Was steckt im „MeinGesundheitsschutz Best“ der Allianz?

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Bert Kotzan
26. März 2024
Was steckt im "MeinGesundheitsschutz Best" der Allianz?
Was steckt im "MeinGesundheitsschutz Best" der Allianz?

Das neue innovative Produkt der Allianz APKV geht in der Krankheitskostenvollversicherung an den Start. Dabei stehen zwei Tarifgruppen, „MeinGesundheitsschutz Best“ und „MeinGesundheitsschutz Plus“, mit Leistungen in den Bereichen ambulant und stationär zur Auswahl. Kunden können zudem aus den Zahntarifen „MeinGesundheitsschutz Zahn 75“, „90“ oder „100“ wählen. Erfahren Sie, welche Tarifleistungen besonders innovativ sind, was versichert wird und auf welche potenziellen Fallstricke Sie achten sollten, bevor Sie sich für den „MeinGesundheitsschutz Best“ der Allianz PKV entscheiden.

Inhalt

Ambulante Leistungen im Tarif „MeinGesundheitsschutz Best“ der Allianz PKV

Im Tarif „MeinGesundheitsschutz Best“ der Allianz PKV sind für Versicherte und diejenigen, die es werden möchten, zahlreiche ambulante Leistungen versichert. Versicherte profitieren von einem umfassenden Leistungspaket für ihre private Krankenversicherung. Unter anderem beinhaltet der Tarif freie Arztwahl, ermöglicht die Vereinbarung rechtskräftiger Honorarvereinbarungen für Spitzenleistungen und bietet auch Anhängern alternativer Heilmethoden mit dem Hufeland Verzeichnis und der expliziten Aufnahme von Leistungen wie der Eigenbluttherapie als Reiztherapie umfangreiche Möglichkeiten.

Alle dargestellten Leistungen des Tarifes „MeinGesundheitsschutz Best“ der Allianz Krankenversicherung werden zu 100 % erstattet, sofern im Bedingungswerk keine weiteren Einschränkungen formuliert werden. Bei vorhandenen Begrenzungen haben wir darauf Bezug genommen. Wir empfehlen jedoch ausdrücklich, die Bedingungen des Tarifes der Allianz selbst zu lesen und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die richtige und für Ihre Gesundheit wegweisende Entscheidung in der privaten Krankenversicherung zu treffen.

  • Freie Arztwahl
    • Sie können unter niedergelassenen Ärzten und zur Heilkunde berechtigten Ärzten und Heilpraktikern wählen.
    • Außerdem können Sie bei notärztlicher Versorgung auch auf andere Ärzte, die nicht zugelassen sind, zugreifen.
    • Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und auch Institute, die auf ärztliche Veranlassung Leistungen erbringen sind neben Krankenhaus-Ambulanzen mitversichert.
  • ACHTUNG: Leistungen von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern oder Kindern sind weiterhin wie auch von der Erstattung ausgeschlossene Erbringer nicht erstattungsfähig.
  • Gebührenordnung für Ärzte
    • Leistungen sind bis zum Höchstsatz (3,5facher Satz der Gebührenordnung für Ärzte) und darüber hinaus mit rechtsgültiger Honorarvereinbarung versichert.
  • ACHTUNG: Unangemessen hohe Vergütungen werden nicht erstattet. Daher die dringende Empfehlung rechtsgültige Honorarvereinbarungen vorher zur Genehmigung einzureichen, um keine böse Überraschung zu erleben.
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
    • Option 1: Mit der Wahl des „MeinVorsorgeprogramm“ wählen Sie feste Begrenzungen in Art der Vorsorgeuntersuchungen, der Zeit und der Erstattungshöhe von Vorsorgeleistungen. Im Gegenzug haben Sie unabhängig vom vereinbarten Selbstbehalt Anspruch auf Erstattung und weiterhin die vereinbarte garantierte Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit in Höhe von 10% des gezahlten Beitrages (ohne gesetzlichen Zuschlag und der zusätzlich eingezahlte Anteil für eine garantierte Beitragsentlastung im Rentenalter).

