notfällen sowie für medizinische Rehabilitation und Anschlussheilbehandlungen.

ACHTUNG: Transportkosten werden bis zu einer Distanz von 100 km übernommen, mindestens jedoch bis zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Therapeuten.

ACHTUNG: Kosten für Bergung und Rettung werden nicht übernommen. Es wird empfohlen, eine Mitgliedschaft beim Alpenverein oder ADAC zu erwägen. Die Allianz gehört zu den ersten Versicherern, die ausdrücklich darauf hinweisen, dass solche Kosten nicht erstattet werden, was jedoch branchenüblich ist.

  • Rehabilitationsmaßnahmen (auch Anschlussheibehandlung) und Kuren
    • Alle 36 Monate kann erneut ein Anspruch auf Erstattung für Rehabilitationsmaßnahmen geltend gemacht werden, insbesondere wenn eine dringende medizinische Notwendigkeit besteht, wie zum Beispiel für eine Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt.
    • Die Kostenübernahme für Rehabilitationsmaßnahmen, einschließlich Anschlussheilbehandlungen, ist auf maximal 150% der Beträge begrenzt, die gemäß dem Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für einen GKV-Versicherten gezahlt werden würden. Sollte kein Vertragsverhältnis mit einer Klinik bestehen, wird eine geeignete Einrichtung in der Nähe gewählt, wobei die Erstattung ebenfalls bis zu maximal 150% der üblichen Kosten beträgt.
    • Ambulante Kuren werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR erstattet, wobei Kosten für Unterbringung nicht übernommen werden.
  • In den Tarifbedingungen finden Sie detaillierte Informationen zu weiteren Leistungen, darunter:
    • Palliativversorgung: Unterstützung und Betreuung in der letzten Lebensphase.
    • Organtransplantation: Umfassende Deckung im Bereich von Organverpflanzungen.
    • Digitale Gesundheitsanwendungen: Nutzung von Apps und Online-Tools für die Gesundheit.
    • Häusliche Krankenpflege: Professionelle Pflegeleistungen im eigenen Zuhause.
    • Außerklinische Intensivpflege: Spezialisierte Pflege außerhalb von Krankenhäusern für schwer erkrankte Personen.
    • Frühförderung und sozialpädiatrische Behandlung: Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen.
    • Heimdialyse: Dialysebehandlungen in der vertrauten Umgebung des eigenen Zuhauses.
    • Soziotherapie: Betreuung zur Bewältigung des Alltags bei psychischen Erkrankungen.
    • Entwöhnungsbehandlungen: Unterstützung bei der Überwindung von Abhängigkeiten, ausgenommen sind Nikotinentwöhnungen, nach vorheriger schriftlicher Zusage.


Die Allianz bietet hervorragenden Schutz für Globetrotter: Der Versicherungsschutz gilt unbegrenzt in Europa und bis zu sechs Monate im außereuropäischen Ausland. Sollten Sie sich in Ländern wie Australien, den USA oder anderen gefallen finden, ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes auf Antrag um bis zu zehn Jahre möglich. Und für diejenigen, die noch länger bleiben möchten, bietet die Allianz die Möglichkeit, durch einen vereinbarten Beitragszuschlag den Aufenthalt an ihrem Lieblingsort noch weiter zu verlängern.

Falls Sie tiefergehende Informationen suchen, empfehlen wir Ihnen, die Versicherungsbedingungen der Allianz sorgfältig durchzulesen

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Stationäre Leistungen im Tarif „MeinGesundheitsschutz Plus“ der Allianz PKV

Im stationären Sektor bietet der Tarif „MeinGesundheitsschutz Plus“ der Allianz umfassende Leistungen in staatlich anerkannten Krankenhäusern, Privatkliniken und gemischten Anstalten, ohne dass eine vorherige Zusage erforderlich ist. Eltern, deren Kinder unter diesem Tarif versichert sind, haben die Möglichkeit, diese bis zum Alter von 12 Jahren im Krankenhaus zu begleiten. Die Kosten für Ein- und Zweibettzimmer, sofern verfügbar, werden übernommen, und die freie Arztwahl, einschließlich Chefarztbehandlungen, ist gewährleistet.

Wenn die Wahlleistungen für die Unterbringung oder die freie Arztwahl nicht in Anspruch genommen werden, gewährt die Allianz ein tägliches Ersatzkrankenhaustagegeld von 40 EUR bzw. 70 EUR, wobei sich dieser Betrag für Kinder bei Verzicht der Wahlleistungen halbiert.

Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen werden alle 36 Monate bei medizinischer Notwendigkeit erstattet. Ein erneuter Anspruch kann vor Ablauf dieser Frist entstehen, wenn die Maßnahme dringend erforderlich ist, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Kostenerstattung für diese Maßnahmen ist auf maximal 150% der üblichen Kosten begrenzt, die gemäß des Vertrages mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anfallen würden. Sollte kein Vertragsverhältnis bestehen, wird eine geeignete Klinik in der Nähe gesucht, wobei die Kosten bis zu 150% erstattet werden können.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Regelung für Privatkliniken: Hier erstattet die Allianz bis zu 250% der allgemeinen Krankenhausleistungen eines Maximalversorgers, wie etwa einer Universitätsklinik, außer in Notfällen.

Zusammengefasst bietet der Tarif:

  • Einzel- und Doppelzimmerunterbringung.
    • Chefarztbehandlung, auch mit vorher vereinbarter Honorarvereinbarung.
    • Ersatzkrankenhaustagegeld bei Nichtinanspruchnahme von Wahlleistungen bis zu 110 EUR pro Tag.
    • Erstattung für Privatkliniken bis zu 250% der regulären Krankenhauskosten.
    • Erstattung der Transportkosten für stationäre Behandlungen, auch per Hubschrauber, bis zu 100 km zum nächstgeeigneten Krankenhaus.
    • Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen im 36-Monats-Rhythmus bei Bedarf auch früher.

 „Meingesundheitsschutz Plus“ und Selbstbeteiligung

Im Tarif „MeinGesundheitsschutz Plus“ haben Sie die Wahl zwischen drei Selbstbeteiligungsstufen, die sich auf die kumulierten ambulanten und stationären Leistungen pro Kalenderjahr beziehen:

  • 30% bis zu einem Maximum von 1.500 EUR
    • 10% bis zu einem Maximum von 500 EUR
    • Keine Selbstbeteiligung (0 EUR)

Ausgangspunkt ist der Basistarif „MeinGesundheitsschutz Plus 70“. Um die Selbstbeteiligung schrittweise zu reduzieren, sind spezielle Upgrades erforderlich:

  • „MeinGesundheitsschutz Plus 70“ ermöglicht eine Selbstbeteiligung von 30% bis maximal 1.500 EUR.
    • Mit dem Upgrade auf „MeinGesundheitsschutz Plus 90“ reduziert sich die Selbstbeteiligung auf 10% bis maximal 500 EUR.
    • Das Upgrade auf „MeinGesundheitsschutz Plus 100“ hebt die Selbstbeteiligung komplett auf.

Diese Struktur bietet eine flexible Anpassung an individuelle Bedürfnisse und Vorlieben. Wichtig ist dabei auch die Auswahl eines passenden Zahntarifs. Weitere Informationen zu den Zahntarifen finden Sie im Hauptartikel.

Zielgruppe des Tarifs „MeinGesundheitsschutz Plus“ sind insbesondere gutverdienende Selbstständige und Angestellte, die eine umfangreiche Vorsorge für die Zukunft anstreben. Empfohlen wird die Anwendung der „First-Things-First Strategie“-Strategie für eine optimale Absicherung.

Tipp: Bei Zahlungsausfällen kann der Versicherer den Schutz außerhalb der substitutiven Kranken- und Pflegepflichtversicherung beenden, was den Verlust spezifischer Tarife wie „MeinGesundheitsschutz Plus 90“, „MeinGesundheitsschutz Plus 100“ und des Zahntarifs nach sich ziehen kann. Eine mögliche Lösung ist die Aufteilung der Verträge, indem „MeinGesundheitsschutz Plus 70“ und die Pflegepflichtversicherung in einem Vertrag zusammengefasst und Zusatztarife separat geführt werden.

UNSER FAZIT zum Tarif „Meingesundheitsschutz Plus“

Der neue Tarif „MeinGesundheitsschutz Plus“ trifft genau ins Schwarze, indem er umfassenden Schutz in allen wesentlichen Bereichen bietet, die sich über die letzten Jahre als wichtig herauskristallisiert haben. Das Konzept scheint wohlüberlegt: umfassender Schutz ohne unnötige Übertreibungen, die zu hohen Beitragssteigerungen führen könnten. Das Ergebnis ist ein solides Angebot, das überzeugt.

Dennoch empfiehlt es sich, insbesondere bei den Heilmitteln sowie bei ambulanten Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen, genauer hinzuschauen. Wie auch bei anderen privaten Krankenversicherern raten wir zur Vorsicht: Eine Mitgliedschaft im Alpenverein und/oder ADAC könnte zusätzlichen Schutz bei Bergungs- und Rettungsaktionen in Deutschland und im Ausland bieten.

Für weitere Informationen zu den Neuerungen der Allianz-Tarife „MeinGesundheitsschutz“, finden Sie in unserem Artikel eine Zusammenfassung.

Falls Sie nach Möglichkeiten suchen, bei Ihrer Gesundheitsvorsorge zu sparen, könnte „MeinGesundheitsschutz Best“ die passende Lösung für Alles sein.

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