Gezahlt werden unter Anderem Chlamydien Screening ab 16. Ab dem 21. Lebensjahr leistet die APKV im Tarif: Check-Up für Herz-Kreislauf-Gefäße, Lunge, Niere, Glaukom, Hepatitis B und C, Osteoporose, Bauchschlagader (Männer alle fünf Jahre), Darmspieglung alle fünf Jahre als Krebsvorsorge und jährlich ein immunologischer Stuhltest. Außerdem Krebsvorsorge der Harnblase, Haut und klassische Krebsvorsorge für Frauen (inkl. Mammographie) und Männer. 

ACHTUNG: Sie sind an vereinbarte Höchstbeträge gebunden. Für die Krebsvorsorge von Frauen können beispielsweise bis zu 210 EUR erstattet werden. Ein Check-Up der Herz-Kreislauf-Gefäße sogar bis zu 550 EUR.

TIPP: Nutzen Sie die Coupons der Allianz zur Erstattung. So sieht der Arzt direkt was abzurechnen ist und es kommt bei Rechnungsstellung des Arztes zu weniger Problemstellungen.

  • Option 2: Vorsorgeuntersuchungen ohne Einschränkungen auf gesetzliche eingeführte Programme werden unabhängig von Höhen und Intervallen erstattet. Die Allianz rechnet zwar auf den vereinbarten Selbstbehalt pro Jahr an und erstattet auch keine pauschale Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit, sie haben aber vollen Zugang zu Vorsorgeleistungen, um Erkrankungen frühzeitig zu erkennen.

TIPP: Ob Sie am Programm „MeinVorsorgeprogramm“ teilnehmen, können Sie jährlich entscheiden. Entscheiden Sie smart selbst in welchem Jahr Sie sich auf Vorsorgeleistungen der Art, Höhe und Intervall nach festlegen möchten und in welchem Sie alle Möglichkeiten des Gesundheitswesens voll ausschöpfen möchten. 

  • Gesundheitskurse die nach §20 SGBV zertifiziert sind, wie beispielsweise Kurse zur Stressbewältigung und Bewegungsprogramme, werden erstattet.
  • Schutzimpfungen werden nach Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO), ohne die Einschränkung das eine Indikation (wie beispielsweise Grippeschutzimpfung erst ab dem 60. Lebensjahr) erfüllt ist bezahlt. Außerdem Malaria-Prophylaxe und Reiseimpfungen.

TIPP: Die Schutzimpfungen der STIKO sind eingeschlossen im Tarif „MeinVorsorgeprogramm“ der Allianz APKV. Diese können Sie also ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung und Einfluss auf die pauschale Beitragsrückerstattung zur Erstattung einreichen.

  • Leistungen für Brillen, Kontaktlinsen und Lasik
    • Sehhilfen (inkl. Reparatur von Sehhilfen, Brillengestellen- und gläser, Sonnenbrillen, Bildschirm-Arbeitsplatzbrillen)
    • Kontaktlinsen und Pflegemittel
    • Lasik im Rahmen der refraktiven Chirurgie zur Sehschärfenkorrektur ohne einen vereinbarten Höchstbetrag je Auge oder zeitliche Frist zur Wiederholung

ACHTUNG: Die Leistungen für Sehhilfen und Kontaktlinsen inkl. Pflegemittel sind auf 1.000 EUR innerhalb von 36 Monaten (alle drei Jahre) begrenzt. Das ist eine richtig hohe Leistung im Marktvergleich.

  • Alternative Heilmethoden  und Heilpraktiker
    • Naturheilverfahren werden erstattet von niedergelassenen Ärzten nach der Gebührenordnung für Ärzte, dazu gehören auch Akkupunktur zur Schmerztherapie und beispielsweise Schröpfen.
    • Leistungen nach Hufeland Verzeichnis sind ebenfalls erstattungsfähig.
    • Heilpraktiker können bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechnen. Maximal 2.000 EUR im Kalenderjahr.
  • Arznei -, Verband- und Heilmittel
    • Arznei- und Verbandmittel werden neben Harn- und Blutteststreifen (ausgenommen Schwangerschaftsstreifen) erstattet, wenn Sie von einem niedergelassenen Arzt oder Heilpraktiker verordnet sind und aus der Apotheke bezogen werden. Ohne Verordnung erstattet die Allianz außerdem Arzneimittel bis zu 100 EUR je Kalenderjahr.
    • Medikamentenähnliche Nährmittel  werden erstattet, wenn sie verordnet sind und aufgrund von der Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden nötig sind und bei notwendiger künstlicherer Ernährung über Sonden-, Trink- oder Venenversorgung.
    • Empfängnisverhütung bis zum 22. Geburtstag bei Arzneimitteln und Medizinprodukten.
    • Heilmittel werden erstattet nach dem Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe.

ACHTUNG: Die Allianz stützt sich auf die Bundesbeihilfe, daher unterliegen die Leistung für Heilmittel der Änderung in der Zukunft. Darüber hinaus sind sie preislich auf den 130% der Preiseverzeichnisses der Bundesbeihilfe beschränkt. Leider eine weitreichende Leistungseinschränkung aus unserer Sicht.

  • Familienleistungen
    • Kryo-Konservierung von Ei- oder Samen-Zellen oder Keimzellgewebe (Voraussetzung ist eine keimzellenschädigende Therapie, Aufbewahrung für eine spätere Kinderwunschbehandlung und das die Frau jünger als 41 Jahre und der Mann jünger als 51 Jahre ist)
    • 3.000 EUR für eine Hausgeburt als Einmalleistung
    • Kinderkrankengeld 100 EUR bis zu 15 Tage je Kalenderjahr
    • Kinder, die nachversichert werden nach Geburt (Kindernachversicherung) sind die ersten 6 Monate kostenfrei versichert.
    • In Elternzeit bzw. Bezug von Elterngeld ist eine Beitragsbefreiung (außer Tarif V- Beitragsentlastung) bis zu 8 Monaten möglich. Die Leistungen bestehen fort in der Zeit.
    • Haushaltshilfe wenn Ihr Kind unter 12 ist, keine andere Person im Haushalt es betreuen kann und Sie im Krankenhaus sind, eine Rehabilitation (auch AHB), Kurbehandlung (auch Mutter-Kind-Kuren) durchführen oder häusliche Krankenpflege beziehen. Begrenzt auf 30 Tage im Kalenderjahr und bis zu 100 EUR täglich. Zeitlich unbegrenzt darüber hinaus wegen Schwangerschaft und Entbindung, bei ärztlicher Bestätigung, dass Sie den Haushalt nicht führen können. Bis zu 180 Tagen im Kalenderjahr wegen schwerer Erkrankung, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt und ambulanter Operation.

TIPP: Lassen Sie sich immer vorher die Leistung der Haushaltshilfe nach dem Tarif „MeinGesundheitsschutz Best“ von der Allianz APKV schriftlich genehmigen.

  • Hilfsmittel
    • Offener Hilfsmittelkatalog für Hilfsmittel zum Kauf oder Miete inkl. Anpassung, Reparatur und Wartung. Hier werden auch der Blindenhund, Geräte zur Erkennung von Krankheiten wie ein Blutdruckmessgerät und Kommunikationshilfen nach §3 Kommunikationshilfen-Verordnung erstattet.

ACHTUNG: Hilfsmittel müssen immer von einem niedergelassenen Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden. Hörhilfen sind auf 3.000 EUR je Hörhilfe (teilweise eingesetzte bis zu 6.000 EUR je Hörhilfe) und Perücken bei krankhaftem Haarausfall je 1.000 EUR erstattungsfähig.

  • Psychotherapie
    • Uneingeschränkte Leistungen bei Psychotherapie, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.
  • Ambulante Transportkosten ambulant und auch stationär
    • Transporte und private Fahrten werden bei ambulanten Operationen, nachoperativen Behandlungen, Apherese, Dialyse, Geh- und Sehunfähigkeit oder Fahruntüchtigkeit wegen Krankheit erstattet. Außerdem bei Strahlen-Therapie bei Krebs oder Chemo-Therapie, Unfall und Notfall. Auch zur medizinischen Rehabilitation und bei einer Anschlussheilbehandlung werden die Kosten übernommen.

ACHTUNG: Die Kosten werden bis zu 100km übernommen, mindestens aber bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus oder Heilbehandler.

ACHTUNG: Die Bergungs- und Rettungskosten sind nicht erstattungsfähig, daher empfehlen wir hier ggf. eine Mitgliedschaft im Alpenverein und ADAC. Die Allianz ist eine der ersten privaten Krankenversicherer, die ausdrücklich klarstellt, dass diese Kosten nicht erstattet werden. Dies ist jedoch gängige Praxis der privaten Krankenversicherer.

  • Ambulante Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
    • Alle 36 Monate (vorzeitiger Erstattungsanspruch bei Rehabilitationen besteht, wenn diese dringend erforderlich ist wie beispielsweise bei einer Anschlussheilbehandlung in Folge eines Krankenhausaufenthaltes)
    • Rehabilitationsmaßnahmen inkl. Anschlussheibehandlung max. 150% der Kosten, die für die Reha eines GKV-Versicherten gemäß des Kinikvertrages mit der GKV gezahlt würde (hat diese keinen Vertrag, wird in der Nähe nach einer Klinik mit einem gesetzlichen Vertrag gesucht und bis zu max. 150% gezahlt).
    • Ambulante Kuren werden bis maximal 3.000 EUR erstattet (keine Unterbringung)
  • Weitere Leistungen die in den Bedingungen für Sie genau nachlesbar sind:
    • Frühförderung und sozialpädiatrische Behandlung
    • Digitale Gesundheitsanwendungen
    • Soziotherapie
    • Organ Transplantation
    • Entwöhnung nach schriftlicher Zusage (keine reine Nikotin Entwöhnung)
    • Heimdialyse
    • Häusliche Krankenpflege
    • Außerklinische Intensiv-Pflege

Die Allianz positioniert sich super für alle Weltenbummler, denn der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur zeitlich unbegrenzt auf Europa, sondern auch auf das außereuropäische Ausland bis zu 12 Monaten. Gefällt es Ihnen in Australien, USA oder einem anderen Land besonders gut? Kein Problem, auf Antrag verlängert sich der Versicherungsschutz bis zu 10 Jahren. Und wer dann noch nicht genug hat, kann sich mit der Allianz zusammenschließen und gegen einen gegebenenfalls vereinbarten Beitragszuschlag noch viel länger an einem großartigen Ort verweilen.

Möchten Sie noch etwas mehr Wissen? Dann lesen Sie in Ruhe die Bedingungen der Allianz

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Stationäre Leistungen im Tarif „MeinGesundheitsschutz Best“ der Allianz PKV

Der stationäre Bereich im Tarif „MeinGesundheitsschutz Best“ leistet unkompliziert bei staatlich anerkannten Krankenhäusern und Privatkliniken. Auch gemischte Anstalten sind ohne vorherige Zusage erstattungsfähig. Eltern deren Kinder im neuen Tarif „MeinGesundheitsschutz Best“ versichert sind können Ihr Kind (unter 12Jahren) im Krankenhaus begleiten. Außerdem ist das Ein- und Zweibettzimmer (Einbettzimmer soweit wählbar und frei) und die freie Arztwahl (Chefarzt) erstattungsfähig.

Nutzen Sie die Wahlleistung Unterbringung (Ein- oder Zweitbettzimmer) nicht erhalten sie als Ersatz 40 EUR (nicht am Entlassungstag) und bei Verzicht auf die freie Arztwahl / Chefarzt 70 EUR pro Tag. Für Kinder halbiert sich das Ersatzkrankenhaustagegeld für den Verzicht der Wahlleistungen.

Außerdem wird eine auf Ihren Wunsch hin von der APKV veranlasste Verlegung in ein anderes Krankenhaus übernommen, wenn Sie danach noch weitere 7 Tage im Krankenhaus verweilen.

Rehamaßnahmen wie auch Anschlussheilbehandlungen werden alle 36 Monate erstattet bei medizinischer Notwendigkeit. *Ein früherer erneuter Erstattungsanspruch gegenüber der Allianz APKV ist möglich, wenn diese dringend erforderlich ist. Beispielsweise bei einer Anschlussheilbehandlung in Folge eines Krankenhausaufenthaltes. Außerdem sind die Leistungen in der Höhe für Rehabilitationsmaßnahmen inkl. Anschlussheilbehandlung auf max. 150% der Kosten begrenzt, die für die Reha eines GKV-Versicherten gemäß des Kinikvertrages mit der GKV gezahlt würde. Hat diese keinen Vertrag, wird in der Nähe nach einer Klinik mit Vertrag bis zu max. 150% gezahlt.

ACHTUNG: Privatkliniken werden auf 250% der allgemeinen Krankenhausleistung eines Maximalversorgers (beispielsweise eineUniklinik der Region) erstattet. Ausnahme bildet die Notfallbehandlung ohne Einschränkungen.

Stationäre Leistungen des Tarifes „MeinGesundheitsschutz Best“ der APKV:

  • Ein- und Zweibettzimmer als Unterbringung im Krankenhaus
  • Privat- / Chefarztbehandlung auch mit rechtsgültiger Honorarvereinbarung
  • Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen bis zu 110 EUR am Tag
  • Privatkliniken bis zu 250% der Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen
  • Stationäre Transportkosten (auch mit dem Hubschrauber, wenn nötig) bis zu 100km jedoch mindestens dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
  • Rehamaßnahmen auch Anschlussheilbehandlungen alle 36 Monate*

 „Meingesundheitsschutz Best“ und Selbstbeteiligung

Sie wählen zwischen drei Stufen der Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung gilt pro Kalenderjahr für ambulante und stationäre Leistungen kumuliert.

  • 30 % maximal 1.500 EUR
  • 10 % maximal 500 EUR
  • 0 EUR

Interessant ist, dass Sie immer den Tarif „MeinGesundheitsschutz Best 70“ mit 30 % maximal 1.500 EUR pro Kalenderjahr vereinbaren. Um Ihre Selbstbeteiligung auf 0 EUR zu reduzieren, müssen Sie peu à peu Upgrades vereinbaren. Erst mit dem Tarif „MeinGesundheitsschutz Best 90“, um auf 10% maximal 500EUR zu kommen und dann noch den Tarif „MeinGesundheitsschutz Best 100“. In der Praxis sieht das so aus:

  • 30% maximal 1.500 EUR: „MeinGesundheitsschutz Best 70
  • 10% maximal 500 EUR: „MeinGesundheitsschutz Best 70“+ „MeinGesundheitsschutz Best 90“
  • 0 EUR: „MeinGesundheitsschutz Best 70“+ „MeinGesundheitsschutz Best 90“+ „MeinGesundheitsschutz Best 100“

Daran muss man sich ggf. erst gewöhnen, denn dazu sollte man natürlich noch einen Zahntarif vereinbaren. Hier hat man die Wahl aus drei Tarifen. „MeinGesundheitsschutz“ revolutioniert Allianz APKV

Die Zielgruppe des Tarifes „MeinGesundheitsschutz Best“ der Allianz sind gutverdienende Unternehmende und Arbeitnehmende. Diese benötigen dazu ein Krankentagegeld und eine passende Absicherung, um Beiträge im Alter bezahlbar zu gestalten. Profis machen dies mit der First-Things-First Strategie.

Tipp: Im Falle von einem unerwarteten Ausfall der Begleichung Ihrer Beiträge an die APKV ist es möglich, dass der Versicherer berechtigt ist den Versicherungsschutz außerhalb der substitutiven Krankenversicherung (ambulante und stationäre Leistungen) und Pflegepflichtversicherung (PVN) bei Umstellung in den Notlagentarif zu beenden. So verliert man schneller als einem Lieb ist die Tarife „MeinGesundheitsschutz Best 90“, „MeinGesundheitsschutz Best 100“ und „MeinGesundheitsschutz Zahn“. Vereinbaren Sie eine Vertragstrennung. Im ersten Vertrag ist der Tarif „MeinGesundheitsschutz Best“ und PVN. Im zweiten Vertrag sind alle Zusatztarife. (Kurz: „MeinGesundheitsschutz Best 70“ und PVN in einen Vertrag und den Rest separieren.)

UNSER FAZIT zum Tarif „Meingesundheitsschutz Best“

Wir finden neuen Tarif gut, denn es werden auf allen wichtigen Themenbereichen, die sich in den letzten Jahren entwickelt haben, eingegangen und so ein umfassender Schutz für Versicherte kreiert, ohne es völlig zu übertreiben und damit ggf. starke Beitragssprünge zu provozieren. Wir glauben das ist eine solide Sache.

Je nach persönlichen Präferenzen sollte man aber noch mal genauer hinsehen bei den Heilmitteln und ambulanten Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen. Verpflichtend gilt für uns hier klar wie bei allen anderen PKV Anbietern: Ggf. Mitgliedschaft im Alpenverein und/oder ADAC vereinbaren zum Schutz bei Bergung und Rettung in Deutschland und auch Ausland. 

Lesen Sie auch die Zusammenfassung zu den neuen Tarifen der Allianz „MeinGesundheitsschutz“

Sie möchten etwas weniger für Ihre Gesundheit ausgeben? Dann ist der Tarif „MeinGeunsheitschutz Plus“ die richtige Wahl

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